Sonntag, Oktober 25, 2020
Anlagebetrüger haben ihre Bemühungen verstärkt - besonders in Deutschland - Investoren über Online-Handelsplattformen abzuzocken.
In das Visier der Betrüger sind insbesondere Menschen geraten, die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben.
Verbraucher welche einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen sind, laufen Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden. Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
• Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen.
Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.
„Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Finanzbetrüger größer und mächtiger ist als die der Verbraucher.
Wer heute über die Machenschaften von zum Beispiel betrügerischen Online-Handelsplattformen berichtet muss sich auf einiges gefasst machen. Von Einsicht ist da meist keine Spur. Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung gehört zum eingeübten Programm. Auch im Internet kann man dies in den einschlägigen Foren nachlesen.“
Negative Beiträge über Anlegerschützer dürften ausnahmslos von Marktteilnehmern kommen, also von Rechtsverletzern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Verbraucher gnadenlos ausnutzen. Die oft laxe Rechtsverfolgung dieser Rechtsverstöße trägt mit dazu bei, dass immer mehr Unternehmen verbotene Werbung, wie zum Beispiel „Cold Calling“ praktizieren. Ohne Einverständnis des Empfängers ist Werbung per Email zu versenden genau so verboten, wie die „kalte“ telefonische Kontaktaufnahme.
• Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
• Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Wen wundert es da, dass die Verbraucherrechte von den Betreibern der unregulierten Online-Handelsplattformen nicht ernst genommen werden. So kann man sich als Kapitalanleger im Internet nur wundern unter welchen haarsträubenden Rechtsverstössen so manche Plattformen ihre Geschäfte abwickeln
Wer gegen dieses verbotene Treiben einschreitet hat, mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhat zu konterkarieren und schlussendlich den Anlegerschützer als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.
In dem Bereich Anlegerschutz ist die umfangreiche Berichterstattung über die ESK-Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com nur ein Teil der praktischen Tagesarbeit des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Aus der starken Öffentlichkeitsarbeit des ESK ist das breite Spektrum dieser Tätigkeit sehr deutlich zu erkennen. Der ESK ist für die von Online Handelsplattformen geschädigten Anleger oft die einzige Anlaufstelle an die sich die Ratsuchenden noch wenden können.
• Der Internetauftritt des ESK informiert und warnt die Verbraucher vor Marktteilnehmern die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten und polarisiert Probleme. Der Schwerpunkt dieses Internetauftritts liegt unbestreitbar im Verbraucherrecht.
Der ESK hilft auch in den Fällen, bei denen viele andere Stellen abwinken.
So ist unsere Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug oft allerletzte Station für verzweifelte Menschen. Die wirklich Betroffenen äußern sich aus verständlichen Gründen oft nicht öffentlich, das kommt in der Regel über Telefon.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
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