Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen
zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu
sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus
Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses
Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den
Geschädigten machen. Dies kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn
schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte
der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie
es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte
involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht
akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich
oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten
bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung
ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen
von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu
verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen
Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen
Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf
Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt
erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die
rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden,
wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen
verhindern.
Es gibt aber auch
Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit,
ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst,
denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten
vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten,
bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von
ihnen gemieden.
- Unseriöse
Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert,
teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder bewegen sich
im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch
der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten
den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit
allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen
Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen
müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen
Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Um es potentiellen
Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu
überprüfen.
In den meisten Ländern unterliegen Banken dem
Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich
Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung
den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei
Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides
Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von
Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich
keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat
Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto
eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell
abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht
rechtzeitig gemeldet zu haben.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit
einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte
nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine
erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss
auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich
leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu
Offshore-Unternehmen erfolgen.
- Die
Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als gut
bezeichnen.
Wir sehen daher gute Chancen, jene Beträge, die nicht mehr
von den Betrügern direkt geholt werden können, bei den Empfängerbanken
einzutreiben.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger,
die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur
angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst
hilfreich erweisen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen
gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene
nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als
Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
anfordern.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten
schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im
Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei
wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom
ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des
einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst
sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet
auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts
hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage
erteilt, sind die betreffenden Anleger
von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht
weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder
lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde
sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft erstatten.
Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
im Bedarfsfall die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine
Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu