Montag, November 04, 2019

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein investiertes Kapital zurückzuholen!

Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik  erfand die Riesterrente. 

Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen.

Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen.   Nur hat die Freiheit, sein Geld  überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern

Wie ist da möglich?

Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.

  • Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.  

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.

Was lernen wir daraus?

Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld.

  • Es ist leider dem Menschen angeboren, dass ihre Gier die Vorsicht übersteigt. Dazu kommt noch die Bereitschaft zu glauben, was sie glauben wollen.  Dies ist die Ursache dass Menschen ihre mühsam und in langer Zeit erarbeiteten Ersparnisse, oft sehr schnell wieder verlieren. 

Keine Anlage ohne Risiko!  Aber das glaubt niemand! 

So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.

  • Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Dass Finanzdienstleistungen  nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.  Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.

Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken

Sie wollen Geld anlegen?

Dann sollten Sie langfristig oder doch zumindest mittelfristig investieren. Sie geben Ihrer Investition damit die notwendige Zeit um den Wert wachsen zu lassen. Wenn Sie auf hohe Gewinne mit kurzfristigen Anlagen setzen, sollten Sie sich auch auf ein erhöhtes Risiko einstellen, warnt Horst Roosen.    

Der Anlageberater wird Ihnen Ihre Anlage stets mit steigender Gewinnkurve schmackhaft machen.

Wobei Sie aber daran denken sollten, Investitionen können sowohl steigen als auch fallen. Alleine das Inflationsrisiko kann ihre Anlage auf Talfahrt bringen. Von vornherein gehen Sie natürlich auch das Risiko ein, dass sich die Anlage nicht so wie erhofft entwickelt. Im schlimmsten Fall kann ein Teil des investierten Geldes verloren gehen. Auch der Totalverlust ist nicht unmöglich.

Sie müssen also für sich ganz alleine entscheiden, ob das Risiko welches die gewählte Anlage beinhaltet zu Ihnen passt. Entscheiden Sie immer so, dass Sie selbst bei einem Totalverlust nicht in eine Existenz bedrohende Lage geraten.

  • Bei der Kapitalanlage ist es wie im normalen Leben, es gibt gute und schlechte Jahre. Lassen Sie sich nicht von den „guten Tipps“ anderer Leute verleiten. Diese Tipps sind meist soviel Wert wie die Empfehlung einer Kopfschmerztablette. Dem einen hilft sie, dem anderen eben nicht.

Seien Sie vorsichtig, Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.

Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf?  Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“  Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.  

  • Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage.

Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.

Die Errichtung  von „International Business Companies (IBC)“  - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.

Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen.

Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder.

Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

  • Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren? 

Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische Vertriebsmanager  zum Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit  ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des ESK nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten. 

Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.

Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.

Wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort der geschädigten Anleger: „ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.

In der Ökonomie versteht man unter der Grundregel  „Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher“, etwas anderes.

Man soll uneinbringliches oder in den Sand gesetztes Geld bei gegenwärtig oder zukünftig anstehenden Investitionsentscheidungen nicht berücksichtigen

  • Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

  • Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK:

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.


Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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