Montag, November 04, 2019

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein investiertes Kapital zurückzuholen!

Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik  erfand die Riesterrente. 

Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen.

Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen.   Nur hat die Freiheit, sein Geld  überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern

Wie ist da möglich?

Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.

  • Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.  

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.

Was lernen wir daraus?

Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld.

  • Es ist leider dem Menschen angeboren, dass ihre Gier die Vorsicht übersteigt. Dazu kommt noch die Bereitschaft zu glauben, was sie glauben wollen.  Dies ist die Ursache dass Menschen ihre mühsam und in langer Zeit erarbeiteten Ersparnisse, oft sehr schnell wieder verlieren. 

Keine Anlage ohne Risiko!  Aber das glaubt niemand! 

So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.

  • Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Dass Finanzdienstleistungen  nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.  Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.

Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken

Sie wollen Geld anlegen?

Dann sollten Sie langfristig oder doch zumindest mittelfristig investieren. Sie geben Ihrer Investition damit die notwendige Zeit um den Wert wachsen zu lassen. Wenn Sie auf hohe Gewinne mit kurzfristigen Anlagen setzen, sollten Sie sich auch auf ein erhöhtes Risiko einstellen, warnt Horst Roosen.    

Der Anlageberater wird Ihnen Ihre Anlage stets mit steigender Gewinnkurve schmackhaft machen.

Wobei Sie aber daran denken sollten, Investitionen können sowohl steigen als auch fallen. Alleine das Inflationsrisiko kann ihre Anlage auf Talfahrt bringen. Von vornherein gehen Sie natürlich auch das Risiko ein, dass sich die Anlage nicht so wie erhofft entwickelt. Im schlimmsten Fall kann ein Teil des investierten Geldes verloren gehen. Auch der Totalverlust ist nicht unmöglich.

Sie müssen also für sich ganz alleine entscheiden, ob das Risiko welches die gewählte Anlage beinhaltet zu Ihnen passt. Entscheiden Sie immer so, dass Sie selbst bei einem Totalverlust nicht in eine Existenz bedrohende Lage geraten.

  • Bei der Kapitalanlage ist es wie im normalen Leben, es gibt gute und schlechte Jahre. Lassen Sie sich nicht von den „guten Tipps“ anderer Leute verleiten. Diese Tipps sind meist soviel Wert wie die Empfehlung einer Kopfschmerztablette. Dem einen hilft sie, dem anderen eben nicht.

Seien Sie vorsichtig, Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.

Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf?  Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“  Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.  

  • Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage.

Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.

Die Errichtung  von „International Business Companies (IBC)“  - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.

Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen.

Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder.

Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

  • Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren? 

Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische Vertriebsmanager  zum Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit  ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des ESK nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten. 

Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.

Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.

Wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort der geschädigten Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.

In der Ökonomie versteht man unter der Grundregel  „Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher“, etwas anderes.

Man soll uneinbringliches oder in den Sand gesetztes Geld bei gegenwärtig oder zukünftig anstehenden Investitionsentscheidungen nicht berücksichtigen

  • Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

  • Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK:

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.


Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Hello Technology LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

04.11.2019 Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2019 gegenüber der Hello Technology LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Hello Technological LTD bietet auf der Handelsplattform www.elcurrency.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungen, Kryptowährungen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie den Erwerb und Handel mit Kryptowährung an. Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten sowie zur Kryptowährung verschafft, erbringt Hello Technological LTD den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, wird schnell zur Verlustfalle.

Zahlreiche Anleger wurden und werden mit  „Binären Optionen“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es nun einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Vielfach werden Binäre Optionen angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Bis dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer und gehen die Schadensvolumina in die hunderten Millionen Euro.

Der Anleger glaubt, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben. 

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kann aber noch ärger kommen.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Opfer fragen sich, ob sie ihr Geld jemals wiedersehen werden?

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. 

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

  • Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.  Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Öffentlichkeit herstellen

Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen wollen. 

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Sonntag, November 03, 2019

Aufgespießt: Die Grüne Energie kommt die Deutschen teuer zu stehen und sie macht arme Menschen noch ärmer.

Die Rechnungen, die die Sonne angeblich nicht schicken soll, werden immer teurer, und aus jener berüchtigten »Kugel Eis« des Herrn Trittin sind bereits mehrere Kilogramm Eis geworden. Und es ist als Erfolg noch nicht einmal eine Delle in der CO2-Bilanz »der Menschheit« zu sehen.

Erste Stromlieferanten schicken ihren Endabnehmern schon Abschlagsrechnungen mit der Ankündigung einer zehn-prozentigen Erhöhung. Im Jahr macht das dann rund 120 Euro mehr aus. Bei vielen weiteren Haushalten dürften dann die Stromlieferungen abgeschaltet werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können.

Solar- und Windenergie sind um ein Vielfaches teurer als Erdgas, Kohle oder Atomkraft. Aber Deutschland musste ohne Not den Weg der Sonne und des Windes wählen und  hat nun die höchsten Stromtarife in Europa und zeichnet für den neuen Begriff „Energiearmut“ verantwortlich.

Die Grüne Energie kommt die Deutschen teuer zu stehen, denn sie macht arme Menschen noch ärmer. Die Armen zahlen einen wesentlich  höheren Anteil ihres Einkommens für Energie als reiche Menschen. Die erneuerbare Energien sind für die Energiearmut in Deutschland verantwortlich.

Wenn sich dieser Anstieg der Energiepreise so fortsetzt, könnten die Haushaltsenergiekosten die Miete übersteigen, die die Deutschen für Wohnraum in manchen Teilen des Landes zahlen.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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EEG-Umlage: Strom wird im nächsten Jahr noch teurer


EEG-Umlage: Strom wird im nächsten Jahr noch teurer

Einen satten Anstieg von fünf Prozent verordnen die Netzbetreiber für die sogenannte EEG-Umlage. Die deutschen Stromverbraucher werden also noch stärker zur Kasse gebeten für eine Politik, die kaum eine Delle in der CO2-Bilanz erzeugt.

Strom wird im kommenden Jahr wieder teurer. Die vier deutschen Betreiber der Übertragungsnetze veröffentlichten am Dienstag die neuen EEG-Umlagepreise, die im kommenden Jahr gelten. Danach sollen 6,756 Cent pro Kilowattstunde auf den Strompreis geschlagen werden. In diesem Jahr beträgt die Umlage 6,405 Cent.

Um fünf Prozent wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr ansteigen. Das ist der Anteil am Strompreis, den die Betreiber von Windrädern, Photovoltaik-Anlagen und Biogasanlagen erhalten. Ohne diese Subventionen würde sich in Deutschland kein Windrad rechnen, keine Photovoltaik-Anlage und auch keine Biogas-Produktion.

Diese EEG-Umlage erhalten die Betreiber für die Einspeisung von »grünem« Strom unabhängig davon, wie hoch der Strompreis auf dem Markt gerade ist. Die Preise an der Strombörse liegen deutlich unter den gesetzlich festgelegten EEG-Vergütungen, die Differenz bezahlt der Stromkunde. Der kann nur auf sonnen- und windarme Zeiten hoffen, damit die Subventionen für EEG-Strom geringer ausfallen.

Wie das Vergleichsportal Verivox auflistet, macht die Umlage rund ein Viertel des Strompreises aus, betrug ursprünglich im Jahr 2012 3,5 Cent pro Kilowattstunde und steigt nun bis auf knapp 6,8 Cent in 2020 an. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch eines Musterhauses von 4000 kWh etwa 24 Prozent der gesamten Jahresrechnung. Die Preise werden, so erwarten Verivox-Experten, in den kommenden Jahren weiter leicht ansteigen.

Steigen werden auch die sogenannten Netzentgelte, die die Übertragungsnetzbetreiber erhalten.

Erste Stromlieferanten schicken ihren Endabnehmern schon Abschlagsrechnungen mit der Ankündigung einer zehn-prozentigen Erhöhung. Im Jahr macht das dann rund 120 Euro mehr aus. Bei vielen weiteren Haushalten dürften dann die Stromlieferungen abgeschaltet werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können.

Unter anderem das Umweltbundesamt hatte sich in der vergangenen Diskussion dafür ausgesprochen, dass im Gegenzug zum CO2-Aufschlag für Benzin, Diesel und Heizöl die EEG-Umlage sinken solle. Daraus wird wohl nichts. Der Staat nimmt beides dankend entgegen: mehr Geld für CO2 und mehr für Windräder & Co. Denn er profitiert in beträchtlichem Ausmaße auch von der höheren Mehrwertsteuer, wenn die EEG-Umlage steigt. Die wird auf die im Nettostrompreis enthaltenen Steuern und Abgaben noch draufgeschlagen und summiert sich auf immerhin über eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen.

Ab 2021 soll – so jedenfalls die Absicht – diese Umlage um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden, nachdem sie um 0,35 Cent erhöht wurde.
Die Rechnungen, die die Sonne angeblich nicht schicken soll, werden also immer teurer, und aus jener berüchtigten »Kugel Eis« des Herrn Trittin sind also bereits mehrere Kilogramm Eis geworden. Und es ist als Erfolg noch nicht einmal eine Delle in der CO2-Bilanz »der Menschheit« zu sehen.
Autor: Holger Douglas
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Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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KRYPTOWÄHRUNGSBETRUG: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

Der Kryptowährungsbetrug macht in Belgien weiterhin Opfer. Daher wiederholt die FSMA ihre Warnung vor Betrügern, die Kryptowährungen verwenden, um Verbraucher zu betrügen. Die FSMA hat auch ihre Liste der Kryptowährungs-Handelsplattformen aktualisiert, für die sie Anzeichen von Betrug festgestellt hat.

Das Prinzip bleibt dasselbe: Sie bieten Ihnen eine Investition, von der sie behaupten, dass sie sicher, einfach und sehr lukrativ ist. Sie versuchen, Vertrauen zu schaffen, indem sie Ihnen versichern, dass Sie kein Experte für Kryptowährungen sein müssen, um in sie zu investieren. Sie behaupten, pezialisten zu haben, die Ihre Investitionen für Sie verwalten. Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihr Guthaben jederzeit abgehoben werden kann oder garantiert ist. Am Ende ist das Ergebnis immer dasselbe: Die Opfer sind nicht in der Lage, ihr Geld zurückzuerhalten!

die Liste der kürzlich identifizierten Websites:

  • www.bitcoinmarketscap.com
  • www.bitcointraderspro.com
  • www.coinsmex.com
  • www.crypto-sfs.com
  • www.etc-markets.co
  • www.fisherih.com
  • www.ltc-markets.com
  • www.stsroyal.com
  • www.tdscapitalgroup.com

Wichtiger Hinweis: Diese Liste der Kryptowährungs-Handelsplattformen basiert ausschließlich auf den Erkenntnissen der FSMA, insbesondere aufgrund von Verbraucherberichten. Aus diesem Grund sind nicht alle Unternehmen erfasst, die in diesem Sektor möglicherweise rechtswidrig in Belgien tätig sind.  Quelle: https://www.fsma.be

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Tucker und Ross Advisers LLC / Tucker und Ross: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Tucker und Ross Advisers LLC / Tucker und Ross
899 2nd Avenue,
New York, NY 10035, USA
Telefon:  +1 917 259 2317, +1 917 259 2397, +1 917 159 2327
Fax: +1 917 970 8377
E-Mail:   info@tuckerandrossadvisors.com , info@tuckerandross.com
Website:  www.tuckerandrossadvisors.com, www.tuckerandross.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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Samstag, November 02, 2019

Bitcoin Future: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 02.11.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bitcoin Future

Der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (MFSA) ist ein Unternehmen mit dem Namen Bitcoin Future bekannt geworden. Diese Einrichtung scheint dieselben betrügerischen Eigenschaften zu haben wie eine andere Einrichtung, Bitcoin Revolution, gegen die die MFSA bereits am 25. Januar 2019 und am 29. August 2019 öffentliche Warnungen ausgesprochen hat.

Bitcoin Future wirbt mit gefälschten Nachrichtenartikeln, die Bilder lokaler Persönlichkeiten und Bilder lokaler Regierungsinstitutionen missbrauchen. Die gefälschten Artikel werden auf verschiedenen Social-Media-Plattformen beworben und geben fälschlicherweise an, mit diesen Personen verknüpft zu sein.

Bitcoin Future ist KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft. NIEMALS handelt es sich um eine Einrichtung, die unter der Übergangsbestimmung gemäß Artikel 62 des Gesetzes über virtuelle finanzielle Vermögenswerte (Cap 590 des maltesischen Gesetzes) tätig ist, NOCH ist sie berechtigt, Finanzdienstleistungen in oder aus Malta zu erbringen Malta.

Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Bitcoin Future wahrscheinlich um einen internationalen Kryptowährungs-Betrug handelt, der schnell reich wird. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit der unter den oben genannten Namen tätigen Einrichtung tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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