Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter
Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird.
Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen,
beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und
Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer
neue Anlageprodukte. Die Politik erfand
die Riesterrente.
Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von
Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene
Anlageentscheidungen zu treffen.
Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo
sie wollen. Nur hat die Freiheit, sein
Geld überall und in jedes Projekt
investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen, vom ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken
wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null
Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den
Anbietern
Wie ist da möglich?
Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die
Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld
verloren.
- Die
erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von
der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen
könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte
wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die
seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im
Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall
wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst
später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.
Was lernen wir daraus?
Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst
gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst
währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die
von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine
sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein
großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel
durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse.
Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu
können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“
geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld.
- Es
ist leider dem Menschen angeboren, dass ihre Gier die Vorsicht übersteigt.
Dazu kommt noch die Bereitschaft zu glauben, was sie glauben wollen. Dies ist die Ursache dass Menschen ihre
mühsam und in langer Zeit erarbeiteten Ersparnisse, oft sehr schnell
wieder verlieren.
Keine Anlage ohne
Risiko! Aber das glaubt niemand!
So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren
Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel
wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge
verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.
- Gesetzlich
vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende
Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko
natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.
Dass Finanzdienstleistungen
nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es
verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und
„nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei
Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.
Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches
Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.
Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf
die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst
skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht
erkennen und ihr Geld versenken
Sie wollen Geld
anlegen?
Dann sollten Sie langfristig oder doch zumindest
mittelfristig investieren. Sie geben Ihrer Investition damit die notwendige
Zeit um den Wert wachsen zu lassen. Wenn Sie auf hohe Gewinne mit kurzfristigen
Anlagen setzen, sollten Sie sich auch auf ein erhöhtes Risiko einstellen, warnt
Horst Roosen.
Der Anlageberater wird
Ihnen Ihre Anlage stets mit steigender Gewinnkurve schmackhaft machen.
Wobei Sie aber daran denken sollten, Investitionen können
sowohl steigen als auch fallen. Alleine das Inflationsrisiko kann ihre Anlage
auf Talfahrt bringen. Von vornherein gehen Sie natürlich auch das Risiko ein,
dass sich die Anlage nicht so wie erhofft entwickelt. Im schlimmsten Fall kann
ein Teil des investierten Geldes verloren gehen. Auch der Totalverlust ist
nicht unmöglich.
Sie müssen also für sich ganz alleine entscheiden, ob das
Risiko welches die gewählte Anlage beinhaltet zu Ihnen passt. Entscheiden Sie
immer so, dass Sie selbst bei einem Totalverlust nicht in eine Existenz
bedrohende Lage geraten.
- Bei
der Kapitalanlage ist es wie im normalen Leben, es gibt gute und schlechte
Jahre. Lassen Sie sich nicht von den „guten Tipps“ anderer Leute
verleiten. Diese Tipps sind meist soviel Wert wie die Empfehlung einer
Kopfschmerztablette. Dem einen hilft sie, dem anderen eben nicht.
Seien Sie vorsichtig,
Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.
Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das
Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es
irgendwann wieder auf? Ist ein Wunder
geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“ Nein, es hängt mit dem impliziten und
expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch
für die Anleger die Wahrnehmung
meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf
ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.
- Ein
Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer
der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die
Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster
Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon
profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Geldwaschmaschinen
der Initiatoren der Anlage.
Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch
ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld
geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen
Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine.
Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige
Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern,
Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.
Die Errichtung von
„International Business Companies (IBC)“
- auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen
Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht
erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden
oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.
Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand
betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle
Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage,
mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten
wollen.
Das Geld um welches
man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem
Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines
„erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder.
Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen genau so.
- Dem
Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er
vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit
Rückzahlungsaufforderungen
eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter
bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und
macht Forderungen geltend.
Warum sind es oft
gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele
Anleger ihr Geld verlieren?
Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische
Vertriebsmanager zum Vertrieb ihrer Produkte
zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen
Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte
einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die
Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.
Der Grund dafür, dass
gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach
Erkenntnis des ESK nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der
Geschädigten.
Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten
wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden
und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die
vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit
dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.
In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die
ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung aller relevanten Informationen ist.
Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger
Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit
Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei
teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren
haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit
wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen
somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am
Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.
Die gute Nachricht ist
jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen
Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem
„schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die
sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte
verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die
Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt
zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.
Wer im
Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort der geschädigten
Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“
Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen,
dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene
Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen
werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem
Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu
haben. Diese Aussage ist praktisch die
Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden
sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.
In der Ökonomie
versteht man unter der Grundregel
„Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher“, etwas anderes.
Man soll uneinbringliches oder in den Sand gesetztes Geld
bei gegenwärtig oder zukünftig anstehenden Investitionsentscheidungen nicht
berücksichtigen
- Zunächst
sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach
reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne
weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht
falsch!
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung
empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings
sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig
war.
Die bessere Idee ist,
sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich
bewerten zu lassen.
- Der
Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann
Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich
erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in
die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert,
dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten
hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät
strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich
massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die
Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will
massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über
ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und
Liechtenstein.
- Der
beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Fazit des ESK:
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen.
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem
Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel
vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK
Rechtsanwälte setzen sich mit der
Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Erst
kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes
mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu
verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung
von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen
außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas,
wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist
auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung