Donnerstag, November 07, 2019

first-matching.com: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 06. November 2019 mitgeteilt wurde warnt die Services and Markets Authority (FSMA) vor den Aktivitäten der Website www.first-matching.com, die Wertpapierdienstleistungen ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetze anbietet.


Die Personen, die die Website mit dem Namen www.first-matching.com betreiben, sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen. arüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheint den betrügerischen Vermögensverwaltungs- oder Sparplanangeboten zu ähneln, die die FSMA in ihrer am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt hat.

Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der niederländischen Investmentgesellschaft First Matching Management BV. ie FSMA rät daher nachdrücklich davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen auf dieser Website zu reagieren und Geld auf eine Kontonummer zu überweisen, die sie möglicherweise nennt.


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

FX BASE kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der FX Base keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die FX Base behauptet im Internet unter anderem unter der Domain www.fx-base.com fälschlich, über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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GVM Select Vermögensmanagement AG zur Zahlung von rund 18 TEUR verurteilt. Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe.

Ein Investor aus dem Landkreis Karlsruhe, der im Jahre 2010 sogenanntes Genussrechtskapital bei der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, gezeichnet hatte, hat nach Klageerhebung beim Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 O 79/19) am 29.07.2019 ein Versäumnisurteil gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG, nunmehr mit Sitz in der Hansestadt Hamburg, erstritten.

Die GVM Select Vermögensmanagement AG wird hiernach zur Zahlung von rund 18 TEUR an den Kläger verurteilt. Ebenso muss die GVM Select Vermögensmanagement AG dem Kläger die außergerichtlichen Anwaltskosten erstatten. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt nach anfänglichen Problemen bei der Zustellung des Versäumnisurteils nunmehr vor.

Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er am Tag der Zeichnung anhand der überlassenen Unterlagen nur unzureichend über die Risiken des von ihm gezeichneten Genussrechtskapitals informiert worden sei.

 „Anleger die in Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, investiert haben, können über den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  kurzfristig eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“. Die Ansprüche gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG verjährten – unabhängig von deren Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis – taggenau zehn Jahre nach Zeichnung. Die Ansprüche bestünden dann zwar noch. Sie seien aber nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Zudem würden Inhaber von Genussrechtskapital bei Zahlungsstörungen der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern grundsätzlich nachrangig befriedigt. Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals wäre damit gefährdet. In diesem Fall bestehe dringender Handlungsbedarf.

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft  anschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Mittwoch, November 06, 2019

Von wegen Nachhaltig!

Umweltzerstörung, Ausbeutung, Kinder- und Sklavenarbeit, Giftmüll,  Grundwasser- und Boden-Verseuchung, Austrocknung und Vertreibung, das sind die Stichworte zur  Batterieproduktion unserer „umweltfreundlichen“ Elektroautos.

Statt einen ganzen Industriezweig zu zerschlagen um ein Auto auf die Straße zu bringen, wo noch nicht einmal gewährleistet ist, dass dafür bei Bedarf auch jederzeit ausreichend Strom vorhanden ist, wäre es einfach nur logisch, das Know-How unserer Ingenieure dafür zu nutzen den Verbrennungsmotor noch effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Deutsche Autos haben weltweit den besten Ruf. Mercedes Stern, AUDI, BMW und VW Logo sind in vielen Ländern bekannter als die deutsche Flagge.

Mit grüner Planwirtschaft wird eine bewährte Technologie zerstört und das Rad des Fortschritts zurück gedreht. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.

  • Das Wort von Turkmenistans Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow ist Gesetz. In seinem Land dürfen Autos nur die Farbe weiß haben.
  • Mit der Planwirtschaft in der ehemaligen DDR war der Trabant das Maß aller Dinge.
  • Im Grünen Deutschland sollen nur noch E-Autos fahren dürfen.

Wollen wir das wirklich? Fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Manager mit und ohne Rückgrat.  Auto-Boss Carlos Tavares übt deutliche Kritik an Elektromobilität

Während Automanager Herbert Diess VW »grün« redet und auch der neue Mercedes Chef Källenius ihm kritiklos zu folgen scheint, kommen deutliche Worte vom portugiesischen Weltkonzern-Chef.

›Zu Hause bleiben‹ wird es künftig für viele heißen müssen. Mobilität wird zu teuer und daher eingeschränkt. »Einige von uns einige von uns werden in nicht allzu ferner Zukunft eines Tages aufwachen und feststellen, dass wir uns keine Bewegungsfreiheit leisten können.«

Das sagt Carlos Tavares. Er ist nicht irgendwer, sondern Chef des französischen PSA-Autohersteller-Konglomerats, hat erfolgreich Peugeot und Citroën saniert und schließlich für 1,3 Milliarden Euro Opel gekauft.

Während sein Automanager-Kollege von VW, Herbert Diess, vermutlich wider besseres Wissen VW »grün« redet und von kommender Elektromobilität schwärmt, und auch der neue Mercedes Chef Källenius ihm kritiklos zu folgen scheint, kommen deutliche Worte von dem portugiesischen Weltkonzern-Chef. Tavares hat in einem bemerkenswerten Interview mit dem Focus Klartext geredet.

Er kritisiert die realitätsferne Klima-Politik und bekämpft den Zwang zu einer Antriebsform wie dem elektrischen und fordert im Zweifel Wahlfreiheit für den Autofahrer: »Wenn wir ein Gesetz einhalten müssen, das besagt, dass wir weniger Schadstoffe ausstoßen müssen, um den Planeten zu retten, müssen wir dem Verbraucher die Wahl geben, was für seine Bedürfnisse und seinen Besitz am besten geeignet ist.«

Tavares: »Bei PSA wollen wir uns nicht mehr schämen und sagen dem Kunden: Wenn dies das Auto ist, das Sie mögen, dann sind dies die Motoren, die Sie zur Verfügung haben, jeder mit seinen eigenen Vor- und Nachteilen.«

Er wettert gegen die Dogmatiker, die wild herumreden und »verantwortungslos utopische Maßnahmen« verkündeten. Dabei stoße der Dieselmotor 15 bis 20 Prozent weniger CO2 Emissionen aus als Benzinmotoren. Doch dieses Gerede »Der-Diesel-ist-tot« habe mehr Verbraucher und Unternehmen dazu veranlasst, Benzinfahrzeuge zu kaufen und in diesem Sinne die globale Erwärmung zu erhöhen.

Er ist der Auffassung, dass diejenigen, die für »den Tod des Diesels warben«, eine »schwerwiegende Tat begangen« hätten, für die sie sich eigentlich rechtfertigen müssten. Sollten die dann »Unkenntnis« als Begründung anführen, wären sie nicht in der Lage, »Gesetzgeber zu sein«.

Tavares fordert dazu auf, mit einem Rundumblick das gesamte Umfeld zu sehen: »Als europäischer Staatsbürger möchte ich jeden auffordern, eine 360° Sicht auf das Umweltproblem zu haben und nicht nur auf den Auspuff des Autos zu zeigen.«

Tavares fragt, wie hoch der CO2 Fußabdruck bei der Gewinnung seltener Rohstoffe für Batterien sowie beim Recyceln und beim Laden von Batterien ist. Er stellt weiter die Frage, wie teuer das »CO2-muss weg«-Abenteuer kommt. »Was ist die zukünftige Steuer auf die Energierechnung zur Finanzierung unsere Regierungen? Wie viele Arbeitsplätze werden wegfallen, wenn der Automobilmarkt stark und dauerhaft zusammen bricht?«

»Niemand in Europa rechnet nach.« Die Politiker hätte sich mit den Gesetzen der Physik und Chemie auseinandersetzen können, bevor sie »Tod dem Diesel« riefen.

Auch die EU bekommt ihr Fett weg: Tavares war zwei Jahre lang Vorsitzender der Vereinigung der europäischen Automobilhersteller ACEA (European Automobile Manufacturers Association). Es gelang ihm nicht, die politischen Entscheidungsträger auf den Unsinn der Dieselverbote aufmerksam zu machen.

Tavares: »Die Europäische Union hatte ausdrücklich die Absicht, uns nicht zuzuhören.« Sie fürchtete offenbar nach Ansicht von Tavares, als Automobillobbisten beschuldigt zu werden. »Ein Wort, das heute schmutzig ist.«

»Sie erkannten jedoch nicht, dass wir genau die wissenschaftliche und technische Seite dieses Themas erläutern wollten.« Dann hätte sie sich mit Daten basierend auf den Gesetzen der Physik und Chemie auseinandersetzen können. »Ich sage auch nicht, dass wir gehört werden sollten, weil wir 13,8 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union vertreten, sondern weil dies dazu beitragen würde, verantwortungsbewusstere Entscheidungen zu treffen.«

»Aber sie zogen es vor, dem ›Lobby-Label‹ auszuweichen, das viele Stimmen stiehlt.« PSA beteiligt sich nach den Worten von Tavares nicht an einem Programm zum Aufbau eines Schnellladesystems in Europa, obwohl sie die zweitgrößte Gruppe der Autohersteller ist. »Unser oberstes Gebot ist es, Bewegungsfreiheit mit einem hohen Maß an Komfort, Qualität und Nachhaltigkeit zu bieten. Die Infrastruktur, die für den Transport von Fahrzeugen benötigt wird, ist nicht unser Kerngeschäft.«

Ein Autohersteller beteilige sich ja auch nicht am Bau von Autobahnen oder Tankstellen. »Ich sehe es so, dass dies in der Verantwortung von Kommunen, Regierungen und so weiter liegt.«

Die Investitionen seien sehr hoch, und diese Strukturen stehen bereits unter hohem Druck. Damit deckt Tavares weitere Wunden des Wahnsinnsvorhabens »Elektromobilität« auf, die extrem hohen Kosten der geplanten elektrischen Ladeinfrastruktur.

Ladesäulen erfordern mit den dafür notwendigen Umspannwerken und Stromleitung sowie zusätzlichen Kraftwerken gewaltige Mengen an Kapital. Das wird extrem teuer und führt zu »schwer zu umgehenden Defiziten«, wie Tavares formuliert.

»Die Lösung für private Investitionen in diesem Bereich hat sich ebenfalls nicht bewährt, da die Stromverteilung nur rentabel sein wird, wenn der Verbraucher mehr bezahlen kann.«

Sprich: Die Kosten für den elektrischen Strom für die müssen drastisch steigen. Das führt dazu, dass sich »einige die Bewegungsfreiheit nicht mehr leisten können«.
Autor: Holger Douglas
***

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de







Dienstag, November 05, 2019

So können sich Anleger gegen dreiste Kapitalanlagebetrügereien erfolgreich wehren.

Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.

Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien  Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.

Auch der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.

Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.  Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug.  Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.

Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.

Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten.

Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. 

Die gute Nachricht ist dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.

Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

  • Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK:

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

www.intermarketbank.com: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 05. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

www.intermarketbank.com
Tel: +55(31) 9 9135-6480
contato@intermarketbank.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen den unbekannten Betreibern der Webseite www.intermarketbank.com und der Intermarket Bank AG, FN 94144y, 1100 Wien, Am Belvedere 1, besteht.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

European Investment Trading: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 06.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

European Investment Trading
First Floor Templeback, 10 Temple Back,
Bristol, BS1 6FL; LHT Tower,
31 Queens Road Central, Hong Kong;
Gold and Diamond Park, 4th Interchange, Sheikh Zayed Road, Dubai, United Arab Emirates;
OpernTurm, Bockenheimer, Landstraße, 60306, Frankfurt am Main
Telefon: 02037693438
Email: europe@e-i-a-t.com; hongkong@e-i-a-t.com; info@e-i-a-t.com; dubai@e-i-a-t.com
Website: www.e-i-a-t.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Aufgespießt: Wie Deutschland sein führendes Wissen in der Verbrennungstechnologie dem Klima-Rettungs-Hype opfert.

Die deutschen Dieselautos sind  weltweit zweifellos der Spitzenklasse zuzurechnen. Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. Der Dieselmotor galt hauptsächlich wegen seines deutlich geringeren Kraftstoffverbrauchs gegenüber dem Otto Motor, lange Zeit als ein Beitrag zum Energiesparen, zum Umwelt- und Klimaschutz. Im Jahr1950 lag der Preis für einen Liter Diesel bei 30 Pfennig. Die Bundesregierung entschied 1973 den Dieselmotor durch eine geringere Mineralölsteuer gegenüber dem Benzinmotor zu fördern.

Was von der Regierung dereinst gefördert wurde, wird heute von einer Grünen Politik als Klimakiller verteufelt.

Elektrisch ist heute der Favorit. Wie lange  man sich da auf die Politik verlassen kann, die nunmehr batteriebetriebene Elektroautos fördert und fordert, steht in den Sternen. Bekanntlich interessiert Politiker ihr Geschwätz von Gestern nicht. Wer sagt also, dass es den Käufern von batteriebetriebenen Elektroautos nicht genau so geht, wie aktuell den Dieselfahrern? Kalte Enteignung durch Fahrverbote und hohe Wertverluste.

Wegen des EU regulatorischen Umfelds werden Milliarden in die E-Autotechnik investiert. Die nähere Zukunft wird uns die Gewinner und Verlierer dieser Technik-Pokerpartie präsentieren.  „Die Verbraucher werden dann ein Teil der Zeche zu bezahlen haben“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|technik|Recht| e.V.

1971 machte ein Elektrofahrzeug von sich reden. Das erste bemannte Auto fuhr auf dem Mond.

Die NASA sorgte mit dem mit Strom angetriebenen Luna Rover für Schlagzeilen. Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt. Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten.

Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Das Konzept, wenn es genügend E-Auto Angebote gibt, wird die Verkaufszahl nach oben schnellen, wird nicht aufgehen. Die Menschen  vertrauen lieber einer bewährten Technologie für die auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist und die Deutschland auch Wohlstand beschert hat. Außerdem versteht kein Mensch, dass es alleine die Personenkraftwagen sein sollen, die das Klima retten sollen. Die Frage nach den größten Dreckschleudern, Lastwagen und Schiffe bleibt unbeantwortet.

Von Politikern gewünscht, die sich dem Lärm und Druck linksgrüner Populisten unterwerfen, ist die enge Sicht auf das Batterie-Auto kein marktwirtschaftliches Element technologieoffener Entwicklung. Der Kunde sollte, nein muss die Wahl behalten, zu entscheiden, womit er sich mobil machen will.

Das Elektroauto wird mit Strom „betankt“. In Deutschland gibt es aber keine 100% Versorgung mit sauberem Strom. Der Auspuff des E-Autos steht an den Standorten der Kohlekraftwerke und bläst dort seine Abgase in die Luft. Dazu kommt noch, dass die Emissionen beim Bau eines E-Fahrzeugs deutlich höher sind als bei Diesel- oder Benzinfahrzeugen. Der Klimavorteil des E-Autos ist damit zur Zeit kaum gegeben.

Wenig in die öffentliche Diskussion eingeflossen ist die wahrscheinlich geringre Lebensdauer des E-Autos im Verhältnis zum Diesel oder Benziner.

Dreh und Angelpunkt des E-Autos ist sein Herzstück, die Batterie. Wie wird sie hergestellt, wie lange hält sie, welche Reichweite bietet sie, wie steht es mit der Ladegeschwindigkeit, wie sieht es mit den Kosten aus, gibt es flächendeckend ausreichend Ladestationen, und wie wird die Batterie an ihrem Lebensende entsorgt?

Das Elektroauto als Klimaretter ist in Wahrheit eine weitere Nachhaltigkeitsfalle.

Die grüne Politik versucht den Klimawandel auf ein Emissionsproblem zu reduzieren und fantasiert von  „emissionsfreien“ und „umweltfreundlichen“ Elektroautos. Eine Welt ohne Emissionen ist das überhaupt möglich oder gar wünschenswert? Weder Elektrofahrzeuge noch „erneuerbare“ Energietechnologien sind wirklich emissionsfrei. Die Herstellung einer Lithium-Ionen-Batterie hat doppelt so viel Treibhauspotenzial wie ein Auto mit fossilen Brennstoffen.

Von wegen Nachhaltig! Umweltzerstörung, Ausbeutung, Kinder- und Sklavenarbeit, Giftmüll,  Grundwasser- und Boden-Verseuchung, Austrocknung und Vertreibung, das sind die Stichworte zur  Batterieproduktion unserer „umweltfreundlichen“ Elektroautos.

Statt einen ganzen Industriezweig zu zerschlagen um ein Auto auf die Straße zu bringen, wo noch nicht einmal gewährleistet ist, dass dafür bei Bedarf auch jederzeit ausreichend Strom vorhanden ist, wäre es einfach nur logisch, das Know-How unserer Ingenieure dafür zu nutzen den Verbrennungsmotor noch effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Deutsche Autos haben weltweit den besten Ruf. Mercedes Stern, AUDI, BMW und VW Logo sind in vielen Ländern bekannter als die deutsche Flagge.

Mit grüner Planwirtschaft wird eine bewährte Technologie zerstört und das Rad des Fortschritts zurück gedreht. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.

  • Das Wort von Turkmenistans Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow ist Gesetz. In seinem Land dürfen Autos nur die Farbe weiß haben.
  • Mit der Planwirtschaft in der ehemaligen DDR war der Trabant das Maß aller Dinge.
  • Im Grünen Deutschland sollen nur noch E-Autos fahren dürfen.

Wollen wir das wirklich? Fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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