Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt
für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei
Anlagebetrügern natürlich Begehrlichkeiten.
Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer
öfter um globale Investitionsangebote handelt.
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und
hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.
Der vermeintlich
schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre
Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur
Verlustfalle.
Diese Plattformen sind sehr oft auf Betrug aufgebaut. Durch
eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt,
damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist
über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative
Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet. Verschwiegen wird jedoch, dass die
investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und
Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen
worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet-
und Cyber-Betrügern.
Dass das ganze Geld am
Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes
Szenario.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Investition massiv geschädigt und
in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen
wünschen, ihr Geld wieder zurück zu erhalten.
Meist führt ein
solches Betrugs-Unternehmen keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte
aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen
meist nur einen Briefkasten. Das
Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem
Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft
aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen
wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf
ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung
durch die Gründung virtueller
Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer,
dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen
Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen
zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling
– Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter
auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen
Drahtzieher habhaft zu werden.
Aber es gibt Hoffnung!
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen
Milliarden Euro einzusammeln. Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten
Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre
Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug
mitwirkten. Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen
lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Bei ihrer
Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
Die ESK Rechtsanwälte
vertreten seit jeher die Ansicht, dass auch die involvierten
Banken Haftungsadressaten sein könnten.
Aufgrund der zahlreichen Geldwäschereibestimmungen, die
allesamt auf EU-Recht basieren, sind die Banken verpflichtet, die
Geschäftsbeziehungen ihrer Kunden zu überprüfen. Nebenbei haben Banken
umfangreiche Compliance-Pflichten und müssen die Kontoverbindungen
und Transaktionen kontinuierlich überprüfen und plausibilisieren.
Nachdem es aufgrund des meist hohen Schadensvolumens wohl auch massenhaft
Kontobewegungen gibt und anzunehmen ist, dass binnen kürzester Zeit Beträge auf
Konten ausserhalb Europas weiter überwiesen werden, ist fragwürdig, weshalb
dies niemanden bei den involvierten Banken auffallen sollte.
- Das
durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung,
ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von
Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken
und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur
Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller
Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die
Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Werfen Sie kein gutes
Geld dem schlechten Geld hinterher!
Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des
Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten
hinterher! Mit dieser miesen Masche sorgen
Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass
sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 %
der Anleger gegen die Betrüger, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!
Die Aussichten, mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut bezeichnen.
Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr
von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken einzutreiben.
- Der
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste
Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten
Geldes. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern
an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu
bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur
angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich
erweisen.
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Geschädigte
Kapitalanleger die verlässlich
wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen,
können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft
Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten
schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im
Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei
wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
Die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem
Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des
einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst
sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen,
gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des
ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
- Für
Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK
Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die
betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision
frei gestellt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat
in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
- Sehr
oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
erstatten.
- Die
Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall die
Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision
übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen