Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 27.10.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Millionenverluste für
UDI-Anleger. Jahresabschlüsse 2018 offenbaren immer größere Probleme bei UDI
27.10.2019 • Schon jetzt summieren sich die 2018er Verluste
für die UDI-Festzins-Produkte auf rund 13 Millionen Euro! Dabei sind noch nicht
einmal alle Jahresabschlüsse für das Vorjahr veröffentlicht. Mehrere Millionen
Euro kommen also erwartungsgemäß noch hinzu.
Gegenüber den 2017er Verlusten von rund acht Millionen Euro
ist das eine weitere Dramatisierung der Situation. Das Anlegerkapital schmilzt
also weiter wie Eis in der Sonne. Stefan Keller stimmt die Anleger
zwischenzeitlich sogar für 2019 und 2020 auf weitere Schwierigkeiten ein. Erst
ab 2021 könnte sich die Liquiditätssituation bei den Biogasanlagen verbessern.
Transparenzverstöße.
Seit Jahren hält sich UDI in zahlreichen Fällen nicht an die
gesetzlichen Transparenzpflichten für ihre Vermögensanlagen. Dabei geht es um
die vorgegebene Frist von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende, innerhalb der
ein Emittent unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, einen Jahresabschluss
beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Keller ist das offenbar
egal. Wie in den Vorjahren verstößt er bei zahlreichen Fällen, für die die
gesetzlichen Vorgaben gelten, gegen die Transparenzvorschrift.
Bilanzen 2018.
Mit monatelanger Verspätung können nun allerdings doch eine
Reihe von Jahresabschlüssen eingesehen werden. Die darin gezeigten Ergebnisse
dürften Anleger nicht positiv stimmen. Verluste von ein bis zwei Millionen Euro
pro Emittent sind keine Seltenheit. Bei dem UDI Energie Festzins IV hat sich
beispielsweise der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 60 Prozent
der Bilanzsumme erhöht. Etwas jüngere Gesellschaften sind teilweise ebenfalls
schon überschuldet und können insolvenzrechtliche Folgen nur vermeiden, in dem
sie auf die Nachrangklausel bei den Anlegerdarlehen zurückgreifen. Zu den
Hintergründen wird in einigen Abschlüssen wenig gesagt. Lapidar ist
beispielsweise zu lesen: „Die ungünstige wirtschaftliche Situation der
Darlehensnehmer hat das Jahr 2018 nochmals negativ beeinflusst.“ Welche
Darlehensnehmer sind das? Bei welchen Projektgesellschaften mussten die
ausgereichten Darlehen außerplanmäßig abgeschrieben werden? In den
veröffentlichten Jahresabschlüssen wird darüber nicht berichtet. Dafür werden
die Anleger für die Zukunft schon auf weitere Schwierigkeiten eingestimmt,
wonach bei vorsichtiger Betrachtung „erst ab 2021 eine Verbesserung der
Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer“ zu erwarten sei.
Kleine Anfrage.
Sehr interessante Aussagen im Fall UDI liefert eine Kleine
Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung. Darin
hinterfragt wird die Rolle der BaFin aus Sicht der Verbraucher. Anfangs noch
sehr allgemein antwortet die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski,
dass die Finanzaufsicht einzelne UDI-Gesellschaften „aus verschiedenen Anlässen
kontaktiert“ hat. Es ist auch von Anhörungen der BaFin die Rede, in deren Folge
„insgesamt 5 Mitteilungen von Gesellschaften der UDI-Gruppe nach §11a VermAnlG
abgegeben“ wurden. Das wirft kein gutes Licht auf UDI, wenn diese gesetzlich
vorgeschriebenen Meldungen offenbar erst als „Folge“ von Anhörungen passierten.
Weiterhin gab es im Februar 2019 außerdem noch Anhörungen der BaFin zum UDI
Energie Festzins 14. Diese erfolgten, nachdem die Stiftung Warentest vor dem
Angebot in ihrer Zeitschrift Finanztest gewarnt hatte. Das Ergebnis der
BaFin-Anhörung war dann die Einstellung des Vertriebes durch die Emittentin.
Auf Nachfrage hat sich UDI nicht zu der Frage geäußert, ob sie damit einem
möglichen Vertriebsstopp durch die BaFin zuvorgekommen sind.
Loipfinger’s Meinung.
Anfragen von Investmentcheck beantwortet UDI offenbar
prinzipiell nicht mehr. Auch dieses Mal wollte Keller keine Stellungnahmen
abgeben. Das ist sein gutes Recht, was bezüglich der gesetzlichen
Transparenzpflichten eigentlich anders ist. Danach müsste er innerhalb von
sechs Monaten die Jahresabschlüsse bestimmter Emittentengesellschaften beim
Bundesanzeiger zur Bekanntmachung einreichen. Das schert ihn nicht. Er spielt
offenbar bei vielen Dingen auf Zeit. Ich interpretiere das als weiteres
Warnsignal. Die 2018er Millionenverluste summieren sich zu den schon immensen
Verlustvorträgen. Wer glaubt da noch an eine Rückzahlung der von Anlegern
gegebenen Nachrangdarlehen?
***
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend
zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage
zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung