Montag, März 16, 2020

Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.

Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.

Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.

Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.

Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.

Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.

Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.

  • Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben. 

Leider haben sich viele  Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde  waren.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

In den meisten Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Fazit

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

  • Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen.

Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Eternity Finance: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 16.03.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Eternity Finance

411 Trid Fluer – De – Lys,
Birkirkara BKR 9061, Malta
E-mail: info@eternityfinance.io
https://eternityfinance.io

Die Behörde möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass Eternity Finance KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist oder von der MFSA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Devisenhandel, Handel mit virtuellen Vermögenswerten oder anderen erforderlichen Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert ist.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Erste Schritte für Anlage – und Cyber- Betrugsopfer zur Vermögenswiederherstellung auf Teil-Erfolgsbasis.

„Es kommt alles wieder“ dieser Spruch ist oft in der Modebranche zu hören. Jetzt trifft das allerdings auch auf die Automobilbranche zu.

Bereits  um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus.

Zu Ende war der  Boom der E-Autos erst, als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam. Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.

Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt.

Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten. Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.

Mit Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, neue Steuern aber auch mit Kaufprämien soll das Elektroauto nach dem Schema 'Alles Gute kommt von oben'" durchgesetzt werden. Die Zeigefinger-Politik der Grünen zwingt Fahrzeugkäufern Autos auf, die diese bisher überhaupt nicht haben wollten.

„Es ist im Klimawandel-Deutschland schwierig geworden seine Autobegeisterung mit einem fetten V8-Verbrenner ohne schlechtes Gewissen öffentlich zu präsentieren. Die Autobegeisterung der Deutschen kocht nur noch auf Sparflamme. Deutsche Autos haben zwar weltweit immer noch den besten Ruf und Mercedes Stern, AUDI, BMW und VW Logo sind in vielen Ländern bekannter als die deutsche Flagge, aber mit  dem hysterischen Hinweis auf den Klimawandel wird jede Begeisterung im Keim erstickt.

Wichtige Umwelt- und Verkehrspolitische Fragen überlässt die Politik dubiosen teilweise mit Steuergeld finanzierten Vereinen, die mit Gerichtsprozessen ihre Kassen füllen und dazu beitragen die Autofahrer durch Fahrverbote zu enteignen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Rec hat| e.V. hat ein völlig unverkrampftes Bild vom Auto. „Allerdings sollte man es den Mensche überlassen wie sie ihre eigene Mobilität gestalten wollen. Aber das scheint im  „klimahysterische Deutschland“ nicht mehr  möglich zu sein“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wir sehen aber auch die positiven Seiten des Elektroautos.

Der Motorjournalist Peter Groschupf schreibt  auf seiner Seite  https://automotive-opinion.com unter dem Titel  „Die E-Konsequenz bei Volkswagen ist beeindruckend“ wie  Volkswagen keine Möglichkeit auslässt, den Switch zur Elektromobilität zu pushen, zu forcieren und wo immer es geht auch zu kommunizieren. „Als E-Zweifler hat man es da schwer, auf kritischer Distanz zu bleiben“, schreibt Groschupf. 

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.
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Die E-Konsequenz bei Volkswagen ist beeindruckend

VON: PETER GROSCHUPF 14. MÄRZ 2020

Volkswagen lässt keine Möglichkeit aus, den Switch zur Elektromobilität zu pushen, zu forcieren und wo immer es geht auch zu kommunizieren. Als E-Zweifler hat man es da schwer, auf kritischer Distanz zu bleiben. Als VW-Chef Diess die radikale E-Zuwendung verkündete, hat niemand diese Konsequenz erwartet, die Volkswagen nun in allen Bereichen an den Tag legt.

Noch ist nicht entschieden, ob das Batterie-Fahrzeug den Massenmarkt beherrschen wird oder ob alternative Entwicklungen – vom synthetischen Kraftstoff bis zur wasserstoffbetriebenen Brennstoffzelle – das Elektroauto mit Batterie auf dem Markt überholen werden. Die Crux für alle Autohersteller ist, dass sie noch lange mit Verbrennern den Wandel wohin auch immer finanzieren müssen. Dass man mit einem innovativen Produkt auch zu früh dran sein kann, hat BMW mit den Elektrofahrzeugen i3 und i8 vorgemacht. Der mit einem kommunikativen Paukenschlag schon vor sieben (!!) Jahren zeitgleich in Präsentationen rund um die Welt vorgestellte i3 weckte Erwartungen nach weiteren E-Fahrzeugen oder zumindest nach umfangreicher Weiterentwicklung. Aber da kam nix mehr. Still ruhte der See und es entstand der Eindruck, BMW hätte die E-Mobilität ad-acta gelegt. so wie es BMW mit dem Wasserstoff-Zwölfzylinder im 7er gemacht hat, der seriennah entwickelt war, aber sang und klanglos im Museum ausgeträumter Visionen abgestellt wurde.

Nicht nur Zuspätkommen bestraft das Leben

Dass nicht nur Zuspätkommer vom Leben bestraft werden, sondern auch die Zufrühstarter, hat nicht nur BMW erfahren müssen. Auch Apple hatte 1993 mit dem iPad-Vorgänger Newton die innovative Nase vorn, musste aber erkennen, dass die Zeit irgendwie noch nicht reif genug war. BMW hat mit dem i3 vergleichbare Erfahrungen gemacht, denn die prognostizierten Anfangserwartungen ließen sich (zunächst) nicht realisieren. Im Gegensatz zu BMW musste Apple aber die Produktion des Newton einstellen, BMW verkauft den i3 immer noch mit ordentlichem Erfolg. Weltweit liegt Tesla mit 361.000 in 2019 verkauften E-Autos zwar vorne, auf Platz fünf nach zwei chinesischen Herstellern liegt BMW mit 115.000 verkauften E-Modellen, meist i3, auf Platz fünf, VW mit 93.000 Verkäufen auf Platz 6, obwohl Volkswagen noch nicht so konsequent auf E-Mobilität fokussiert war.

Als VW-Chef Diess auf der IAA letztes Jahr den ID.3 präsentierte, dachten viele: So, das war´s vorläufig. Tatsächlich gibt VW seitdem in Sachen E-Mobilität weiter und nachhaltig Gas, was in diesem Zusammenhang natürlich der völlig falsche Terminus ist. VW gibt Strom. Und zwar auch modellmäßig; mit dem SUV ID.4 steht schon das zweite E-Fahrzeug von Volkswagen auf der Rampe, das zu entwickeln zum Teil auf der Basis des konzerneigenen Audi e-tron erfolgt ist.

Volkswagen kommuniziert dabei nicht nur E-Modelle, sondern orchestriert die Kommunikation der Elektromobilität mit einer bewundernswerten Konsequenz. Jüngstes Beispiel ist eine Pressemitteilung mit der Überschrift: ID.3: Genauso günstig wie ein Verbrenner. Dezidiert wird ausführlich vorgerechnet, dass der im Sommer beim Händler verfügbare Elektro-Volkswagen „sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb günstiger als vergleichbare Verbrenner“ sein soll. Allein bei den laufenden Kosten sparten ID.3-Fahrer in Deutschland rund 840 Euro im Jahr. „Mit dem ID.3 wird das E-Auto endgültig bezahlbar. Er ist voll alltagstauglich und kostet dank der Umweltprämie sogar weniger als ein Verbrenner“, sagt der E-Mobilitäts-Vorstand der Marke Volkswagen,Thomas Ulbrich.

“Der ID.3 ist günstiger als ein Verbrenner”

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Die Gesamtkostenrechnung zeigt: Der ID.3 ist in Anschaffung und Betrieb je nach Modellvariante günstiger als ein vergleichbarer Verbrenner. Die Basisversion mit 330 Kilometern Reichweite (WLTP) kostet nach Abzug der Umweltprämie in Deutschland weniger als 23.430 Euro und liegt damit mindestens auf dem Preisniveau vergleichbarer Modelle wie zum Beispiel dem Golf Life. Zusätzlich sparen ID.3-Fahrer in Deutschland rund 840 Euro im Jahr bei den laufenden Kosten. Unter anderem fällt keine Kfz-Steuer an, Ölwechsel sind nicht mehr nötig und der ID.3 wird in eine günstigere Versicherungsklasse (Klasse 17) eingestuft. Auch die Energiekosten sind niedriger.“ Silke Bagschick, Leiterin Vertrieb und Marketing Baureihe e-Mobility, sagt: „Der Preis spricht nicht mehr gegen, sondern für das E-Auto. Leasing-Angebote machen den Umstieg einfach und reduzieren die Unsicherheit. In Zukunft wird das E-Auto auch ohne Förderung preislich attraktiv sein.“ Volkswagen bekräftig dabei auch, dass die Produktion der E-Modelle CO2-neutral erfolge.

Wird sich der planwirtschaftliche Batterie-Ansatz durchsetzen?

Alles gut und schön, überzeugend und plausibel. Da es noch ein paar Jahre dauern dürfte, bis flächendeckend Ladesäulen zur Verfügung stehen, bleibt die Frage im Raum: Wie und wo laden, wenn ich mein Auto in einer Wohnstraße in München Schwabing oder Stuttgart-West parken muss? Und wenn ich den aktuellen Golf 8 Diesel vollgetankt habe und lese 970 Kilometer Reichweite im Display, weiß ich, dass dies eine Batterie wohl nie hergeben wird. Kostenmäßig und rein rechnerisch mag alles richtig sein, was Volkswagen erklärt. Über das Reichweiten- und Ladestellen-Problem hilft dies nicht hinweg. Sicher wird es viele Kunden geben, die mit dem ID.3 bestens bedient und glücklich sein werden. Aber es bleibt es gut und richtig, dass letztlich der Kunde entscheidet, ob sich der planwirtschaftliche Ansatz der Regierung zur angeblich allein selig machenden Batterie-Mobilität in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung durchsetzen lässt.


In den 80-er Jahren war die Autowelt noch in Ordnung und auch die bunten Autoaufkleber gehörten zum Straßenbild.

Kein Mensch konnte sich damals hinter anonymen Internetbeiträgen verstecken. Das war die außerparlamentarische Stimme der Bürger und praktizierte Demokratie. Man stand persönlich zu seiner Botschaft, denn man saß ja selbst am Steuer und fuhr seinen Aufkleber spazieren.

Heute begegnen wir kaum Autoaufklebern. Warum eigentlich?

  • Haben wir mittlerweile Angst unsere Meinung öffentlich zu äußern?
  • Sind wir zu Angsthasen geworden?
  • Kuschen wir vor Gewalt und Terrorismus?

Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Rassismus, Gewalt und Terror zu schützen, hat sich leider als große Illusion erwiesen.  

Aus diesem Grunde lädt das UTR e.V. Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Hass, Rassismus, Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  ein

In einer Zeit in der unsere Gesellschaft auseinender zu driften droht, sich jeder selbst der Nächste zu sein scheint, Hass und Gewalt weit verbreitet sind, vermittelt der UTR e.V. Autoaufkleber für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz echte, ungeplante Begegnungen und setzt positive Akzente. Unsere Demokratie gewährt uns das Recht auf freie Meinungsäußerung. Machen Sie davon Gebrauch! Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer mit Ihrer persönlichen Botschaft für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz

„Seit ich den UTR e.V. Autoaufkleber „weltoffen, gewaltfrei, tolerant“ an mein Auto geklebt habe, fragen mich spontan Leute, wo sie  den Aufkleber für ihr eigenes Auto bekommen können“, berichtet Horst Roosen Vorstand des UTR e.V. und Initiator des „Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror“. „Das bestätigt mich in meiner Meinung, dass Autoaufkleber keineswegs out sind, sondern immer noch zielsicher ihre  Botschaft zu anderen Menschen transportieren können, sagt Roosen.“

Jeder Autofahrer kann die Botschaft für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz“ sofort auf die Straße bringen.

Weltoffenheit und Toleranz bedeutet jedoch nicht, dass Deutschland quasi als ein Tischleindeckdich für uneingeladene Gäste gilt. Das durch entsprechende Berichterstattung gezielt erzeugte Mitleid, für Menschen die aus anderen Ländern zu uns drängen,  ist ein schlechter Ratgeber für unser Urteilsvermögen.  Durch Weltoffenheit und Toleranz  wollen wir über den Tellerrand hinaus blicken und offen sein für Neues oder Ungewohntes. Weltoffen neue Eindrücke bekommen; sehen, wie andere Menschen leben; einen weiten Horizont haben; die Konsequenzen des eigenen Tuns bedenken; nicht egozentrisch sein.

Extremismus dagegen ist gefährlich - und auch dumm. Warum?

Weil Extremisten nicht über ihren Tellerrand hinaussehen und ihre momentane Befindlichkeit als den einzigen, allgemein-gültigen Maßstab für alle Fragen der Welt ansehen

Dazu haben sich in der Vergangenheit Autoaufkleber als nachhaltiges und wirksames Instrument der politischen Meinungsäußerung bestens bewährt.

Autoaufkleber sind ein wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit. Die öffentliche Meinung hat sich in der Vergangenheit schon oft durch die Slogans auf Autoaufklebern gebildet.

Das Statement mittels Autoaufkleber ist persönlicher und nachhaltiger als es online auf Websites wie Facebook, Instagram und Twitter möglich ist. Der Autoaufkleber schafft Solidarität und übt große Wirkung auf das ganze Land aus.

Mit dem UTR e.V. Autoaufkleber bekennen sich Autofahrer der verschiedensten Automarken, auf eine besonders angenehme Art zu Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz!


Zeigen Sie Stärke und kleben Sie den Sticker an Ihr Auto!

Empfehlen oder schenken Sie den  Autoaufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen……….aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit diesem Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht.

  • Ihren 4-farbigen Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie bei  https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
- Bündnis gegen Hass, Gewalt und Terror-
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Telefon 06071- 9816811
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.
Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!





Samstag, März 14, 2020

Online-Trading-Plattformen können schnell zur Verlustfalle werden. ESK hilft den betrogenen Anlegern.

Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei  Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten.

Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.

Diese Plattformen sind sehr oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet.  Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Investition massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, ihr Geld wieder zurück zu erhalten.

Meist führt ein solches Betrugs-Unternehmen keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.

Es besitzt  außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten.  Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.   Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.

Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

Aber es gibt Hoffnung!

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln. Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten. Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

Die ESK Rechtsanwälte vertreten seit jeher die Ansicht, dass auch die involvierten Banken Haftungsadressaten sein könnten.

Aufgrund der zahlreichen Geldwäschereibestimmungen, die allesamt auf EU-Recht basieren, sind die Banken verpflichtet, die Geschäftsbeziehungen ihrer Kunden zu überprüfen. Nebenbei haben Banken umfangreiche Compliance-Pflichten  und müssen die Kontoverbindungen und Transaktionen kontinuierlich überprüfen und plausibilisieren. Nachdem es aufgrund des meist hohen Schadensvolumens wohl auch massenhaft Kontobewegungen gibt und anzunehmen ist, dass binnen kürzester Zeit Beträge auf Konten ausserhalb Europas weiter überwiesen werden, ist fragwürdig, weshalb dies niemanden bei den involvierten Banken auffallen sollte.

  • Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein.

Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher!

Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet:  Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher! Mit dieser miesen Masche sorgen  Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich  bei den Anlegern die  Klage-Unlust verfestigt.  Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen die Betrüger, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen. 

Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

  • Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

  • Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu




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Freitag, März 13, 2020

Goldberg Financial: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 13. März 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
Goldberg Financial
Av. Jules Bordet 160/16
Bruxelles
+32 234 20 223
+32 280 82 812
info@goldberg.financial
www.goldberg.financial
de.goldberg.financial

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13 03.2020 teilt die FMA daher mit, dass Goldberg Financial nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter:



Best Capital: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlagevermittlung.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. März 2020 gegenüber der Best Capital, London, Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlagevermittlung angeordnet.

Das Unternehmen tritt telefonisch an deutsche Kunden heran und empfiehlt den außerbörslichen Erwerb von Aktien börsennotierter deutscher Aktiengesellschaften. Dabei verwendet die Best Capital unautorisiert Vertragsunterlagen der jeweiligen deutschen Aktiengesellschaft. Sie stellt diese Unterlagen deutschen Kunden zur Verfügung mit der Aufforderung, sie ausgefüllt und unterschrieben an die Best Capital zurückzusenden.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlagevermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die BestCapital jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Fußball ist ein Millionengeschäft. Aber nicht für die Anleger beim Hanseatischen Fußball Kontor.

Es klang zu verlockend: in den geliebten Fußball zu investieren und gute Renditen zu erwirtschaften. Jetzt ist Abpfiff, viel Geld ist verloren. Damit aber nicht genug, der Insolvenzverwalter fordert von den Anlegern die Rückzahlung erhaltener Gelder bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Unter den Anlegern herrscht jetzt Katerstimmung, sie müssen nicht nur mit hohen Verlusten ihrer Anlagegelder rechnen, sondern sind zudem mit der Rückzahlungsforderung des Insolvenzverwalters konfrontiert.  Für sie stellt sich nun die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, ihr Geld zu retten.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  12.03.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

***

Teurer Spielverweis. Rangrücktritte wie beim Hanseatischen Fußball Kontor sind hoch gefährlich

12.03.2020 • Fußball ist big business. Das dachten sich auch die Gründer der Hanseatischen Fußball Kontor, die Anlegern euphorisch einen Zugang dazu versprachen. Dazu kam es nicht. Das Geld der Anleger ist weg. Sie wurden von der FIFA des Spiels verwiesen Und Jahre nach der Pleite will der Insolvenzverwalter nun ausbezahltes Geld wieder zurück.

Investoren bekamen die letzten Tage Schreiben mit Anfechtungsansprüchen, die vor allem im qualifizierten Rangrücktritt begründet liegen. Ein trauriges Lehrstück, das die häufig völlig unterschätzten Folgen von Nachrangklauseln zeigt.

Vorgeschichte. 

Ab dem Jahr 2011 sammelte die damals noch unter Hanseatische Fußballkontor Genussrechte GmbH firmierende Gesellschaft Anlegerkapital durch Genussrechte ein. Zwei Jahre später wechselten sie den rechtlichen Rahmen und offerierten Investments in Form von Nachrangdarlehen mit einem Renditeversprechen von bis zu zehn Prozent. Der Firmenname änderte sich in Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH. Geld verdient werden sollte mit Transferrechten von Fußballspielern. Die Gründer und Geschäftsführer schrieben im August 2014 in einer Verkaufsbroschüre: „Damit sind Investitionen in einen Markt gesichert, der krisen- und börsenunabhängig hohe Renditen für Investoren erreicht.“

Insolvenz. 

Im September 2016 stellte die Hanseatische Fußballkontor ihren Geschäftsbetrieb ein. Hauptgrund dürfte ein schon Ende 2014 von der FIFA erlassenes Verbot von so genannten „Third Party Ownerships“ (TPO) gewesen sein. Die Fußballfunktionäre wollten keine Privatinvestoren in ihrem Spiel. Für drei Unternehmen der Hanseatischen Fußballkontor-Gruppe wurden deshalb Ende 2016 beziehungsweise Anfang 2017 Insolvenzverfahren eröffnet. Zentral ist die Insolvenz der Muttergesellschaft, die das Geld der Anleger über die Emittentengesellschaften in Form von Darlehen erhielt. Es geht um 24 Millionen Euro, die insgesamt eingeworben wurden. Davon waren rund 17 Millionen Euro bei Insolvenzeröffnung noch offen, da ein Teil der Anlegergelder nur kurzfristig angelegt war.

Schneeballsystem. 

Fehlende Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb legen den Verdacht nahe, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt diesbezüglich. Wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, soll ab dem Frühjahr 2014 klar gewesen sein, dass eine Rückzahlung der Anlegergelder nur mit neuem Investorenkapital möglich war. Auf Nachfrage von Investmentcheck bestätigte die Staatsanwaltschaft Schwerin, dass die Ermittlungen wegen Betrugsverdacht kurz vor dem Abchluss stehen. Ein genauer Zeitpunkt könnte aufgrund der vorliegenden Komplexität allerdings derzeit noch nicht genannt werden.

Anfechtungen. 

Der Insolvenzverwalter Marc Odebrecht von der Kanzlei Görg verschickt derzeit Schreiben an Anleger, die vermutlich bisher von einer glücklichen Fügung ausgingen. Sie haben ihr Geld noch vor der Pleite zurück erhalten. Odebrecht sieht seine Aufgabe allerdings darin, „Ansprüche der Insolvenzmasse zu ermitteln und durchzusetzen“. Klingt harmlos und positiv, bedeutet aber für sie die Rückzahlung erhaltener Gelder bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Als Begründung dient der von den Anlegern vermutlich nicht in der vollen Konsequenz begriffene qualifizierte Rangrücktritt. Ein solcher führt dazu, dass ein Schuldner nur dann Zins und Tilgung zahlen muss, wenn dies nicht zu einer Zahlungsunfähigkeit führt. Da Odebrecht eine Insolvenzreife seit 1. April 2014 annimmt, hätten ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungen mit Rangrücktritt mehr geleistet werden dürfen. Folglich sind sie seines Erachtens unentgeltlich und nach Paragraph 134 Insolvenzordnung zurückzuzahlen.

Zweifel. 

Am Ende werden Gerichte über die Auslegung bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung entscheiden müssen (beispielsweise BGH, Urteil vom 5. März 2015, IX ZR 133/14). Denn Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömekamp bestreitet die Ansprüche für seine Mandanten. Er führt dazu mehrere Argumente an. Eines stützt sich auf den Verdacht eines vorliegenden Schneeballsystems: „Von Seiten des Insolvenzverwalters wurden die Anfechtungsansprüche lediglich behauptet, allerdings nicht nachgewiesen; auch die Staatsanwaltschaft hat bislang keine Anklage erhoben.“ Weiterhin hat Borowski Zweifel an der Wirksamkeit der Nachrangklausel: „Zahlreiche qualifizierte Rangrücktrittsklauseln scheiterten in der Vergangenheit an der wirksamen Vereinbarung.“ Sein Kalkül in diesem Punkt ist klar: Falls der Rangrücktritt wirklich unwirksam wäre, dann hätten die Anleger echte Ansprüche gehabt und die Rückzahlungen wären nicht unentgeltlich im Sinne der Insolvenzordnung gewesen. Das wäre auch noch für einen anderen Aspekt sehr wichtig, falls in die Masse durch Geschäftsführerhaftung oder erfolgreichen Anfechtungen bei nicht wehrhaften Anlegern nennenswertes Geld fließt: „Der Insolvenzverwalter hat alle angemeldeten Forderungen der Nachrangdarlehensgläubiger bestritten. Anleger, welche die Nichtigkeit der Nachrangklausel jetzt nicht feststellen lassen, werden wohl keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten.“

Loipfinger’s Meinung. 

Da das Vermögensanlagengesetz als rechtlichen Rahmen vor allem Nachrangkonstrukte vorschreibt, werden diese Vehikel seit Jahren stark angewandt. Die Konsequenzen dürften vielen Anlegern nicht klar sein, weshalb der Bundesgerichtshof zu Recht immer wieder Klauseln aufgrund nicht ausreichender Klarheit kippt. Aber selbst wenn ein qualifizierter Rangrücktritt BGH-konform formuliert ist, wird ein Nichtjurist die Konsequenzen häufig nicht erfassen. Die Nichtzahlung fälliger Zins- oder Tilgungsversprechen ohne große Begründung ist das Eine. Das Nächste ist die mögliche Rückforderung erhaltener Gelder bis zu vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung. Und wem das nicht dramatisch genug ist, der muss die Kombination durchdenken. Nachrangforderungen werden vom Insolvenzverwalter aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts bestritten und nehmen nicht an einer Masseverteilung von zurückbezahlten Geldern teil. Wer also grundsätzlich bei Anfechtungen eine gewisse Gerechtigkeit in der Solidarisierung eines Schadens auf mehr Anlegerkapital sieht (Anfechtungen erhöhen die Masse und damit die Quote für alle Gläubiger), der dürfte in diesem Fall erhebliche Zweifel daran haben. Böse Zungen könnten bei der Motivation für ein solches Vorgehen den Aspekt der höheren Insolvenzvergütung entsprechend anders gewichten.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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