Freitag, April 24, 2020

Marketsx.fr auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.04.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vor den Aktivitäten dieses Unternehmens:

MARKETSX.FR (GEKLONTE FIRMA)

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Marketsx.fr, das Spar- und Investitionspläne ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetzgebung anbietet. Die Personen hinter dem Unternehmen mit dem Namen Marketsx.fr sind  nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien zu erbringen.

Darüber hinaus weisen die Angebote von Marketsx.fr  zahlreiche Hinweise auf Betrug auf  und scheinen den betrügerischen Sparplänen oder Vermögensverwaltungsangeboten zu ähneln, die von der FSMA in der   am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt wurden.

Dieses Unternehmen hat den Namen der in Zypern ansässigen Investmentfirma Safecap Investment Ltd. übernommen.

Darüber hinaus hat Marketsx.fr Links zu den Personen, die die Website www.marketsx.co.uk (jetzt inaktiv) betreiben, über die die FSMA mehrere Beschwerden von Verbrauchern erhalten hat.

Marketsx.fr verwendet auch Bankkonten in Portugal, Griechenland und Bulgarien, von denen behauptet wird, dass sie unter den Namen Special Parallel LDA, Acces Development und TM Gloubal MIKE eröffnet wurden

Die FSMA rät daher  dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen  von Marketsx.fr zu reagieren und  Geld  auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Fahrverbote: Die Klimakatastrophen-Hypothesese hat zu schweren gesamtvolkswirtschaftlichen Schäden geführt.

Die Bürger werden durch erhebliche zusätzliche Steuern und persönliche Einschränkungen belastet ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten. Mit ordnungspolitischen Zwangsmaßnahmen wie den Fahrverboten werden die persönliche soziale Freiheit und unser Wohlstand massiv torpediert.


Zur Verwirklichung des Zieles der „Entkarbonisierten Gesellschaft“ wird die Umgestaltung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen „starken gestaltenden Ökostaat“ immer sichtbarer. Die Bevölkerung soll zu einem „veränderten Lebensstil“ und zu einer „verschlankten Nachfrage“ erzogen werden. „Die staatstragende Ideologie ist schon jetzt der „Klimaschutz“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die grüne Katastrophenindustrie schürt in der Bevölkerung Ängste vor kommenden katastrophalen Klimaentwicklungen, um die Bereitschaft zur Akzeptanz von Steuererhöhungen und persönlichen Einschränkungen zu vergrößern. Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen.

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen.

Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen. Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut. „Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos haben könnten.

„Über das typische und für Kenner süchtig machende  V8-Blubbern eines samtweich laufenden 8-Zylinder-Reihenmotors, darf man sich heute leider nur noch hinter vorgehaltener Hand austauschen“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Richtige Autoliebhaber lassen ihren Emotionen trotzdem freien Lauf und lassen sich ihren Spaß nicht durch politische Abenteurer verderben.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

"REINE IDEOLOGIE-POLITIK" Automobilclub AvD fordert: Fahrverbote jetzt aufheben

Der Automobilclub von Deutschland fordert die Aufhebung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Die dahinter stehende Theorie, dass der Autoverkehr für die schlechte Luftqualität verantwortlich sei, ist nach Ansicht des Vereins durch den verminderten Verkehr in der Coronakrise eindeutig widerlegt.

»Schluss mit den Fahrverboten«. Das fordert der Automobilclub von Deutschland AvD in einer Pressemitteilung. »Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die erlassenen Fahrverbote zur Luftverbesserung sind reine Ideologie-Politik, um das eigene Wähler-Klientel zu bedienen.« Das sagt der AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden. »Die angebliche Wirkung bleiben sie jedoch schuldig. Die einzigen Effekte sind das Schaffen einer schlechten Stimmung gegen das Auto sowie eine Verunsicherung der Menschen in und um die Ballungsräume zulasten einer Schlüsselbranche unserer Volkswirtschaft.«

Während sich der Konkurrenzverein ADAC weiterhin bedeckt hält und zusehends Mitglieder verliert, argumentiert der AvD: »Obwohl die Corona-Pandemie bundesweit zu einem immensen Rückgang der Verkehrsdichte auf den Straßen geführt hat, zeigen die stationären Einrichtungen zur Schadstoffmessung keine Effekte auf die Luftqualität. Messstationen unter anderem in Kiel, Würzburg, Mainz, Wiesbaden und Stuttgart zeigen eindeutige Ergebnisse.«

»Die Theorie«, so folgert der AvD, »der motorisierte Straßenverkehr sei Hauptursache für die Schadstoffbelastung der Luft in den Städten ist damit widerlegt. Fahrverbote zur Luftreinhaltung sind unwirksam.«

Die Diesel-Debatte nimmt weiter Fahrt auf. Zu offensichtlich stehen die Ergebnisse der Luftmessungen in den Innenstädten im Gegensatz zur Realität. Das beweist das unfreiwillige Corona-Groß-Experiment. Beispiel Stuttgart, Messstation Am Neckartor: fast 40 Prozent weniger Autoverkehr, dennoch teilweise sogar erhöhte Luftschadstoffe.

Bereits am vergangenen Montag hatte Steffen Bilger (CDU), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, gegenüber dem FOCUS erklärt: »Warum die Stickoxid-Werte trotz rapidem Verkehrsrückgang nicht sinken, wirft Fragen auf, die die zuständigen Umweltbehörden klären müssen.«
Seine Folgerung: »Das Thema Diesel-Fahrverbote ist aus meiner Sicht damit endgültig vom Tisch.«

Auch die umweltpolitische Sprecherin der FDP, Judith Skudelny, kritisierte die Fahrverbote: »Interessant an den Messwerten ist, dass weniger Verkehr kein Garant für saubere Luft ist.«

Für den verkehrspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel, sind diese Erkenntnisse nicht überraschend. In seiner beruflichen Laufbahn als Autoingenieur habe er sich viel mit Simulationsmodellen befasst. Entscheidend: Die müssen validiert werden. Doch die Simulationsmodelle für die Luftschadstoffe seien nicht validiert. »Im Grunde genommen hätte man für drei Tage einfach die Straße am Neckartor sperren müssen. Danach hätte man gewusst, wie sich die Modelle verhalten und mit der Wirklichkeit abgleichen können.« Er habe bereits vor einiger Zeit »auf die Ungereimtheiten im angeblichen Zusammenhang zwischen den gemessenen NOx-Werten am Stuttgarter Neckartor trotz Verkehrsflaute hingewiesen.«

Aus einem Diesel kommen praktisch kein NO oder NO2 und kein Feinstaub mehr heraus. Zu diesem Zweck kippt der Dieselfahrer die Substanz AdBlue in einen Zusatztank, die im Abgasreinigungssystem die Stickoxide unschädlich machen. Aufwendige Rußpartikelfilter holen auch die feinsten Staubteilchen aus dem Abgasstrom heraus.

In heftige Erklärungsnot kommt das Umweltbundesamt. Es verwies laut Focus darauf, dass sich auch Wind, Temperaturen und Niederschlag auf die Luftqualität auswirkten. Der Zeitraum sei noch zu kurz, um Effekte des Shutdowns beurteilen zu können. Ein Rückgang der Emissionen durch weniger Verkehr und Industrieproduktion wirke sich aber selbstverständlich auf die Luftqualität aus.

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. sieht offenbar seine Felle davonschwimmen.
Im Deutschlandfunk sagte der Chef des Vereins, Jürgen Resch: »Wir kämpfen überall gerade jetzt dafür, dass die Luft sauber bleibt, und ich glaube, das ist auch eine richtige Maßnahme, um eben auch schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern, um zumindest einen Beitrag zu leisten. Und genauso, wie wir uns doch alle sicher sind, dass das Rauchen schlecht für die Gesundheit ist, gerade jetzt, ist das Passivrauchen von Dieselabgaben ebenso zu vermeiden.«

Resch verspricht hochherzig für Freitag: »Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von richterlichen Vergleichen abgeschlossen, wir werden möglicherweise diesen Freitag noch eine schöne Überraschung haben für eine weitere elfte Stadt.«

DUH twitterte gestern: »Heute im Bundestag: AfD + CSU-Minister Scheuer wollen beide den Zusammenhang Diesel-Fahrzeuge als Verursacher der ansteigenden Luftbelastung mit dem Dieselabgasgift NO2 nicht verstehen. DUH erklärt es gerne: Seit Wochen wenig Wind und kaum Regen = NO2 reichert sich in Stadtluft an.«

Was Wetterfachmann Jörg Kachelmann von den meteorologischen Kenntnissen von Resch hält, teilte er über Twitter kurz und bündig mit:

»Die Umwelthilfe schreibt völligen Blödsinn und lügt brandschwarz: Die letzten Wochen machten eine der windigsten Episoden seit vielen Jahren aus. Die Umwelthilfe hat sich durch ihre Lügen erfolgreich bereichert. Dieser Erfolg scheint die Dreistigkeit beim Lügen zu beflügeln.«

***
Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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.Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
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Donnerstag, April 23, 2020

UMarkets: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

UMarkets
https://www.umarkets.com/

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen UMarkets unter https://www.umarkets.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen gibt vor, ein Online-Handelsbroker von Market Solutions Limited zu sein, der Forex, Rohstoffe, CFDs und Indizes anbietet.

Umarkets behauptet auch, "erhebliche Beziehungen in Europa und Asien zu großen Banken wie HSBC" zu haben.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass UMarkets KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von einer Reihe ausländischer Aufsichtsbehörden gegen UMarkets and Market Solutions Ltd, einschließlich Belgien, Spanien und Australien, herausgegeben wurden. Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Standard FX Option auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Standard FX Option

123 Fifth Avenue, Lane Nr. 17,
New York NY688101
Telefon:  123-456-7890 / 91
E-Mail:  standardfxoption@gmail.com
Website:  https://standardfxoption.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Mittwoch, April 22, 2020

ADCADA Investments AG und ADCADA International AG auf der Warnliste der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 22.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li folgende  Website auf ihre Warnliste gesetzt:

ADCADA Investments AG
ADCADA International AG

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.340-0, und die ADCADA International AG, Ruggell, Registernummer FL-0002.600.350-5, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügen.

Insbesondere ist ihnen die Entgegennahme von Einlagen im Zusammenhang mit den „Geldanlagen von „adcada.money Hypozins“, wie es unter der Website adcada[dot]money beworben wird, nicht erlaubt.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.






Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge VII

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite www.dokudrom.de und  https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  - abseits der Mainstream-Medien - die uns in den letzten Tagen erreicht haben:
***

Es wäre eine Sensation – und würde einer spektakulären Wende in der bisherigen Corona-Risikobewertung gleichkommen:

Einer Studie aus Israel zufolge, die derzeit für Aufsehen in den israelischen und US-amerikanischen Medien sorgt, soll der Verlauf der Sars-CoV2-Pandemie in allen Ländern mehr oder weniger identisch sein – und zwar völlig unabhängig von den ergriffenen Gegenmaßnahmen.

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Mehr als 300 Wissenschaftler aus 26 Ländern warnen vor einer"beispiellosen Überwachung der Gesellschaft" durch nichtdatenschutzkonforme Corona-Apps.

Zwar würden einige der auf Bluetooth basierenden Vorschläge die Privatsphäre der Nutzer achten, andere hingegen könnten eine Überwachung durch staatliche Akteure oder Privatunternehmen ermöglichen, die auf katastrophale Weise das Vertrauen in und die Akzeptanz für solche Anwendungen in der Gesellschaft beschädigten, heißt es in einem gemeinsamen Statement, das am 20. April 2020 veröffentlicht wurde.

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Blockwarte wittern Morgenluft: Regierung will „Kontaktverfolgungsteams“ aufstocken.

Die engmaschige Überwachung der Bevölkerung im Namen der Volksgesundheit geht in die nächste Runde: Kaum sind erste kleine Lockerungen in Kraft getreten, beschwört die Regierung die der „zweiten Welle“ – und kündigt für die Zukunft die noch peniblere Verfolgung von Infektionsketten an.

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120 Expertenstimmen zu Corona

Weltweit kritisieren hochrangige Wissenschaftler, Ärzte, Juristen und andere Experten den Umgang mit dem Coronavirus. Hier finden Sie eine Auswahl von über 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen.

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Chefarzt Pietro Vernazza: Einfache Maßnahmen genügen

Der Schweizer Chefarzt für Infektiologie, Pietro Vernazza, zeigt in seinem neusten Beitrag anhand der Resultate des deutschen Robert-Koch-Instituts und der ETH Zürich, dass die Covid19-Epidemie bereits vor Einführung der „Lockdowns“ unter Kontrolle war:

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Der deutsche emeritierte Mikrobiologie-Professor Sucharit Bhakdi gab ein neues einstündiges Interview zu Covid-19.

Professor Bhakdi ist der Ansicht, dass die meisten Medien während der Covid19-Epidemie „völlig verantwortungslos“ gehandelt haben.

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Die deutsche Initiative für Pflegeethik kritisiert pauschale Besuchsverbote und leidvolle Intensivbehandlungen von Pflegepatienten:

„Schon vor Corona starben jeden Tag in deutschen Heimen rund 900 alte, pflegebedürftige Menschen, ohne nochmals kurz vorher ins Krankenhaus verbracht zu werden. Tatsächlich wäre bei diesen, falls überhaupt, eher palliative Behandlung angezeigt. () Nach allem was wir bisher zu Corona wissen, gibt es nicht einen einzigen plausiblen Grund, den Infektionsschutz weiterhin höher zu bewerten, als die Grundrechte der Bürger. Heben Sie die Besuchsverbote auf! Diese sind unmenschlich und unnötig!“

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Die älteste Frau des Schweizer Kantons St. Gallen ist vergangene Woche mit 109 Jahren verstorben.

Sie überlebte die „Spanische Grippe“ von 1918, war nicht Corona-infiziert und sei „für ihr Alter sehr gut unterwegs gewesen“. Die „coronabedingte Isolation“ habe ihr jedoch„sehr zugesetzt“: „Sie verkümmerte ohne die täglichen Besuche ihrer Familienangehörigen.“

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Zehntausende Menschen sind an Covid-19 gestorben.

Doch weitaus mehr Leben wird der globale Abschwung kosten, welcher durch die Eindämmungsmaßnahmen verursacht wurde.

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"REGIERUNG UND VIROLOGEN" Schneller die Masken nie wechselten

Kürzer, knapper und zugleich umfassender lässt sich der fliegende Masken-Wechsel von "Regierung und ViroLOGen" in nur 14 Tagen nicht darstellen.

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Bieten genähte Stoffmasken Schutz?

Abgesehen von diesen zertifizierten Masken gibt es auch reine Stoffmasken, die sich Bürger selbst nähen oder die von verzweifelten Krankenhäusern bei deutschen Textilherstellern in Auftrag gegeben werden.

Es gibt keine wissenschaftlichen Aussagen zu ihrem Nutzen, aber durchaus abweichende Einschätzungen: Der Berliner Virologe Christian Drosten meint, solche Masken könnten unter Umständen helfen, die Ausbreitung der Viren zu verlangsamen. Wer die Viren in sich trägt und hustet, schleudert dann weniger davon in die Öffentlichkeit. Zudem können Stoffmasken für die Allgemeinheit helfen, einen Mangel an professioneller Schutzausstattung im medizinischen Bereich zu vermeiden.

Die Geschäftsfrau Ming Gutsche ist seit 1996 mit Ihrer Firma DACH GmbH in Rastatt auf den europäischen Medizinmarkt spezialisiert. Sie entwirft zum Teil selbst "Persönliche Schutzkleidung" (PSA), die sie bis zuletzt in China fertigen ließ. Von Stoffmasken ohne Zertifikat hält sie nichts: "Sie sind völlig ungeeignet. Solche Produkte haben überhaupt keine Filterwirkung." Sie seien sogar gefährlich, "denn wer eine solche Maske aufzieht, fühlt sich womöglich geschützt, aber tatsächlich schützen sie gar nicht. Vielleicht schützen sie vor Kälte, aber definitiv nicht vor Viren."

Tatsächlich schreiben die EU-Normen vor, dass die Mund-Nasen-Schutzmaske "aus einer Filterschicht besteht, die zwischen Stoffschichten eingebettet, mit diesen fest verbunden oder in diese eingepasst ist." (EN 14683:2019+AC:2019) Die meisten Schnittmuster, die nun kursieren, aber auch das Produkt, das der schwäbische Textilunternehmen Wolfgang Grupp auf der Homepage seiner Firma Trigema anbietet, sehen nur zwei Schichten vor und weisen vor allem keine spezielle Filterschicht auf.

Experten sehen die Gefahr, dass Menschen glauben, solche Masken könnten sie schützen. Solche Masken "entsprechen weder den Bestimmungen als Medizinprodukt noch den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen als persönliche Schutzausrüstung", stellt Christian Kühn klar. Der selbstständige Sachverständige für das Gesundheitswesen aus Schleswig-Holstein warnt vor Behelfsmasken: "Bei biologischen Gefahrenlagen und Viren der Gefahrenklasse 3, wozu das Coronavirus derzeit zählt, sind wegen der Filtrierleistung und der kleinen Gesamtleckageraten mindestens Masken der Schutzstufe drei einzusetzen. Hiervon sind Stofftücher meilenweit entfernt."

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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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ProuFx: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

ProuFx
https://proufx.com

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen ProuFx unter https://proufx.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen präsentiert sich als Online-Forex-Broker mit einer webbasierten Handelsplattform, auf der Händler Zugang zu globalen Finanzmärkten haben und aus über 250 Handelsinstrumenten einschließlich Währungspaaren, Aktien und Indizes mit einem Hebel von bis zu 1: 500 auswählen können .

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass ProuFx KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, für die eine Lizenz oder anderweitige Autorisierung erforderlich ist Maltesisches Recht. Die MFSA möchte auch auf die Warnungen verweisen, die die spanische Finanzaufsichtsbehörde gegen ProuFx und andere verbundene Unternehmen herausgegeben hat. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

 
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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