Einige Banken mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische
Emirate, fungierten als Empfängerbanken für die Investitionen in die
Online-Trading-Plattform „Stackoptions“.
„Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut. Die Webseite
‚www.stackoptions.com‘ ist bereits nicht mehr erreichbar. Zahlreiche Anleger
wurden um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich,
die Hintermänner von „Stackoptions“ ausfindig zu machen, um von ihnen das
investierte Geld zurückholen zu können.
Jedoch gibt es einen
Hoffnungsschimmer!
Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken
vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben.
Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.
Ein auf solche Fälle spezialisierter ESK Rechtsanwalt war
vor Ort in Dubai, um mit einheimischen Rechtsanwälten ein Vorgehen gegen die
betreffenden Banken in die Wege zu leiten.
Die Trading-Anzeigen
auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit
die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt
werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments
mit dem Zweck, den Geschädigten noch mehr Geld herauszulocken.
Kürzlich werben die Trading-Plattformen im Falle eines
Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich
augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen.
Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie
anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht
existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kommt aber noch
ärger!
- Zum
Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden
Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die
Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen
Grund erlangen wollen.
- In
einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt,
sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Einer Bank obliegen
Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des
Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist
erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des
Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank
die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich
müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen,
einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten
Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem
Geschäftsprofil übereinstimmen.
- Es
hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten,
ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in
der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge
überschritten haben.
Zu Recht stellt sich
die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung
beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die
Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als
Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem
Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu
nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf
gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben.
Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK
Rechtsanwälten stehen die Chancen gut,
auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar
zu machen.
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem
Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel
vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren
und der Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Erst
kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes
mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu
verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung
von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels
Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung