Freitag, September 06, 2019

Razzia bei PIM Gold in Heusenstamm.

Dem Geschäftsführer von PIM Gold wird von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Er soll in Untersuchungshaft gekommen sein. Dem Vernehmen nach sollen auch Vermögenswerte beschlagnahmt worden sein. Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass es Ermittlungen gibt.

Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats:  Faust. Der Tragödie erster Teil.

Die meisten Leute, die Gold kaufen, glauben, dass es wertvoll ist und auch wertvoll bleibt. Dieser starke Glaube wischt alle Bedenken zur Seite, die bei einer normalen Investition z.B. in Wertpapieren vielleicht ausschlaggebend gewesen wären, das Geschäft nicht zu machen.

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt.
Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Im hessischen Heusenstamm sitzt eine Reihe von Firmen, die Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickeln.
Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt, die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der jährliche Umsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges Vertriebssystem werden hohe Provisionen bezahlt. Doch immer mehr Probleme zeigen sich. Anlegern kann nur zur Vorsicht geraten werden.

Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal, sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung berichtete am 23. Juli 2019 über den Fall Gregor Technik, bei dem ein größerer Internetschwindel abgezogen wurde. Merkwürdig involviert ist dabei die Firma PIM Gold, die fragwürdige Ansparverträge und Goldkäufe anbietet. K.K. Gregor Technik war ein guter Kunde und hat für Millionen Gold gekauft. Der von PIM bestrittene Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.

Das Internetportal  www.investmentcheck.de  berichtete am 19.07.2019 darüber:

Insolvenz K.K. Gregor Technik.
Berichte der Insolvenzverwalter sind meist dröge und langweilig. Bei K.K. Gregor Technik GmbH ist das anders. Der Geschäftsführer mit Postadresse JVA Frankfurt I hat sich anfänglich ins Ausland abgesetzt. Nach dem Insolvenzbericht von Februar dieses Jahres floh er mit 10.000 Euro zuerst nach Thailand und dann nach Indonesien. Bei der Einreise nach Deutschland ein halbes Jahr später klickten die Handschellen. Mit seriös auftretenden Fake-Shops für technische Geräte zu Schnäppchenpreisen wurden Kunden in betrügerischer Absicht zur Zahlung von Kaufpreisen veranlasst. Unglaublich, wie innerhalb von wenigen Wochen Aufträge in Millionenhöhe zustande kamen. Die anfänglich noch bei Wettbewerbern eingekauften Waren brachten positive Wertungen und trugen dazu bei, dass Ende November 2017 unglaubliche 28.315 Kundenbestellungen und Vorauskassezahlungen in einem Gesamtvolumen von 11,6 Millionen Euro vorlagen. Waren gab es so gut wie keine. Und das Geld ist weitgehend verschwunden

PIM Gold.
Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht nur wegen Betrugsverdacht bei K.K. Gregor Technik involviert. Sie beschäftigt sich auch mit 17 Zahlungen über 3,06 Millionen Euro, für die bei der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm insgesamt 86 Kilogramm Gold gekauft wurden. Im Dezember 2017 hat die Staatsanwaltschaft dazu erstmals die Geschäftsräume von PIM wegen des Verdachts der Geldwäsche durchsucht. Eine Anfrage dazu hat PIM durch einen Rechtsanwalt beantworten lassen. Er betont, dass ergebnisoffen aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt werden würde: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren für uns erfolgreich beendet wird.“

Goldsuche.
Noch ist es nicht so weit. Derzeit streitet PIM mit der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Insolvenzverwalter über das Gold. Denn am 25. September 2018 besuchten die Frankfurter Ermittler erneut die PIM und stellten eine halbe Million Euro in Bar und Edelmetalle im Wert von 2,8 Millionen Euro sicher. Der K.K. Gregor-Chef bestritt, das Gold jemals erhalten zu haben. Die Echtheit der von PIM vorgelegten Auslieferungsbelege schien zweifelhaft. Angeblich ist das Gold über den PIM-Geschäftspartner in der Türkei ausgeliefert worden. PIM sieht sich als Opfer: „Uns wurden seinerzeit Empfangsbelege vorgelegt, die sich im Nachhinein als manipuliert herausgestellt haben. Insofern sind wir Opfer der KKGT. Wir hatten ursprünglich keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln.“

Beruhigung.
PIM sieht keine Schuld bei sich und beruhigt ihre Anleger: „Das Gold ist nicht eingezogen, sondern lediglich vorläufig gesichert worden. Sämtliche Werte standen und stehen wirtschaftlich der PIM zu. Kundengold war davon nicht betroffen. Da die PIM wirtschaftlich grundsolide aufgestellt ist, hat die Maßnahme den laufenden Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt.“ Das müssen Kunden so glauben, da PIM Gold bisher keine aktuellen Jahresabschlüsse veröffentlichte (näheres finden Sie hier). Der letzte stammt von 2015 und weist nur 462.000 Euro Eigenkapital aus. Deshalb wollte Investmentcheck wissen, woher die sichergestellten drei Millionen Euro kommen: „Zwischen dem im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Eigenkapital und im Jahr 2018 vorhandenen Vermögenswerten besteht erkennbar kein Zusammenhang. Unabhängig hiervon verfügt die PIM über erhebliche Vermögenswerte aus drei Jahren erfolgreichen Wirtschaftens.“

Eine relativ junge Firma, die regen Online-Handel im Internet betreibt, kauft in Deutschland für drei Millionen Euro Gold und lässt es sich in der Türkei ausliefern. Als Nachweis dafür wird der PIM von deren Geschäftspartner in der Türkei ein Auslieferungsbeleg vorgelegt, auf dem laut Insolvenzverwalter der KKGT der Name des Geldempfängers falsch geschrieben ist. Eigentlich sollte so etwas misstrauisch machen. Kunden der PIM müssen nun darauf vertrauen, dass das sichergestellte Gold keines ist, das eigentlich ihnen gehört. Der beauftragte PIM-Anwalt versichert das. Aktuelle Jahresabschlüsse, die ein ausreichendes Eigenkapital ausweisen, gibt es nicht.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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