Zahlreiche Anleger wurden und werden mit „Binären Optionen“ um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise
ist es nur schwer möglich, die Hintermänner dieser Betrügereien ausfindig zu
machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Jedoch gibt es
nun einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken
vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.
Vielfach werden Binäre Optionen angeboten, die regelrecht
einen Totalverlust garantieren. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden
zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld
investiert wird. Bis dann plötzlich, meist über Nacht,
ein Totalverlust eintritt, der durch angeblich
plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Wir warnen davor, Gelder in solche
Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere
tausend Opfer und gehen die Schadensvolumina in die hunderten Millionen Euro.
Der Anleger glaubt,
dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.
Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen
Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung
in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht
verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften
von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Es gibt Trading-Plattformen
die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“
werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen
Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein
einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist,
dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und
folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch
ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen
noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es
hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der
Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden
sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass
private Konten einfach abgeräumt wurden.
Die Opfer fragen sich,
ob sie ihr Geld jemals wiedersehen werden?
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten
Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich
ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht
am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen
Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des
Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist
erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums
sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die
Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen
Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich
der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen,
um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
- Es
hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten,
ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der
Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die
Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen
durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich,
müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als
Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem
Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu
nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach Einschätzung der mit diesen Fällen
beschäftigten ESK Rechtsanwälten stehen
die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der
Geschädigten haftbar zu machen.
Öffentlichkeit
herstellen
Viele Milliarden Euro wurden von den Betrügern schon
erbeutet und der Betrug geht immer noch weiter. Um diesen Sumpf trocken zu
legen, müssen betrogene Anleger an die Öffentlichkeit gehen. Gerade die Banken
werden sich dann überlegen, ob sie mit den Betrügern weiterhin Geschäfte machen
wollen.
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz
steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem
Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel
vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK
Rechtsanwälte setzen sich mit der
Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Erst
kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes
mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu
verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung
von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen,
ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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