Freitag, November 08, 2019

Greta Thunberg: Ohne Flugzeug im Spätherbst zurück in die Alte Welt Europa

»Ich muss jetzt eine Möglichkeit finden, den Atlantik im November zu überqueren.«, so Greta Thunberg. Der zeigt sich in dieser Jahreszeit meist von seiner rauesten Seite. Der Weltmeisterskipper von der Hinfahrt winkte bereits ab.

Länger nichts gehört von Greta Thunberg. Außer einer von ProSieben veröffentlichten Umfrage, der zufolge für »Greta ist ein Vorbild« 5,7 Prozent der Befragten, für »nervt total« 87,5 Prozent stimmten.

Jetzt kamen allerdings Lebenszeichen von Greta. Sie befindet sich offenkundig an der Westküste Amerikas und führt dort – neben Radtouren mit Arnold Schwarzenegger und Treffen mit Leonardo DiCaprio – auch »politische Gespräche«.

Ursprüngliches Ziel war Santiago de Chile. Dort sollte wieder einer jener Klimagipfel stattfinden, zu denen 20.000 bis 30.000 Klimaretter aus aller Welt heranfliegen und über das Wetter reden. Darunter auch Greta Thunberg. Die wollte allerdings »klimaneutral« kommen, was immer das heißen soll. Sie wurde in 14 Tagen mit einer Rennsegelyacht über den Atlantik geschippert und wollte dann weiter auf dem Landweg nach Südamerika.

Der Klimagipfel von Santiago de Chile ist bekanntlich abgesagt worden. Heftige Demonstrationen, vor allem gegen die Klimapolitik, zeigten eindringlich, wohin der Klimawahn führen kann. Den Chilenen gingen die drastischen CO2-Sparmaßnahmen entschieden gegen den Strich, sie demonstrierten und lieferten sich heftige Straßenschlachten. Die Bilder der Straßenschlachten sehen nicht gerade einladend aus. Nachgerade schlecht wirkt es, wenn die Bevölkerung für das Klima immer weiter ausgeplündert wird, neben hungernden Chilenen tausende von Staatsgästen prunkvoll empfangen und schließlich noch Heerscharen von Klima-NGO-Angehörigen verköstigt werden müssten.

Der UN-Klimagipfel wurde also nach Spanien verlegt. Normal wäre es, sich einfach in ein Flugzeug zu setzen und rüber zu düsen. Misslich, wenn die eigene Propaganda das Märchen vom klimaschädlichen CO2 so aufgeblasen hat, dass ein harmloser Flug kontraproduktiv und Legenden zerstörend wirken würde. Auch heimlich rüberfliegen geht wohl schlecht.

»Es stellt sich heraus, dass ich um die halbe Welt gereist bin, in die falsche Richtung«, twitterte Greta. Kolumbus hatte immerhin bei einer ähnlichen Irrfahrt Amerika entdeckt, Odysseus … na, lassen wir das.

»Ich muss jetzt eine Möglichkeit finden, den Atlantik im November zu überqueren.« Der zeigt sich in dieser Jahreszeit in der Regel von seiner rauesten Seite. Der Weltmeisterskipper von der Hinfahrt winkte bereits ab. Der rast gerade neuen Rekorden über den Atlantik nach Südamerika entgegen, ließ aber wissen, dass er gern mit Rat zu Seite stehe.

Greta ratlos: »Wenn mir irgendjemand helfen könnte, ein Verkehrsmittel zu finden, wäre ich dankbar.« Die Fluglinie Eurowings unterbreitete ein Angebot, das man normalerweise nicht ablehnen kann. New York – Düsseldorf, und zwar gratis: »Greta, wir können helfen!« twittert Eurowings freudig. »Klimafreundlich kompensiert von myclimate.«

0,9 Tonnen CO2 würden auf Gretas Umweltsündenkonto für diesen Flug zu Buche schlagen. In Sachen Weltuntergang natürlich schrecklich. Aber auch das würde Eurowings auf seine Kappe nehmen und für die nötigen Ausgleichsmaßnahmen aufkommen und vielleicht einen kleinen Wald pflanzen.

Gretas Absage erfolgte recht prompt. Das leitmediale (flugverbotsaffine) Echo à la „Eurowings – How dare you“ auf das unterbreitete Angebot der Fluggesellschaft lautete fast unisono: Eurowings blamiert sich. Offenbar sorgte das Angebot und die Schelte aber auch für viel Aufmerksamkeit – und demzufolge auch für sehr viel kostenlose PR für Eurowings.
Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de





Berson Trading: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 08.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Berson Trading
Telefon:  02034751507
Website:  www.bersontrading.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





https://iigbanks.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 08.11.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
https://iigbanks.com

Der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde („MFSA“) ist eine Einrichtung mit dem Namen IIG Banks bekannt geworden, die über eine Internetpräsenz unter https://iigbanks.com verfügt. Die oben genannte Website missbraucht die Daten einer von der MFSA lizenzierten Bank - IIG BANK (MALTA) LTD. Betrüger nutzen die Details und den Inhalt der Website dieser echten Bank, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass https://iigbanks.com KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist, ODER dass sie zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in oder von Malta aus berechtigt ist. Darüber hinaus hat https://iigbanks.com KEINE Verbindung mit IIG BANK (MALTA) LTD.

Die Website https://iigbanks.com scheint daher ein Klon der Website des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen tätigen.

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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Donnerstag, November 07, 2019

ShareWood Switzerland AG: „Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit.

So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“ 

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  06.11.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.
***

Balsa-Investments von ShareWood sollen geschreddert werden. Nur noch Dünger.

Eigentlich sollten Anleger der ShareWood Switzerland AG aus Zürich Geld mit dem Anbau von Balsa-Holz in Brasilien verdienen. Jetzt wurde ihnen allerdings offenbart, dass das Holz niemand mehr braucht. Die Nachfrage sei eingebrochen und deshalb das Holz nichts mehr wert.

Die effizienteste und nachhaltigste Lösung würde darin bestehen, „das Holz der geschlagenen Bäume fachgerecht zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten“. Weil selbst ShareWood einräumt, dass dies eine „große Enttäuschung ist“, räumten die Schweizer aus Kulanz ein, dafür nicht auch noch Kosten in Rechnung zu stellen und boten einen kostenlosen Baumtausch an.

Hintergrund.

Anleger investierten seit ShareWood-Gründung in 2007 unter anderem in die Aufforstung von Balsa-Bäumen in Brasilien. Das besonders leichte Holz würde schnell wachsen und eine hohe Nachfrage für Propeller von Windenergieanlagen, zum Brücken- und Flugzeugbau oder einfach nur als leichter aber besonders stabiler Baustoff Verwendung finden. Nach fünf Jahren sollte das Balsa-Holz erntereif sein und den Anlegern eine tolle Rendite bescheren. ShareWood versprach den Anlegern Eigentümer der Bäume zu werden und so zumindest eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Ob das so funktioniert, wenn der Grund allerdings nicht den Baumanlegern gehört, erklärte ShareWood auf Nachfrage: „Das Eigentum von Bäumen, die mit dem Zweck einer späteren wirtschaftlichen Verwertung gepflanzt wurden, können unabhängig von Grund und Boden weiterverkauft und das Eigentum übertragen werden. Hierfür gibt es mehrere Legal Opinions. Letzteres wurde durch das Max-Planck-Institut im Auftrag eines deutschen Gerichts im Jahr 2019 erstellt und bestätigt unsere bisherige Sichtweise, unser Vertragswerk und die bestehenden Gutachten zu 100 %. Das Eigentum der Bäume geht ganz klar über.“

Verlust.

Nachdem die Balsabäume nun schon seit mehreren Jahren eigentlich erntereif sind, versuchte ShareWood Abnehmer für das Holz zu finden. Da aber ein potenzieller Käufer in der brasilianischen Mato Grosso-Region ausfiel und auch viele andere Farmer Balsa-Holz anbauten, braucht heute das Holz niemand. Christian Marzari und Peter Möckli teilten den Anlegern deshalb mit: „Der große Bedarf nach Balsa-Holz in Brasilien bei Pflanzung Ihrer Bäume ist in den letzten Jahren gänzlich verebbt.“ Nicht einmal als Brennstoff sei das Material zu gebrauchen. Der einzig sinnvolle Lösungsvorschlag sei die Zerkleinerung des Materials und die Einarbeitung in den Boden. Damit wäre das Kapital der Anleger komplett verloren. Allerdings beschwichtigte Nadine Meyer-Neufeld, Head of Marketing & Communications bei ShareWood Switzerland AG gegenüber investmentcheck: „Die Baumeigentümer erleiden aber keinen Ausfall, da wir eine Kulanzlösung mit einem kostenlosen Baumtausch als Ersatz anbieten.“ Was sie aber nicht dazu sagte war, welche und wie viele Bäume die Anleger bekommen sollen und wann diese wie viel bringen könnten. Auf das Geschäftsgeheimnis berief sie sich bei der einfachen Frage, wie viele Anleger davon überhaupt betroffen seien.

Warnung.

Im Mai diesen Jahres hat investmentcheck erstmals über ShareWood berichtet. Kritisiert wurden die inhaltlich katastrophalen Verkaufsunterlagen: „Außer Marketingsprüchen ist wenig zu finden, das für eine qualifizierte Anlageentscheidung wichtig wäre.“ Zur Vorsicht mahnten auch die nicht konsistenten Angaben von ShareWood über die bewirtschafteten Flächen im brasilianischen Mato Grosso. Und natürlich nicht zuletzt das von der Finanzaufsicht BaFin ausgesprochene Vertriebsverbot: „Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten.“

Neuer Hinweis.
Investmentcheck fragte ShareWood ganz direkt, ob sie sich an das Verkaufsverbot der BaFin halten. Darauf antworteten die Schweizer, dass sie zurzeit ihre Produkte nicht in Deutschland verkaufen würden, auch wenn sie die Einschätzung der BaFin nicht teilen und deshalb Beschwerde einreichten. Darauf weisen sie an mehreren Stellen auf ihrer Homepage hin. Allerdings ist investmentcheck letzte Woche noch nicht über solche Hinweise gestolpert. Zufall oder auch nicht: Nach der Anfrage sind sie nun vorhanden.

Landgericht Frankfurt.

Die Richter von der 4. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts haben nun kürzlich ShareWood zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Der Rechtsanwalt sieht darin auch für andere Anleger gute Chancen. Das liegt daran, dass die Frage des Gerichtsstandes geklärt sei und deutsches Recht anwendbar. Damit können die Verträge widerrufen werden, weil nach deutschem Recht eine Widerrufsbelehrung nötig gewesen wäre. Diese gab es allerdings nicht. Der Rechtsanwalt ist deshalb überzeugt, dass die Verträge rückabzuwickeln sind. ShareWood sieht das ganz anders. Sie haben gegen das nicht rechtskräftige Urteil Berufung eingelegt, weil es aus ihrer Sicht auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung basiere. In ihren Augen gilt Schweizer Recht, das ein Widerrufsrecht nicht vorsieht. Somit muss nun in diesem Fall die nächste Instanz entscheiden. Ob aktuell andere Verfahren anhängig sind, wollte Nadine Meyer-Neufeld nicht beantworten. Auch hier verwies sie auf das Geschäftsgeheimnis.

Loipfinger’s Meinung.

ShareWood will Experte bei Holzinvestments sein und hat sich bei der Einschätzung der Absatzmärkte für Balsa-Holz komplett verzockt. Selbst in der aktuell zum Download angebotenen Sales-Broschüre beschreibt sich ShareWood allerdings immer noch als verlässlicher Partner für „Investitionen in Teak-, Eukalyptus- oder Balsaholz“. Für geschädigte Anleger klingt das vermutlich wie Hohn. Daran ändert auch eine angebliche Kulanzlösung in Form eines kostenlosen Baumtausches nichts. ShareWood hat sich selbst als Holzexperte disqualifiziert. Die Weigerung, aussagekräftige Verkaufsprospekte zu liefern, wirkt dagegen schon fast unbedeutend, ist aber natürlich eigentlich auch so schon Grund genug für eine Warnung.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Aufgespießt: Das Ergebnis des Autogipfels überrascht nicht wirklich: Mehr Geld für Elektroautos.

Der offizielle Grünsprech für diese Steuerverschwendung:  „Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, muss der Fahrzeugbestand an E-Autos auf Deutschlands Straßen rapide steigen.“

Da Weihnachten vor der Tür steht, wurde ein ordentliches Geschenkpaket geschnürt:

Bislang wurden E-Autos bis zu einem Netto-Listenpreis von 60000.- Euro gefördert. Da hat man nun noch 5000.- Euro drauf gesattelt. Jetzt kann sich die gut betuchte Grüne Wählerschaft ein Elektroauto für 65 000.- Euro kaufen und über einen Förderbeitrag von 5000.- Euro freuen.

4000.00 Euro gab es bisher für E-Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000.- Euro. Jetzt gibt es 6000.00 Euro.

Von wegen Nachhaltig! 

Umweltzerstörung, Ausbeutung, Kinder- und Sklavenarbeit, Giftmüll,  Grundwasser- und Boden-Verseuchung, Austrocknung und Vertreibung, das sind die Stichworte zur  Batterieproduktion der mit Steuergeld geförderten „umweltfreundlichen“ Elektroautos.

Autokäufer sollten sich den Blick nicht durch hohe Prämien vernebeln lassen!

Dreh und Angelpunkt des E-Autos ist sein Herzstück, die Batterie. Wie wird sie hergestellt, wie lange hält sie, welche Reichweite bietet sie, wie steht es mit der Ladegeschwindigkeit, wie sieht es mit den Kosten aus, gibt es flächendeckend ausreichend Ladestationen, und wie wird die Batterie an ihrem Lebensende entsorgt? Weder Elektrofahrzeuge noch „erneuerbare“ Energietechnologien sind wirklich emissionsfrei. Die Herstellung einer Lithium-Ionen-Batterie hat doppelt so viel Treibhauspotenzial wie ein Auto mit fossilen Brennstoffen.

Statt einen ganzen Industriezweig zu zerschlagen um ein Auto auf die Straße zu bringen, wo noch nicht einmal gewährleistet ist, dass dafür bei Bedarf auch jederzeit ausreichend Strom vorhanden ist, wäre es einfach nur logisch, das Know-How unserer Ingenieure dafür zu nutzen den Verbrennungsmotor noch effizienter und umweltfreundlicher zu machen.

Sozial gerecht?

Wer Geld hat kauft sich jetzt ein Elektroauto, sicher oft auch als Zweit-oder Drittwagen, unter Mitnahme der fetten Förderprämie. Wer kein Geld hat, ist aber auch beteiligt. Über seine Steuerzahlungen finanziert er die Förderprämie kräftig mit.

Es ist der Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit

bei der Grundrente auf einer Bedürftigkeitsprüfung zu bestehen und gleichzeitig mit der Gießkanne über der gutsituierten grünen Klientel Kaufprämien für Elektroautos auszuschütten.

Im Endeffekt wird diese Kaufprämie für mehr und nicht für weniger  Autos auf unseren Straßen sorgen.

Wer kein Auto fährt trägt maßgeblich zum erreichen der Klimaziele bei.  Hier wären die Fördermillionen an der richtigen Adresse gelandet, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|recht| e.V.

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Autogipfel bei der Kanzlerin. Elektro-Autos ohne Kunden: Politik und Konzerne erhöhen die Prämie

Die Chefs der Autokonzerne treffen sich mit der Kanzlerin. Heraus kommt: Noch höhere Prämien für Elektro-Autos, die sonst keiner kaufen will. Und aberwitzige Pläne für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Nein, keiner der Autobosse ist in schallendes Gelächter ausgebrochen – zumindest nicht öffentlich. Im Gegenteil, der Noch-Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, Bernhard Mattes, sprach nach dem Autogipfel bei der Kanzlerin davon, dass ein »gutes Paket« geschnürt worden sei. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: »Wir brauchen jetzt die Massenwirksamkeit der Mobilität von morgen.« Die Menschen müssten begeistert werden.

So kann das Ergebnis des Autogipfels nicht wirklich überraschen: mehr Geld für Elektroautos.

Wie beim Aale-Peter: Und noch einen Aal drauf. Nicht 4000, nein 6000 Euro Zuschuss, wenn Du ein Elektroauto kaufst, das Du nicht willst. Der erste Aal wurde vor drei Jahren draufgelegt. Doch diese Prämie zog nicht, die Begeisterung für E-Autos hielt sich in bescheidenen Grenzen. Jetzt also der zweite Aal. Die bisher bezahlte Prämie sollte bis Ende 2020 gelten und wurde von Bund und Industrie mit insgesamt jeweils 600 Millionen Euro bezahlt. Sie wird jetzt voraussichtlich bis 2025 verlängert. Wie groß diese Summe insgesamt sein wird, darüber gab es bisher keine Angaben. Die Autoindustrie sagte lediglich zu, sich wieder an den Kosten zu beteiligen.

Die Förderung soll laut Bundesregierung für 650 000 bis 700 000 E-Autos reichen.

Der »Masterplan Ladeinfrastruktur« ( nein, bitte nicht lachen ) sieht vor, dass eigentlich sieben bis zehn Millionen E-Autos auf unseren Straßen fahren müssten. Ansonsten könnten die »Klimaziele« 2030 nicht erreicht werden. Die Millionen von E-Autos werden – bitte wieder nicht lachen – mit null Emissionen angerechnet. Ein Elektroauto produziere nämlich kein CO2. Das Klima kann also wieder lieb zu uns sein – rechnerisch jedenfalls.

Und es sollen – zack – mehr Ladestation aus dem Boden gestampft werden. Eine Million in zehn Jahren bis 2030 – das wäre eine stramme Leistung. Ab dem kommenden Jahr müssten dann rein rechnerisch an jedem Werktag 400 Ladestationen aufgestellt werden. Allein im dritten Quartal dieses Jahres gelang es gerade einmal, gegenüber dem zweiten Quartal 1140 neue öffentliche Ladestationen aufzubauen.

Die Kabelhersteller reiben sich die Hände, und die Werktätigen geloben, in Sonderschichten den Auftrag mit aller Kraft zum Wohle des Klimas zu erfüllen.

Leistungsstarke Umspannstationen müssen überall errichtet werden, mit deren erheblicher Abwärme zum Beispiel Tankstellen beheizt werden könnten. Dann müsste nur noch geklärt werden, wo die notwendige elektrische Energie herkommen soll.

Tiefbauer stöhnen bereits jetzt, dass zur Zeit kaum noch freie Baukapazitäten zu finden sind. Denn die Planwirtschaft bezahlt gerade kräftig den Ausbau der Glasfaserleitungen, Bauunternehmen sind recht vollauf damit beschäftigt, Gräben auszuheben und die Leitungen zu verlegen.

Auf dem Gipfel wurde weiterhin beschlossen, das Wohneigentumsrecht zu ändern.

Wer mit einem Elektroauto fahren will, soll auf eigene Kosten eine Ladestation in seine Garage einbauen und nicht mehr von einer anderen Mietpartei überstimmt werden. Allerdings weigern sich bisher Brandschützer, Ladestationen in Tiefgaragen zuzulassen. Das Brandrisiko sei zu hoch. Geht die Batterie eines A-Autos in Flammen auf, würden Betonsäulen und Decken so beschädigt werden, dass die Statik nicht mehr stimme. Einsturzgefahr droht.
Autor: Holger Douglsa
***
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Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de




Walsh Invest & Trade Ltd und Kayescent Corp.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 06. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:


Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten der Gesellschaften namens Walsh Invest & Trade Ltd und Kayescent Corp. welche vorgeben, in 103 Grand-Rue, Luxembourg ansässig zu sein.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr Gesellschaften namens Walsh Invest & Trade Ltd und Kayescent Corp. nicht bekannt sind und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





first-matching.com: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 06. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) vor den Aktivitäten der Website www.first-matching.com, die Wertpapierdienstleistungen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.


Die Personen, die die Website mit dem Namen www.first-matching.com betreiben, sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen. arüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheint den betrügerischen Vermögensverwaltungs- oder Sparplanangeboten zu ähneln, die die FSMA in ihrer am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt hat.

Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der niederländischen Investmentgesellschaft First Matching Management BV. ie FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen auf dieser Website zu reagieren und Geld auf eine Kontonummer zu überweisen, die sie möglicherweise nennt.


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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FX BASE kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der FX Base keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die FX Base behauptet im Internet unter anderem unter der Domain www.fx-base.com fälschlich, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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GVM Select Vermögensmanagement AG zur Zahlung von rund 18 TEUR verurteilt. Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe.

Ein Investor aus dem Landkreis Karlsruhe, der im Jahre 2010 sogenanntes Genussrechtskapital bei der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, gezeichnet hatte, hat nach Klageerhebung beim Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 O 79/19) am 29.07.2019 ein Versäumnisurteil gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG, nunmehr mit Sitz in der Hansestadt Hamburg, erstritten.

Die GVM Select Vermögensmanagement AG wird hiernach zur Zahlung von rund 18 TEUR an den Kläger verurteilt. Ebenso muss die GVM Select Vermögensmanagement AG dem Kläger die außergerichtlichen Anwaltskosten erstatten. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt nach anfänglichen Problemen bei der Zustellung des Versäumnisurteils nunmehr vor.

Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er am Tag der Zeichnung anhand der überlassenen Unterlagen nur unzureichend über die Risiken des von ihm gezeichneten Genussrechtskapitals informiert worden sei.

 „Anleger die in Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, investiert haben, können über den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  kurzfristig eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“. Die Ansprüche gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG verjährten – unabhängig von deren Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis – taggenau zehn Jahre nach Zeichnung. Die Ansprüche bestünden dann zwar noch. Sie seien aber nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Zudem würden Inhaber von Genussrechtskapital bei Zahlungsstörungen der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern grundsätzlich nachrangig befriedigt. Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals wäre damit gefährdet. In diesem Fall bestehe dringender Handlungsbedarf.

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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