Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail
oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich
ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher
zu befassen.
Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die
notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung,
seien Sie vorsichtig und gehen nicht
weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung
Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private
übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.
Auch der vermeintlich
schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, CFD
Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine
raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit
immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über
Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen
entstanden sein soll, ist die Überraschung groß. Verschwiegen wird jedoch, dass
die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn-
und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche
abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von
Internet- und Cyber-Betrügern.
Handeln Sie nie gegen
Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.
Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer
zuerst an einen möglichen Betrug. Haben
Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.
Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken
angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum bar vor Ort
eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen
beeindrucken.
Sollten Sie doch Opfer
eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle
welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten.
Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf
Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen.
Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber
Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn
Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse
missachtet werden.
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der
erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten
nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug
mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken
sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines
Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die
Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des
Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die
Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen
Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich
der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen,
um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen
durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments
gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich,
müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als
Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem
Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht
"feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen
die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der
Geschädigten haftbar zu machen.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller
Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung
des Kapitals sein. Strafverfolgung,
Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle
spielen.
Die gute Nachricht ist
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft
nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem
„schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die
sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte
verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die
Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt
zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung
empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings
sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig
war.
Die bessere Idee ist,
sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich
bewerten zu lassen.
- Der
Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann
Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich
erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in
die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert,
dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten
hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät
strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich
massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die
Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will
massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über
ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und
Liechtenstein.
- Der
beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Fazit des ESK:
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen.
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem
Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel
vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK
Rechtsanwälte setzen sich mit der
Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Erst
kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes
mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu
verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung
von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen
außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas,
wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist
auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung