Freitag, September 06, 2019

Bitcoin Revolution: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 06.09.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bitcoin Revolution

Die MFSA hatte bereits am 25. Januar 2019 eine öffentliche Warnung herausgegeben und jetzt ist dieses Unternehmen wieder aufgetaucht. Bitcoin Revolution ist KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen, NOR lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert, um Anlage- oder andere Finanzdienstleistungen bereitzustellen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.

Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Bitcoin Revolution wahrscheinlich um einen internationalen Kryptowährungsbetrug handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit der unter dem Namen Bitcoin Revolution firmierenden Einrichtung tätigen.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung




DAX-300 (ELRICS Brothers Ltd.): auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 06. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

DAX-300 (ELRICS Brothers Ltd.)
Suite 305, Griffith Corporate Centre,
Beachmont, Box 1510 Kingstown
St. Vincent and the Grenadines
www.dax-300.com
support@dax-300.com
+44 20 80891542

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Razzia bei PIM Gold in Heusenstamm.

Dem Geschäftsführer von PIM Gold wird von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Er soll in Untersuchungshaft gekommen sein. Dem Vernehmen nach sollen auch Vermögenswerte beschlagnahmt worden sein. Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass es Ermittlungen gibt.

Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats:  Faust. Der Tragödie erster Teil.

Die meisten Leute, die Gold kaufen, glauben, dass es wertvoll ist und auch wertvoll bleibt. Dieser starke Glaube wischt alle Bedenken zur Seite, die bei einer normalen Investition z.B. in Wertpapieren vielleicht ausschlaggebend gewesen wären, das Geschäft nicht zu machen.

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt.
Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Im hessischen Heusenstamm sitzt eine Reihe von Firmen, die Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickeln.
Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt, die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der jährliche Umsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges Vertriebssystem werden hohe Provisionen bezahlt. Doch immer mehr Probleme zeigen sich. Anlegern kann nur zur Vorsicht geraten werden.

Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal, sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung berichtete am 23. Juli 2019 über den Fall Gregor Technik, bei dem ein größerer Internetschwindel abgezogen wurde. Merkwürdig involviert ist dabei die Firma PIM Gold, die fragwürdige Ansparverträge und Goldkäufe anbietet. K.K. Gregor Technik war ein guter Kunde und hat für Millionen Gold gekauft. Der von PIM bestrittene Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.

Das Internetportal  www.investmentcheck.de  berichtete am 19.07.2019 darüber:

Insolvenz K.K. Gregor Technik.
Berichte der Insolvenzverwalter sind meist dröge und langweilig. Bei K.K. Gregor Technik GmbH ist das anders. Der Geschäftsführer mit Postadresse JVA Frankfurt I hat sich anfänglich ins Ausland abgesetzt. Nach dem Insolvenzbericht von Februar dieses Jahres floh er mit 10.000 Euro zuerst nach Thailand und dann nach Indonesien. Bei der Einreise nach Deutschland ein halbes Jahr später klickten die Handschellen. Mit seriös auftretenden Fake-Shops für technische Geräte zu Schnäppchenpreisen wurden Kunden in betrügerischer Absicht zur Zahlung von Kaufpreisen veranlasst. Unglaublich, wie innerhalb von wenigen Wochen Aufträge in Millionenhöhe zustande kamen. Die anfänglich noch bei Wettbewerbern eingekauften Waren brachten positive Wertungen und trugen dazu bei, dass Ende November 2017 unglaubliche 28.315 Kundenbestellungen und Vorauskassezahlungen in einem Gesamtvolumen von 11,6 Millionen Euro vorlagen. Waren gab es so gut wie keine. Und das Geld ist weitgehend verschwunden

PIM Gold.
Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht nur wegen Betrugsverdacht bei K.K. Gregor Technik involviert. Sie beschäftigt sich auch mit 17 Zahlungen über 3,06 Millionen Euro, für die bei der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm insgesamt 86 Kilogramm Gold gekauft wurden. Im Dezember 2017 hat die Staatsanwaltschaft dazu erstmals die Geschäftsräume von PIM wegen des Verdachts der Geldwäsche durchsucht. Eine Anfrage dazu hat PIM durch einen Rechtsanwalt beantworten lassen. Er betont, dass ergebnisoffen aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt werden würde: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren für uns erfolgreich beendet wird.“

Goldsuche.
Noch ist es nicht so weit. Derzeit streitet PIM mit der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Insolvenzverwalter über das Gold. Denn am 25. September 2018 besuchten die Frankfurter Ermittler erneut die PIM und stellten eine halbe Million Euro in Bar und Edelmetalle im Wert von 2,8 Millionen Euro sicher. Der K.K. Gregor-Chef bestritt, das Gold jemals erhalten zu haben. Die Echtheit der von PIM vorgelegten Auslieferungsbelege schien zweifelhaft. Angeblich ist das Gold über den PIM-Geschäftspartner in der Türkei ausgeliefert worden. PIM sieht sich als Opfer: „Uns wurden seinerzeit Empfangsbelege vorgelegt, die sich im Nachhinein als manipuliert herausgestellt haben. Insofern sind wir Opfer der KKGT. Wir hatten ursprünglich keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln.“

Beruhigung.
PIM sieht keine Schuld bei sich und beruhigt ihre Anleger: „Das Gold ist nicht eingezogen, sondern lediglich vorläufig gesichert worden. Sämtliche Werte standen und stehen wirtschaftlich der PIM zu. Kundengold war davon nicht betroffen. Da die PIM wirtschaftlich grundsolide aufgestellt ist, hat die Maßnahme den laufenden Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt.“ Das müssen Kunden so glauben, da PIM Gold bisher keine aktuellen Jahresabschlüsse veröffentlichte (näheres finden Sie hier). Der letzte stammt von 2015 und weist nur 462.000 Euro Eigenkapital aus. Deshalb wollte Investmentcheck wissen, woher die sichergestellten drei Millionen Euro kommen: „Zwischen dem im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Eigenkapital und im Jahr 2018 vorhandenen Vermögenswerten besteht erkennbar kein Zusammenhang. Unabhängig hiervon verfügt die PIM über erhebliche Vermögenswerte aus drei Jahren erfolgreichen Wirtschaftens.“

Eine relativ junge Firma, die regen Online-Handel im Internet betreibt, kauft in Deutschland für drei Millionen Euro Gold und lässt es sich in der Türkei ausliefern. Als Nachweis dafür wird der PIM von deren Geschäftspartner in der Türkei ein Auslieferungsbeleg vorgelegt, auf dem laut Insolvenzverwalter der KKGT der Name des Geldempfängers falsch geschrieben ist. Eigentlich sollte so etwas misstrauisch machen. Kunden der PIM müssen nun darauf vertrauen, dass das sichergestellte Gold keines ist, das eigentlich ihnen gehört. Der beauftragte PIM-Anwalt versichert das. Aktuelle Jahresabschlüsse, die ein ausreichendes Eigenkapital ausweisen, gibt es nicht.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Donnerstag, September 05, 2019

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Binäre Optionen sind ein riskantes Geschäft – oft auch Betrug! 
Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre Optionen haben. Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.

Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern beschäftigt, von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime Unternehmen gibt, sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in diesem Bereich ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen die Vorschriften der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in denen sie Geschäfte tätigen.

Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.

So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.

Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter. Oft mit Sitz in Israel, Cypern oder Bulgarien.  Um diese Standorte zu verschleiern wird mittels der VoIP-Technologie den angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. In Israel gibt es viele Neueinwanderer, die eine Vielzahl von Sprachen fließend beherrschen. Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der  Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.

Die typischen Betrüger erklären am Telefon nicht, wie der Handel genau funktioniert mit dem die enormen Gewinne generiert werden sollen. Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren Betrag bezahlt, folgt oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in Sicherheit gewiegt, er hat ja Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld investiert. In einigen Fällen werden Trades kontinuierlich manipuliert, sodass der Investor schließlich sein gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird versucht, den Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden, dass der Makler die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird dann den Kontakt einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld niemals investiert wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf der Welt transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.   

Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten. Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.

Der Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme verbreitet sich in Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem Kundenkonto verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die Software so manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust laufen.   Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!

Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist  und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger Beschränkungen unterliegt. Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)

Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten whistleblower.24.eu und  express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren."

Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei: Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können

  • Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

  • Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Mittwoch, September 04, 2019

Klimakrise + Energiewende: Wunschkonzert der Umweltverbände.

Made in Germany, German Engineering, Deutsche Autos, Exportweltmeister, soziale Marktwirtschaft, Wirtschaftswunder, Sparbuch, Lebensversicherung, sichere Renten, SPD und CDU, das waren einmal die prägenden Worte für eine  stolze Bundesrepublik und ihre Bürger.

Zur Sicherung  und Weiterentwicklung dieser Werte und einer menschengerechten freiheitlichen Gesellschaftsordnung, hätten wir der pflegenden Hand der politischen Führung bedurft. Dazu war und ist die große Koalition allerdings nicht in der Lage.

  • Die Welt lacht über unseren Versuch einen Hauptstadtflughafen zu bauen.
  • Die Energiewende. Mehr Verlierer als Gewinner.
  • Tausende Bürger können Ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen!
  • Wir haben früher über die Japan Autos gelacht. Jetzt lacht die Welt über unsere Autos mit eingebauten Fahrverboten.
  • Die Regierung macht das Volk weiß, dass wir die Finanzkrise gut überstanden hätten – in Wahrheit sind wir mitten drin!
  • Die Politik hat die Verantwortung für eine vernünftige Rente an die Finanzwirtschaft abgegeben.
  • Die Flüchtlingsfrage ungelöst.
  • Die Innere Sicherheit ein einziges Fragezeichen.
  • Die Pflege  alter Menschen – vergessen und abgeschoben.
  • Die Armutsrenten haben über 1000 Tafeln notwendig gemacht.
  • Tausende Menschen finden keine bezahlbare Wohnung
  • Ein Abmahnverein kann sogar einen ganzen Industriezweig mit vielen Milliarden Euro Umsatz in Gefahr bringen, weil die Politik zulässt, dass Dieselfahrzeuge mehr Kohlendioxid ausstoßen als gesetzlich zugelassen.

Alleine schon mit dieser, zugegeben bewusst klein gehaltenen Aufzählung hat sich Deutschland den neuen Titel ehrlich verdient: Master of Desaster.

Bisher war der Master of Desaster immer nur unserer Teilnahme beim Eurovision Song Contest vorbehalten. Dabei hätten wir es gerne belassen!

Nachdem die Politik die Menschen von der gesetzlichen Rente in die private Altervorsorge gedrängt hat, erlebt die Finanzindustrie goldene Zeiten und viele Anleger herbe Enttäuschungen. Ehemals hatten die Menschen auskömmliche Renten, die einen weitestgehend gesicherten Ruhestand möglich machten. Heute werden zur Altersvorsorge Produkte angeboten, die zwar die Taschen der Finanzindustrie prall füllen, die Anleger aber in die Altersarmut stürzen. Als Beispiel sei hier nur die Riester Rente genannt.

Das geliebte Sparbuch der Deutschen ist seit der Nullzinspolitik zur Geldvernichtungsmaschine mutiert. Das Geld auf dem Büchlein verzehrt sich quasi von selbst. Der Staat vernichtet mit seiner Geldpolitik die Spargroschen seiner Bürger, wenn  die aber beim Finanzamt in der Kreide stehen, kassiert Vater Staat 6% Zinsen von seinen Bürgern.

Vor diesem Hintergrund sind miese Anlageprodukte gepaart mit schlechter oder gar falscher Anlageberatung ein Verbrechen an den Bürgern, die für ihr Alter vorsorgen müssen. Als unrühmliches Alleinstellungsmerkmal weltweit glänzt Deutschland mit einem unregulierten grauen Kapitalmarkt von dem der organisierte Finanzbetrug profitiert und der Deutsche Kleinanleger seine Altervorsorge versenkt. Wer Probleme mit Aktienkäufen im Ausland hat ist meist Opfer einer Briefkastenfirma geworden.

Besonders die Autofahrer sind seit jeher die Melkkuh der Nation. Was haben sie von ihren Steuern und Abgaben? Kaputte Straßen, Marode Brücken, Staus ohne Ende aber eine beinahe lückenlose Überwachung ihres Verhaltens im Straßenverkehr. Hier wird im Namen der Verkehrssicherheit ebenfalls Kasse gemacht.

Mit einer CO2 Steuer wird dem Bürger ebenfalls erheblich in die Brieftasche gegriffen, aber das Klima wird davon unbeeindruckt bleiben.

Die Auswirkung der Abschaltung der Kernenergie hat auf das Klima eine viel stärkere negative Auswirkung als der Autoverkehr. Obwohl eine CO2 Steuer praktisch keine Auswirkung auf die Umwelt hat, ist sie mehr oder weniger „trendy“ geschrieben worden. Den Beweis, dass eine CO2 Steuer für Deutschland die globale Erderwärmung mindern könnte, ist man aber bis jetzt schuldig geblieben.

Egal wie viel CO2 Steuer wir bezahlen, wir werden es nicht verhindern können, dass der Regenwald weiterhin massiv abgeholzt wird und dass Länder wie China und Indien zur stetigen Ausweitung der Kohlendioxidemissionen beitragen.

Entgegen der Propaganda für die CO2 Steuer, dass der Bürger finanziell kaum belastet werde und bei entsprechendem „Wohlverhalten“ mit Prämien belohnt würde, ist zu befürchten, dass  wie bei der Energiewende, die kleinen Einkommen die Hauptlast zu tragen haben.

 „Mit einer CO2-Steuer werden erhebliche soziale Verwerfungen geschaffen, deren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erheblich sein werden“, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e. V.

Der Glaube daran, dass sich das Klima und damit Jahrtausende alte immer wiederkehrende Abläufe durch politische Einflussnahme verändern lassen ist absurd. Die Propagandisten der globalen Erwärmungs-Szenarien, glauben doch selbst nicht an das was Sie da erzählen. Wenn sie tatsächlich glaubten, was sie predigten, würden sie doch ein ganz anderes Verhalten an den Tag legen.

Für die Politik gibt es keine Armen.

Wenn es in Deutschland keine Armut gibt, warum gibt es dann diese so genannten Suppenküchen, Obdachlosenheime und Tafeln. Wenn es keine Armen geben würde, wäre keiner auf diese Einrichtungen angewiesen. Eine Politik die Armut produziert und dann das Ergebnis in die Hände scheinbarer privater Mildtätigkeit legt, das ist der eigentliche Skandal.

Immer mehr Verbraucher können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen.

So wurden im Jahr 2015 von den Stromversorgern über 6 Millionen Sperr-Androhungen verschickt. Rund 418.000 Haushalten wurde der Strom abgeklemmt. Hinzu kommen 58.000 Gasabschaltungen.
Die Stromversorgung ist ein soziales Recht und eine Grundvoraussetzung für ein gesundes menschenwürdiges Wohnen. Stromsperren durch die Energieversorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden sind vom Gesetzgeber zu verbieten.

Aber immerhin: Die »grünen« Stromerzeuger haben etwas in der Geschichte Einmaliges vollbracht:
Der Stromverbraucher muss für etwas bezahlen, das es nicht gibt, nämlich für jenen »grünen« Strom, der gar nicht erst erzeugt wird, weil in die Netze wirklich nichts mehr hineinpasst oder – noch besser – weil noch keine Leitungen gebaut wurden, um den Strom abzutransportieren. Doch den Betreibern dieser Anlagen wurden 20 Jahre Einnahmen garantiert – ob sie Strom liefern oder nicht. Da werden sogar die albanischen Hütchenspieler neidisch.

Bleibt nur die Frage: Wer stoppt diesen Irrsinn, der dem Bürger das Geld schneller aus den Taschen zieht, als der es verdienen kann?

Deutschland hat schon einige apokalyptische Katastrophenszenarien überstanden, aber das „Thema globale Erwärmung“ wird das teuerste aller Zeiten werden. Bei der nächsten Bundestagswahl kann jeder Wahlberechtigte darüber entscheiden ob die Desasterliste fortgeschrieben wird oder nicht. Jeder entscheidet darüber ob über unser Land EU-Gerichte, Bundesgerichte, NGO`s oder die vom Volk gewählte Regierung entscheidet.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Die »Klimakrise« und die Forderungen der Umweltverbände.

Wer soll die Erfüllung der Wünsche der Umweltverbände bezahlen? Verblüffende Idee: »In privaten Haushalten steckt in Deutschland ein Vermögen von rund sechs Billionen Euro.«

Weihnachten rückt näher, vier Monate noch, dann ist wieder Geschenkezeit. Vorher: Wunschzettel schreiben. Das tun gerade Umweltverbände und schreiben sich mal so richtig das vom Herzen, was sie schon immer wünschen. Wie zum Beispiel der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Dachverband der Naturvereine, der sich einst indirekt aus der »Reichsstelle für Naturschutz« ergeben hat.

Kurz lässt sich das lustige Programm zusammenfassen: viele, viele bunte Windräder, keine Autos mehr, keine Tiere. Soweit nichts Neues unter grüner Sonne. Ganz oben an Nummer eins des Wunschzettels steht »eine wirksame Eindämmung der Klimakrise«: »Wir wollen die Aufheizung des Klimas auf 1,5° begrenzen, deswegen müssen wir schnell handeln.« Gut, wir dachten schon, es wird ernst.

»Sonne statt Kohle« schreiben die Weltenretter tapfer in ihren Forderungskatalog: »Um den Kohleausstieg einzuleiten, müssen im Rheinischen Revier die alten und klimaschädlichsten Braunkohle-Kraftwerksblöcke in Niederaußem und Grevenbroich-Neurath mit 3,1 Gigawatt bis 2020 dauerhaft abgeschaltet werden.« Hoppla, das wäre ja schon im kommenden Jahr, geht ja fix, mal so eben eine über Jahrzehnte gewachsene Energieerzeugung abzuschalten und ein Land ins dunkle vorindustrielle Zeitalter zurückzuversetzen.

Zusätzlich sollen Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten von zwei Gigawatt gedrosselt werden. »Umgehend« schreiben sie dazu. »Bis 2022 müssen zudem Steinkohle-Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 7,5 Gigawatt vom Netz genommen werden. Diese Reduktionen müssen mit einem ordnungsrechtlichen Abschaltplan in einem Kohleausstiegsgesetz noch in 2019 hinterlegt sein, wenn über ein Ausschreibungsverfahren nicht termingerecht die gleiche Menge CO2 reduziert wird.«

Ordnungsrechtlicher Abschaltplan – was für ein Unsinnsbegriff! Sonst noch was?

Ja, sowas hier: »Der Netzausbaubedarf muss aus ökologischen Gründen auf das technisch Notwendige begrenzt werden. Unser Ziel ist es, dass Deutschland 2030 zu mindestens 75% mit erneuerbarem Strom versorgt wird. Dafür ist es notwendig, ab sofort jährlich in einer Größenordnung von 7 Gigawatt Onshore-Windkraft und 7 Gigawatt Photovoltaik neu zu installieren und das Ausbauziel für Offshore-Windkraft im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit um 5 Gigawatt zu erhöhen.«

Auf jedes Dach sollen Photozellen: » Eine energetische Dachnutzung mit Photovoltaik und Solarthermie muss für Neubauten und Dachneudeckungen verpflichtend werden. Die Dachflächen aller öffentlichen Gebäude und Liegenschaften sowie der Wirtschaftsgebäude müssen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Solar- und Windenergie genutzt werden.«

Da hört man doch ein leichtes Schmunzeln von Solarpapst Frank Asbeck, der die Grünen mitbegründet hatte und sich dann mit Solarzellen dumm und dämlich verdient hat.

»Viele Bürgerinnen und Bürger wollen schon heute auf klimafreundliche Verkehrsträger umsteigen. Damit dies Wirklichkeit wird, müssen Busse und Bahnen zuverlässiger und Fahrradwege sicher und massiv ausgebaut werden. Um eine kostengünstige und attraktive Mobilität zu ermöglichen, sollen 365-Euro-Jahrestickets im ÖPNV zum Standard werden. Zur Finanzierung ist eine entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel notwendig.«

Wie üblich bei solchen Plänen dürfen Forderungen nach einem Ausbau des Bahnnetzes nicht fehlen: »Bis spätestens 2030 muss der Deutschlandtakt umgesetzt sein. Derzeit ist Deutschland mit 77 Euro Pro-Kopf-Investitionen in den Bahnverkehr eins der Schlusslichter Europas. Die Investitionen müssen hier schrittweise verdreifacht werden. Der Bundesverkehrswegeplan muss entsprechend umgestaltet werden, sodass öffentliche Mittel auf den Ausbau klimaverträglicher Mobilität konzentriert werden. Für die nächsten zehn Jahre ist zudem ein Moratorium für den Aus- und Neubau neuer Fernstraßen und Flughäfen erforderlich. Bahnfahren muss im Inland auf allen Strecken deutlich günstiger sein als Fliegen. Dafür wird die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten deutlich reduziert, der Trassenpreis halbiert.«

Aus dem grünen Wolkenkuckucksheim trällert auch das derzeit gängige Schlagwort: »Eine Energiesteuer auf Kerosin eingeführt und die Flugverkehrsabgabe deutlich angehoben.«

Das Auto soll – klar – weg: »Insbesondere beim PKW muss der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor sofort beschlossen und mit dem 1,5-Grad-Limit kompatibel umgesetzt werden. Zur Förderung energieeffizienter und verbrauchsarmer PKWs muss beim Neuwagenkauf ein Bonus-Malus-System eingeführt werden: Wagen mit niedrigen Werten bei CO2-Emissionen, Gewicht und Leistung werden hierdurch attraktiv, solche mit hohen Werten hingegen belastet. Zur Förderung der CO2-freien Mobilität muss eine jährliche Mindestquote für effiziente E-Autos und emissionsarme Lkw eingeführt werden.«

Auch um die Frage, woher die erheblichen Strommengen künftig kommen sollen, haben sie sich Gedanken gemacht. Oder besser: versucht zu machen. »Parallel muss in den nächsten Jahren massiv in die Ladeinfrastruktur investiert werden.«

Wo der Strom für die Ladeinfrastruktur kommen soll, darüber haben sie sich allerdings keine Gedanken gemacht. Der ist einfach da – wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Wenn nicht, liegt Deutschland im Dunkeln.

»Der Verkehr muss aus seiner fossilen Sackgasse geholt werden. Notwendig sind dafür CO2-freie Technologien und klimafreundliche Infrastrukturen, aber auch ein kultureller Wandel, um eine ökologisch und sozial gerechte Verkehrswende zu vollziehen. Um diese einzuleiten, bedarf es eines Maßnahmenpakets aus Ordnungsrecht und finanziellen Anreizen: Damit Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert wird, muss die Lkw-Maut deutlich erhöht und auf alle Straßen ausgeweitet werden, um die tatsächlichen ökologischen Kosten abzubilden.«

Greta hielt den Griffel bei den Formulierungen, was sich alles ändern muss: »Wälder, Moore und Böden können als Kohlenstoffsenken zur Bewältigung der Klimakrise beitragen. Aber Abholzung für Landnutzungsänderungen, die Ausbeutung der Böden durch die Agrarindustrie und die Belastung durch den Klimawandel machen Land- und Forstwirtschaft zum CO2-Emittenten. Dies muss sich ändern, es braucht eine ökologische Land- und Forstwirtschaft.«

Davon, dass auch grüne Pflanzen atmen und dabei auch CO2 produzieren, haben die Klimaretter noch nichts gehört. Darüber hinaus seien »umgehend« folgende Maßnahmen notwendig: »Zentraler Hebel für den Klimaschutz in der Landwirtschaft ist eine deutliche Reduktion der Tierbestände, besonders in den viehintensiven Regionen. Deshalb muss die Zahl der gehaltenen Tiere an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden, keine neuen gewerblichen Tiermastanlagen zugelassen und sämtliche Rechts- und Fördergrundlagen an dieses Ziel angepasst werden.«

»Zudem müssen Maßnahmen beschlossen werden, die den Konsum von Fleisch und Milchprodukten reduzieren.«

Sie wollen sich auch um den Wald kümmern und haben festgestellt: »Deutschland braucht Aufforstung und Umforstung: Der umfassende Umbau unserer Wälder weg von naturfernen Fichten- und Kiefernforsten, hin zu naturnahen, heimischen Mischwäldern muss sofort eingeleitet werden.«

Wenn die wüssten, dass naturnah hier in Deutschland nicht Mischwälder, sondern reine »Buchenwälder« bedeutet! Das ist die Baumart, die in unseren Gefilden am besten wächst und sich brachial im Wald durchsetzt, wenn man sie lässt.

Sogar für die Zukunft der Industrie fällt ein kleiner Gedankensplitter ab. Da heißt es auf dem Wunschzettel: »Die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland wird von seiner klimapolitischen Zukunftsfähigkeit abhängen. Voraussetzung hierfür ist eine ambitionierte und progressive Innovations- und Investitionspolitik, die sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens orientiert. Die öffentliche Hand ist durch öffentliche Aufträge einer der größten Abnehmer emissionsintensiver Materialien wie Stahl, Zement, Glas, Aluminium oder Kunststoffe. Die Beschaffungsrichtlinien müssen so gestaltet werden, dass eine konsequente Beschaffung klimafreundlicher Produkte durch Bund, Lander und Kommunen zum Standard wird.«

Das sieht man zwar in kaum einem anderen Industrieland so, dort will man schließlich vorankommen. Der ausgemachte Quatsch einer »klimapolitischen Zukunft« spielt außerhalb Deutschland keine Rolle.

Selbst den einfältigsten Klimarettern ist klar: Der Spaß kostet. Wer soll das bezahlen? Verblüffende Idee: »In privaten Haushalten steckt in Deutschland ein Vermögen von rund sechs Billionen Euro.«

Das also ist der Kern der die vereinten Naturschützer: Geld her! »Um auch Bürgerinnen und Bürger an einer zukunftsfähigen Infrastruktur zu beteiligen, legt der Staat Grüne Schatzbriefe als öffentliche Anlagemöglichkeit auf.« Da erscheint jeder Bankräuber ehrlicher.

Verräterisch ist die Sprache: »Der Energie- und Klimafonds sollte mit einer Kreditermächtigung ausgestattet werden, um für die anstehenden massiven Investitionen in den Klimaschutz neue Kredite aufnehmen zu können.«

Sie haben auch schon an die kommende Karnevalssession gedacht und formuliert: »Das Finanzsystem muss klimafreundlich werden.« Klar, Rechner abschalten, Rechenzentren stillegen, die gigantische Strommengen so mancher Stadt verbrauchen. Und Youtube, Smartphones und Rechner abschalten. Vielleicht kommen sie dann nicht mehr auf so dumme Ideen.

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de



Sterling Lloyd Limited (ohne EFEX Capital): auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 04.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Sterling Lloyd Limited (ohne EFEX Capital)

11 Lucas Avenue, London,
Vereinigtes Königreich,
E13 0QP & 40 Bank Street, 30. Etage
Canary Wharf London, E14 5NR
Telefon:  +44 203200200; 07544468487; 020 3693 2645
E-Mail:  info@sterlinglloyd.com
Website:  www.sterlinglloyd.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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