Binäre Optionen sind ein riskantes Geschäft – oft auch
Betrug!
Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter
Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre
Optionen haben. Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch
weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste
bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte
gigantisch sein.
Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der
in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern beschäftigt,
von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime Unternehmen gibt,
sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in diesem Bereich
ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen die Vorschriften
der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in denen sie Geschäfte
tätigen.
Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch
entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei
unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in
spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die
Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten
in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.
So manch betrogener
Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen
kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.
Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und
habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut
überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche
Schilderungen hört der ESK immer wieder.
Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter. Oft mit Sitz
in Israel, Cypern oder Bulgarien. Um
diese Standorte zu verschleiern wird mittels der VoIP-Technologie den
angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. In Israel gibt
es viele Neueinwanderer, die eine Vielzahl von Sprachen fließend beherrschen.
Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am
Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie
der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der
Elite- Universität, der Job als Führungsperson
bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt….
alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind
das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt
wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven
Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.
Die typischen Betrüger erklären am Telefon nicht, wie der
Handel genau funktioniert mit dem die enormen Gewinne generiert werden sollen.
Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren Betrag bezahlt, folgt
oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in Sicherheit gewiegt, er hat ja
Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld investiert. In einigen Fällen werden
Trades kontinuierlich manipuliert, sodass der Investor schließlich sein
gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt
hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird versucht, den
Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden, dass der Makler
die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird dann den Kontakt
einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld niemals investiert
wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf der Welt
transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.
Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern,
werden mit Formalien hingehalten. Da muss angeblich vor Auszahlung die
Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein
eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom
„persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn
das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des
Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar.
Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen
Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.
Der Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme
verbreitet sich in Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem
Kundenkonto verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die
Software so manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust
laufen. Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine
Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte
hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von
der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!
Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit
daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist und dass das Angebot von CFDs für
Privatanleger Beschränkungen unterliegt. Die BaFin stellt fest, dass binäre
Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt
gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben.
Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies
verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen
Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das
Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren
Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte
ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch
zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts
bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option
um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags
zu vermeiden. (Quelle: BaFin)
Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen
sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu
machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten whistleblower.24.eu
und express-inkasso.24.eu
kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf
Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt
werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen,
bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette
platzieren."
Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der
ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte
Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende
Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der
Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese
Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und
Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei: Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich und Liechtenstein gehört.
Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der
Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter
besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in
diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist
durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte
hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen
wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können
- Der ESK bietet
Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch
persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach
welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen Rechtsanwälten seine Ansprüche geltend machen will.
Viele weitere
Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt
sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann
der Betroffene seine Unterlagen zur
Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm,
welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt,
nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche
Schritte einleiten.
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu
machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich
schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung
der Fall gewesen wäre.
- Für
die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt
die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur
einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im
außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
- Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von
Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch
außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die
betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei
ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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