Samstag, Oktober 24, 2020

BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen. Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen. Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt. Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren. Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich. Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier: Arveras UG (haftungsbeschränkt) Asterblum GmbH i.G. Atrium Management 1126 GmbH Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) Besber SL GmbH Brunnlitz GmbH Capital Letter GmbH Centegic GmbH Coman Handel UG (haftungsbeschränkt) Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt) Crowd Capital Technology GmbH i.G. Davis Consulting and more GmbH Digiteck UG Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G. EMATIC GmbH FinTechServices GmbH Global Data Conduct GmbH Global tech Mc GmbH Gudzelak Services GmbH i.G. Herods Consulting GmbH Hrondotto UG Instantsecure GmbH Intersafety GmbH ION & Maga Consulting GmbH Lesterchen UG (haftungsbeschränkt) MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. Mellis Creations GmbH i.G. Mikka Consult GmbH i.G. P & B Modern Management GmbH Perontis GmbH i.Gr. Pesso Consult GmbH Pure GNE Consulting GmbH Premium Service ECN GmbH Queen World GmbH Rasterdesch GmbH Semjo Consult GmbH i.G. Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G. StronIT GmbH Swiss Convene GmbH Tills Web GmbH Tokkata Software GmbH i.G. Trustsecure GmbH Valts Creations GmbH i.G. VINOG Logik Consult GmbH i.G. World-Systems-Consult GmbH Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 21.10.2020 Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin) Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet. Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht! Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt. Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Fazit Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern. ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung EXPRESS INKASSO® GmbH Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg ESK-Schutzbund@email.de https://expressinkasso.wordpress.com Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829 Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com

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