Montag, Oktober 28, 2019

Millionenverluste für UDI-Anleger

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Millionenverluste für UDI-Anleger. Jahresabschlüsse 2018 offenbaren immer größere Probleme bei UDI

27.10.2019 • Schon jetzt summieren sich die 2018er Verluste für die UDI-Festzins-Produkte auf rund 13 Millionen Euro! Dabei sind noch nicht einmal alle Jahresabschlüsse für das Vorjahr veröffentlicht. Mehrere Millionen Euro kommen also erwartungsgemäß noch hinzu.

Gegenüber den 2017er Verlusten von rund acht Millionen Euro ist das eine weitere Dramatisierung der Situation. Das Anlegerkapital schmilzt also weiter wie Eis in der Sonne. Stefan Keller stimmt die Anleger zwischenzeitlich sogar für 2019 und 2020 auf weitere Schwierigkeiten ein. Erst ab 2021 könnte sich die Liquiditätssituation bei den Biogasanlagen verbessern.

Transparenzverstöße.

Seit Jahren hält sich UDI in zahlreichen Fällen nicht an die gesetzlichen Transparenzpflichten für ihre Vermögensanlagen. Dabei geht es um die vorgegebene Frist von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende, innerhalb der ein Emittent unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Keller ist das offenbar egal. Wie in den Vorjahren verstößt er bei zahlreichen Fällen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten, gegen die Transparenzvorschrift.

Bilanzen 2018.

Mit monatelanger Verspätung können nun allerdings doch eine Reihe von Jahresabschlüssen eingesehen werden. Die darin gezeigten Ergebnisse dürften Anleger nicht positiv stimmen. Verluste von ein bis zwei Millionen Euro pro Emittent sind keine Seltenheit. Bei dem UDI Energie Festzins IV hat sich beispielsweise der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 60 Prozent der Bilanzsumme erhöht. Etwas jüngere Gesellschaften sind teilweise ebenfalls schon überschuldet und können insolvenzrechtliche Folgen nur vermeiden, in dem sie auf die Nachrangklausel bei den Anlegerdarlehen zurückgreifen. Zu den Hintergründen wird in einigen Abschlüssen wenig gesagt. Lapidar ist beispielsweise zu lesen: „Die ungünstige wirtschaftliche Situation der Darlehensnehmer hat das Jahr 2018 nochmals negativ beeinflusst.“ Welche Darlehensnehmer sind das? Bei welchen Projektgesellschaften mussten die ausgereichten Darlehen außerplanmäßig abgeschrieben werden? In den veröffentlichten Jahresabschlüssen wird darüber nicht berichtet. Dafür werden die Anleger für die Zukunft schon auf weitere Schwierigkeiten eingestimmt, wonach bei vorsichtiger Betrachtung „erst ab 2021 eine Verbesserung der Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer“ zu erwarten sei.

Kleine Anfrage.

Sehr interessante Aussagen im Fall UDI liefert eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung. Darin hinterfragt wird die Rolle der BaFin aus Sicht der Verbraucher. Anfangs noch sehr allgemein antwortet die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski, dass die Finanzaufsicht einzelne UDI-Gesellschaften „aus verschiedenen Anlässen kontaktiert“ hat. Es ist auch von Anhörungen der BaFin die Rede, in deren Folge „insgesamt 5 Mitteilungen von Gesellschaften der UDI-Gruppe nach §11a VermAnlG abgegeben“ wurden. Das wirft kein gutes Licht auf UDI, wenn diese gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen offenbar erst als „Folge“ von Anhörungen passierten. Weiterhin gab es im Februar 2019 außerdem noch Anhörungen der BaFin zum UDI Energie Festzins 14. Diese erfolgten, nachdem die Stiftung Warentest vor dem Angebot in ihrer Zeitschrift Finanztest gewarnt hatte. Das Ergebnis der BaFin-Anhörung war dann die Einstellung des Vertriebes durch die Emittentin. Auf Nachfrage hat sich UDI nicht zu der Frage geäußert, ob sie damit einem möglichen Vertriebsstopp durch die BaFin zuvorgekommen sind.

Loipfinger’s Meinung.

Anfragen von Investmentcheck beantwortet UDI offenbar prinzipiell nicht mehr. Auch dieses Mal wollte Keller keine Stellungnahmen abgeben. Das ist sein gutes Recht, was bezüglich der gesetzlichen Transparenzpflichten eigentlich anders ist. Danach müsste er innerhalb von sechs Monaten die Jahresabschlüsse bestimmter Emittentengesellschaften beim Bundesanzeiger zur Bekanntmachung einreichen. Das schert ihn nicht. Er spielt offenbar bei vielen Dingen auf Zeit. Ich interpretiere das als weiteres Warnsignal. Die 2018er Millionenverluste summieren sich zu den schon immensen Verlustvorträgen. Wer glaubt da noch an eine Rückzahlung der von Anlegern gegebenen Nachrangdarlehen?

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Grundsätzlich richtig ist:
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