Dem Geschäftsführer von PIM Gold wird von der
Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Er soll in
Untersuchungshaft gekommen sein. Dem Vernehmen nach sollen auch Vermögenswerte
beschlagnahmt worden sein. Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft
Darmstadt, dass es Ermittlungen gibt.
Nach Golde drängt, Am
Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem
Edelmetall Gold. Quelle des Zitats:
Faust. Der Tragödie erster Teil.
Die meisten Leute, die Gold kaufen, glauben, dass es
wertvoll ist und auch wertvoll bleibt. Dieser starke Glaube wischt alle
Bedenken zur Seite, die bei einer normalen Investition z.B. in Wertpapieren
vielleicht ausschlaggebend gewesen wären, das Geschäft nicht zu machen.
Bekanntlich ist nicht
alles Gold was glänzt.
Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte
als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer
erhält, müssen zwangsläufig wahr sein!
Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man
oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und
dann kann es in einer Tragödie enden.
Im hessischen
Heusenstamm sitzt eine Reihe von Firmen, die Goldgeschäfte im ganz großen Stil
abwickeln.
Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt, die PGD
Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der jährliche Umsatz soll bei 100
Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges Vertriebssystem werden hohe
Provisionen bezahlt. Doch immer mehr Probleme zeigen sich. Anlegern kann nur
zur Vorsicht geraten werden.
Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main
(Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH
aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich
von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen.
Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin
als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die
anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal,
sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde
zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im
Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl
eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere
irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
berichtete am 23. Juli 2019 über den Fall Gregor Technik, bei dem ein größerer
Internetschwindel abgezogen wurde. Merkwürdig involviert ist dabei die Firma
PIM Gold, die fragwürdige Ansparverträge und Goldkäufe anbietet. K.K. Gregor
Technik war ein guter Kunde und hat für Millionen Gold gekauft. Der von PIM
bestrittene Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.
Das Internetportal www.investmentcheck.de berichtete
am 19.07.2019 darüber:
Insolvenz K.K. Gregor
Technik.
Berichte der Insolvenzverwalter sind meist dröge und
langweilig. Bei K.K. Gregor Technik GmbH ist das anders. Der Geschäftsführer
mit Postadresse JVA Frankfurt I hat sich anfänglich ins Ausland abgesetzt. Nach
dem Insolvenzbericht von Februar dieses Jahres floh er mit 10.000 Euro zuerst
nach Thailand und dann nach Indonesien. Bei der Einreise nach Deutschland ein
halbes Jahr später klickten die Handschellen. Mit seriös auftretenden
Fake-Shops für technische Geräte zu Schnäppchenpreisen wurden Kunden in
betrügerischer Absicht zur Zahlung von Kaufpreisen veranlasst. Unglaublich, wie
innerhalb von wenigen Wochen Aufträge in Millionenhöhe zustande kamen. Die
anfänglich noch bei Wettbewerbern eingekauften Waren brachten positive
Wertungen und trugen dazu bei, dass Ende November 2017 unglaubliche 28.315
Kundenbestellungen und Vorauskassezahlungen in einem Gesamtvolumen von 11,6
Millionen Euro vorlagen. Waren gab es so gut wie keine. Und das Geld ist
weitgehend verschwunden
PIM Gold.
Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht nur wegen
Betrugsverdacht bei K.K. Gregor Technik involviert. Sie beschäftigt sich auch
mit 17 Zahlungen über 3,06 Millionen Euro, für die bei der PIM Gold GmbH aus
Heusenstamm insgesamt 86 Kilogramm Gold gekauft wurden. Im Dezember 2017 hat
die Staatsanwaltschaft dazu erstmals die Geschäftsräume von PIM wegen des
Verdachts der Geldwäsche durchsucht. Eine Anfrage dazu hat PIM durch einen
Rechtsanwalt beantworten lassen. Er betont, dass ergebnisoffen aufgrund eines
Anfangsverdachts ermittelt werden würde: „Wir gehen davon aus, dass das
Verfahren für uns erfolgreich beendet wird.“
Goldsuche.
Noch ist es nicht so weit. Derzeit streitet PIM mit der
Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Insolvenzverwalter über das Gold. Denn
am 25. September 2018 besuchten die Frankfurter Ermittler erneut die PIM und
stellten eine halbe Million Euro in Bar und Edelmetalle im Wert von 2,8
Millionen Euro sicher. Der K.K. Gregor-Chef bestritt, das Gold jemals erhalten
zu haben. Die Echtheit der von PIM vorgelegten Auslieferungsbelege schien
zweifelhaft. Angeblich ist das Gold über den PIM-Geschäftspartner in der Türkei
ausgeliefert worden. PIM sieht sich als Opfer: „Uns wurden seinerzeit
Empfangsbelege vorgelegt, die sich im Nachhinein als manipuliert herausgestellt
haben. Insofern sind wir Opfer der KKGT. Wir hatten ursprünglich keinen Grund,
an deren Richtigkeit zu zweifeln.“
Beruhigung.
PIM sieht keine Schuld bei sich und beruhigt ihre Anleger:
„Das Gold ist nicht eingezogen, sondern lediglich vorläufig gesichert worden.
Sämtliche Werte standen und stehen wirtschaftlich der PIM zu. Kundengold war
davon nicht betroffen. Da die PIM wirtschaftlich grundsolide aufgestellt ist,
hat die Maßnahme den laufenden Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt.“ Das
müssen Kunden so glauben, da PIM Gold bisher keine aktuellen Jahresabschlüsse
veröffentlichte (näheres finden Sie hier). Der letzte stammt von 2015 und weist
nur 462.000 Euro Eigenkapital aus. Deshalb wollte Investmentcheck wissen, woher
die sichergestellten drei Millionen Euro kommen: „Zwischen dem im
Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Eigenkapital und im Jahr 2018 vorhandenen
Vermögenswerten besteht erkennbar kein Zusammenhang. Unabhängig hiervon verfügt
die PIM über erhebliche Vermögenswerte aus drei Jahren erfolgreichen
Wirtschaftens.“
Meinung von www.investmentcheck.de
Eine relativ junge Firma, die regen Online-Handel im
Internet betreibt, kauft in Deutschland für drei Millionen Euro Gold und lässt
es sich in der Türkei ausliefern. Als Nachweis dafür wird der PIM von deren
Geschäftspartner in der Türkei ein Auslieferungsbeleg vorgelegt, auf dem laut
Insolvenzverwalter der KKGT der Name des Geldempfängers falsch geschrieben ist.
Eigentlich sollte so etwas misstrauisch machen. Kunden der PIM müssen nun
darauf vertrauen, dass das sichergestellte Gold keines ist, das eigentlich
ihnen gehört. Der beauftragte PIM-Anwalt versichert das. Aktuelle
Jahresabschlüsse, die ein ausreichendes Eigenkapital ausweisen, gibt es nicht.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals
selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat
sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen
Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die
sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten,
als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern
keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein
Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der
Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen
Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im
negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen
Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird
die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von
allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine
Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich
der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene
können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon,
Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS
INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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