Samstag, August 03, 2019

Klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) oder klagt der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)?

 „Vor dem Landgericht XY klagte erneut die Deutsche Umwelthilfe wegen Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte in der Stadt….“ So oder ähnlich lautet in der Regel die Berichterstattung der Medien und im Fernsehen.  

Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei solchen Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe“ klagt, eigentlich um Falschmeldungen. Geklagt wird nämlich von dem „Deutsche Umwelthilfe e.V.“

Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs. Manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung. Gerade weil der Verein das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen führt, ist eine solche falsche Berichterstattung zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Rechtlich gesehen dürfte das „e.V.“ bei dem Deutsche Umwelthilfe e.V. mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz sein und er sollte eigentlich in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, da die von ihm erzielten Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider laufen. Aber diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.

Die Medien sollten nicht länger an diesem Täuschungsmanöver festhalten und sich lieber an dem Grundsatz der Firmennamenswahrheit orientieren. Verzichten sie weiterhin bei Nennung des Vereinsnamens auf die Rechtsform des e.V., müssen sie sich vorhalten lassen, mit Vorsatz über Art, Zweck und Größe des Vereins zu täuschen.

Für die Täuschung der Öffentlichkeit durch weglassen der Rechtsform, ist der Eindruck maßgebend, der unter Anlegung objektiver Maßstäbe bei der Allgemeinheit dadurch erweckt wird. Die Namensnennung ohne den klarstellenden Zusatz e.V. ist somit zu unterlassen.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen:  Als "qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren.

Allerdings sollte man doch denken, dass der DUH e.V. in erster Linie daran interessiert sein sollte, dass sein Vereinsname vollständig in der Öffentlichkeit publiziert wird. „Gerade wer Autohäuser wegen teilweisen Bagatellverstößen abmahnt, sollte zumindest in eigener Sache Vorbild sein“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen. Wir freuen uns deshalb  über jede Unterstützung.



 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Immer weiter. Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Klagewelle in NRW

Bezahlen müssen die zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.

Unmittelbare Fahrverbote wird es in Aachen nicht geben. Noch nicht jedenfalls. Doch der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb fortschreiben. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind zudem verbindlich, auch wenn sie fachlich nicht unumstritten sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch in einem Urteil verkündet. Damit bestätigte der achte Senat das Urteil, dass der ominöse Verein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« vor dem Verwaltungsgericht Aachen in erster Instanz erstritten hatte.

Allerdings müsse die zuständige Behörde Fahrverbote nicht zwingend anordnen, auch dann nicht, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte sind, sagte der Richter zusätzlich. Fahrverbote müssten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein. »Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab.«

Die Stadt Aachen müsse sich mehr anstrengen, um die Luft sauber zu machen. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hält das Gericht nicht für zwingend notwendig. Geprüft werden müsse es aber in jedem Fall. Auf das erste Urteil ließ die Stadt Aachen neben verschiedenen Maßnahmen bei Bussen Rußpartikelfilter einbauen. Der Richter in Münster meinte jetzt dennoch: Diese Maßnahmen würden nicht ausreichen. Der Ausstoß von Stickstoffdioxid sei nach wie vor zu hoch. Aachen müsse jetzt nachbessern – gegebenenfalls unter Umständen auch mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

So komme eine Staffelung nach Abgasnormgruppen, etwa nach Euro 4 oder 5 in Frage. Übergangszeiträume seien möglich, damit Betroffene sich auf eine neue Situation einstellen könnten. Zu berücksichtigen seien auch „gravierende Belange der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft“. Bestimmte Gruppen wie Handwerker oder Anwohner könnten von Verboten sogar ausgenommen werden. „Wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen Stickstoffdioxidimmissionen stetig abnehmen, darf auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wenn mit ihm – etwa wegen einer notwendigen Vorlaufzeit bei dessen Einführung – die Grenzwerte nur unwesentlich schneller eingehalten werden könnten.“

Richter Max-Jürgen Seibert hatte bei einer Anhörung von Gutachtern im Mai die drohenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit einer Notoperation für einen Patienten verglichen, der sich mehr als ein Jahrzehnt lang jeder Vorsorgeuntersuchung verweigert habe. Er wies übrigens Kritik an den Gerichten und an der Deutschen Umwelthilfe e.V. zurück.

Das ist mehr als merkwürdig, gibt es doch für den derzeit geltenden Grenzwert von 40 µg pro Kubikmeter Stickstoffdioxid keinerlei wissenschaftliche Grundlage; es ist vielmehr ein politisch ausgehandelter Zufallswert, der zum Beispiel in den USA völlig anders ist.

In Deutschland gelten 40 µg/Kubikmeter NO2 als Wert, der im Jahresmittel nicht überschritten werden darf. In Amerika gelten übrigens 103 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz 950 µg/Kubikmeter und in der Schweiz und an schweizerischen Arbeitsplätzen sogar 6000 µg/Kubikmeter Luft, ohne dass von einem Massensterben eidgenössische Arbeitnehmer die Rede ist. Plötzlich sind solch wesentlich höhere Werte unbedenklich, ohne dass eine Begründung vorliegt.

Ein kurzer Blick darauf, worum es eigentlich geht, ist erschütternd: Der NO2-Jahresmittelwert an der Aachener Wilhelmstraße beträgt 43 µg/m³ (2018) und am Adalbertsteinweg 46 µg/m³ (2018). Das bedeutet: Einmal wird der Grenzwert um 3 µg/Kubikmeter, das andere Mal um 6 µg/Kubikmeter überschritten. Das sind Werte, die mit den verwendeten Messverfahren überhaupt nicht mehr so genau gemessen werden können. Kein Mensch weiß, welches der wirkliche Wert ist. Die tatsächliche Messgenauigkeit und damit die Aussagekraft der Werte hätte vor Gericht eigentlich ein Thema sein müssen.

Sofort hat also der Abmahnverein seine gewünschten Fahrverbote zwar nicht bekommen. Geschäftsführer und Vielflieger Jürgen Resch gibt sich als Ersatzkaiser: »Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.« Doch sein Geschäft mit den Klagen läuft munter weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen klagt die DUH in 13 weiteren Städten, in denen Grenzwerte zumeist sehr geringfügig überschritten werden.

Hinter jener DUH steckt auch die merkwürdige NGO Client Earth, die aus Amerika herübergeschwappt ist, weil sich hier im Umweltsektor ein wunderbares Geschäftsfeld für gerissene Anwälte auftut. Nicht umsonst beteiligt sich ClientEarth mit dem windigen Gründer James Thornton an der Finanzierung der Prozesse. Thornton träumt schon mal davon, eine europäische Regierung über das Umweltrecht aus den Angeln zu heben.

Selbstredend gibt es keinerlei demokratische Legitimation dieser windigen NGOs, die sich selbst nicht in die Karten schauen lassen und als streng abgegrenzte Zirkel operieren. Schöner hätte es sich der amerikanische Autor Michael Crichton (u.a. Jurassic Park ) nicht ausdenken können.

Dafür gehen sie mit dem Märchen „Die Luft, die wir atmen macht krank“ hausieren, reden der Öffentlichkeit 200, 300 000 oder nach Belieben mehr „vorzeitige Tote“ ein, obwohl die Daten des Umweltbundesamtes zeigen, dass die Luft noch sie so sauber wie jetzt war. Bezahlen müssen diese zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.


*** 

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.



…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Freitag, August 02, 2019

Go Capital FX Go Capital 123 – Lancelot Equity Ltd.: Zwei geprellte Anlegerinnen berichten.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen kann schnell zur Verlustfalle werden. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut.


Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann  plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird der durch negative Kursentwicklungen zu erklären versucht. In vielen Fällen werden jedoch die investierten Gelder der Kunden gar nicht erst angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde, dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben. Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit solch zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht passieren kann. Die „Betrogenen“, das sind immer die anderen. Besser wäre natürlich sich zu fragen „Könnte mir so etwas nicht auch passieren?“

Jetzt haben sich zwei Anlegerinnen, Mutter und Tochter, mit der Bitte um Hilfe an den ESK gewandt. In einem ausführlichen Bericht, den wir mit Genehmigung der beiden Damen nachstehend wiedergeben, wird geschildert, wie skrupellos  Go Capital FX ( Go Capital 123 – Lancelot Equity Ltd. bei Anlegern vorgeht.

Was ist passiert?

Go Capital 123 hat uns angerufen. Zuerst hatten wir einen jungen Mann mit dem Namen Andreas Dahlhoff und er sagte, dass er für uns das Traden machen würde. Und wir sobald die ersten Gewinne in ca. 4 Wochen da sind, wir diese ausbezahlt bekommen würden.

Wir haben mit einem kleinen Betrag angefangen und über die Firma recherchiert, aber im Internet waren nur alles gute und seriöse Rezensionen drin. Wir fragten nach ca. 2 Wochen, ob wir nicht ein gemeinsames Konto zum Traden machen könnten. Er meinte es sei besser, wenn ich mein eigenes Konto hätte, somit haben wir ein Konto für mich eröffnet. Ich habe nur einen kleinen Betrag drauf gemacht, aber Herr Dahlhoff war so gut mit der Manipulation meiner Mutter, dass er sie dazu brachte auch auf mein Konto noch mehr Geld als Überraschung einzubezahlen. Es sah alles gut aus und es kamen auch immer kleine Gewinne rein.

Nach ca. 4 Wochen kam Herr Dahlhoff damit, dass er ein gutes Projket hat bei welchem man das eingesetzte Geld innerhalb von 2 Wochen verdoppelt zurück bekommen würde. Somit setzte meine Mutter USD 25'000.00 ein. Meine Mutter hatte vor 3 Jahren einen Schlaganfall und dachte es ist ein gute Sache, da bisher alles funktioniert hatte und sie nicht mehr so schnell im Kopf schaltet, wenn sich etwas ein wenig faul anhört. 

1 Woche später hatte Herr Dahlhoff mich auch soweit manipuliert, dass ich USD 5'000.00 auf mein Konto einbezahlt habe. Er sagte, ab € 10'000.00 und mehr kann man noch viel mehr Gewinne machen. Er wollte sogar € 10'000.00 aber das ging nicht, da ich alleinerziehende Mutter von 2 kleinen Kindern bin und nicht mehr habe.

Es vergingen 2 Wochen und wir wollten das Geld zurück.

Aber er sagte, es braucht noch einen Moment. Als wir nochmals nachfragten, sagte er, er muss seinen Chef fragen. Danach fiel irgendeiner  der "Trades" in den Keller und meine Mutter hatte fast alles Geld verloren. Herr Dahlhoff sagte, man kann es nur noch retten, wenn meine Mutter nochmals Fr. 10'000.00 einbezahlen würde. Leider war ich nicht da um das zu verhindern, es war die Rente meiner Mutter für 3 Monate.

Als sich das Konto meiner Mutter wieder erholt hatte durch die Fr. 10'000.00 verlangten wir nochmals einen Teil des Geldes zurück, er hat uns einen Termin gegeben an welchem wir die Auszahlung bekommen würden. Aber soweit kam es nie, da er sich dann auf einmal nicht mehr meldete. Wir schrieben der Firma per Mail was los ist und bekamen nur 1 Mail zurück wo es hieß der Handelsmanager wird sich in kürze mit uns in Verbindung setzen. Wir warteten 1 Woche.

Danach meldete sich von der gleichen Nr. aus +43 664 5021888 ein anderer Mann mit dem Namen David Ford, er sei der Seniorbroker, und Herr Dahlhoff würde nicht mehr bei ihnen arbeiten, da er schlecht gearbeitet hat. Er sagte, dass er unser Geld vermehren wird mit grösseren Gewinnen.

Wir haben ihn direkt drauf angesprochen, dass wir eine Auszahlung mit Herr Dahlhoff vereinbart hatten. Er sagte, es seien so viele Trades offen, dass dies noch nicht gehen würde und er brauche 1 - 2 Wochen um alles in Ordnung zu bringen. Er hat unser vertrauen ein bisschen bekommen, da wir auf einmal grössere Gewinne hatte und diese auch auf unserem Kontostand der Tradingplattform zu sehen waren.

Als der Kontostand genug hoch war im Gegensatz zu den offenen Trades, fragte ich wieder, wann wir Fr. 10'000.00 ausbezahlt bekommen. Er sagte, das ist kompliziert, es braucht so viele Papiere und Ausrechnen mit dem was sie von der Börse bekommen etc. Ich fragte mehrmals nach und sagte, er solle uns einfach die Papiere senden, dann können wir das 1 Mal machen und danach würde es ja einfacher gehen. Er sagte, er muss seinen Chef fragen. Zusätzlich sagte er mir immer wieder in dieser Zeit, als ich wegen der Auszahlung fragte, ob ich nicht in Bitcoins inverstieren will. Sie hätten einen guten Deal gemacht vor einiger Zeit und würden die Bitcoinaktie für € 5'200.00 verkaufen. Ich sagte, ich habe kein Geld, wie soll ich das machen. Darauf hat er gesagt, ich solle einen Kredit aufnehmen über CHF 64'000.00 und sie würden mir die Raten, dann monatlich bezahlen, bis ich in ca. 1 Monat das ganze zurückbezahlen könnte mit dem Gewinn (€ 250'000.00) aus den Aktien.

Ich habe daraufhin, da er mich schon fast erpresste, einige Kreditunternehmen angefragt und bei allen eine negative Antwort erhalten, da ich zu wenig verdiene. Ich habe es ihm gesagt und er hat gesagt ich soll weiter machen und andere anfragen. Habe ich dann nicht mehr gemacht, einfach nur ja gesagt. Er wurde auch immer anzüglicher am Telefon gegenüber mir z.B. ich fummle gerne, magst du das nicht auch oder mich hat eine Mücke in den Hals gestochen und dann hat er gesagt, das mache ich auch am liebsten.

Als ich noch ein letztes Mal nach der Auszahlung fragte, machte er bei uns beiden Trades auf, die am nächsten Tag in den Keller fielen und unser ganzes Geld war weg.

Gemäss ihm war Trump schuld wegen Zöllen etc. und es gab einen Crash. Wir haben aber im Internet nicht über einen Crash von Nickel und Aluminium gelesen.

Jetzt will er, dass ich einen Kredit über Fr. 20'000.00 aufnehme um nochmals komplett neu zu starten mit einem neuen Konto auf der Plattform. Der gesamte Betrag von uns beiden beläuft sich auf CHF 68'356.50. Mit unseren Banken haben wir schon versucht das Geld zurück zu holen aber diese "Konten" wurden bereits saldiert und es kann deswegen nicht zurück geholt werden. Bei der Polizei haben wir auch schon eine Anzeige gemacht, jedoch die Antwort von der Stawa bekommen, dass sie so viele Betrugsfälle haben, dass unser Fall wahrscheinlich erst in ca. 3-4 Jahren bearbeitet wird.
Ende des Berichts.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.euüber Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Hill Law Associates: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes nicht zugelassenes Wertpapier-Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, in Irland Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber,
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Centegic GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. Juni 2019 gegenüber der Centegic GmbH, Berlin, die sofortige Einstellung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet.

Die Centegic GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften, die überwiegend im Ausland ansässig sind, weiter.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.hybridreserve.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar und bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Klimawandel: Es hagelt Verbote, Gebote, CO2-Steuer, Fahrverbote, E-Auto, kein Feuerwerk……..zurück in die Vergangenheit!

Für viele Menschen ist der Kauf eines Autos oft die größte Anschaffung die sie in ihrem Leben je machen werden. In vielen Fällen hat man sich den Kaufpreis unter Konsumverzicht mühsam zusammengespart. Jetzt werden diese Menschen durch Fahrverbote quasi enteignet. Im Namen des Klimaschutzes. Das ist weder in der Sache angemessen noch sozial gerecht und damit wird auch kaum das Klima gerettet.

Aktuell wird gerade wieder darüber berichtet, dass die Einkommens-Schere immer weiter auseinander geht. Vor diesem Hintergrund ist es eine soziales Verbrechen, die Einkommensschwächsten für das Versagen unserer Regierung verantwortlich zu machen. „So etwas passiert, wenn ein Staat seine Aufgaben einem Verein wie der sogenannten Deutsche Umwelthilfe e.V. überlässt und den auch noch mit Steuergeldern kräftig subventioniert“, ärgert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Es ist nicht der normale Bürger, welche sich  in sündhaft teuren Luxusautos chauffieren lässt, mit Superjachten das  Mittelmeer durchpflügt und mit dem Privatjet mal eben zum Shopping nach New York düst. Nein, das sind die Super-Reichen, Mächtigen und Schönen, die für diese Verbrechen gegen die Natur verantwortlich zeichnen. Der Normalbürger kann sich in der Stadt keine Wohnung mehr leisten, weil die Mieten in obskure Höhen spekuliert wurden. Die vorstehend genannte Klientel dagegen, residiert  in luxuriösesten Villen und Stadtwohnungen, oft auch mit zweit und dritt Wohnsitz und Feriendomizilen verstreut über die Welt.

Es liegt uns fern, eine Neiddebatte loszutreten, aber man muss doch einfach feststellen, dass das Fahrverhalten des Normalbürgers nichts ist, im Vergleich  zu der gesamten ökologischen Zerstörung, die durch die luxuriöse Verhaltensweisen einer kleinen superreichen Gruppe angerichtet wird. Man kann das auch nicht klein reden, wenn man einmal in Betracht zieht, dass die auf der ganzen Welt in Betrieb befindlichen Superjachten, mehr Schaden anrichten als eine ganze Nation es fertigbringt. 

Es ist schon erstaunlich mit welcher Selbstverständlichkeit und ohne nennenswerten Widerspruch die grüne Politik ein Umverteilungssystem in unserem Land etablieren kann. Nicht betroffen von diesem Weg in Armut und Bescheidenheit sind die Superreichen. Denn wenn ein vernünftiges Leben in Deutschland durch Abgaben, Verbote und Vorschriften nicht mehr lebenswert erscheint, werden sich unsere Eliten, dazu zählen sich ja auch die Grünen,  sicher an jene Orte dieser Welt zurückziehen, wo sie ihre Bedürfnisse ungeschoren noch frei ausleben können.

Die Regierung wird ihre versprochenen Klimaziele nicht wegen des Autoverkehrs,  sondern wegen der Abschaltung der Kernenergie nicht einhalten können. Dadurch wurden der CO-2 Ausstoß nämlich um 18% gesteigert. In die Pflicht genommen wird jetzt der  Bürger. Es hagelt Verbote, Gebote, CO2-Steuer, Fahrverbote, E-Auto und der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. will den Bürgern ihr privates Silvesterfeuerwerk verbieten.

Fahrverbote für Autos, exorbitant hohe Strompreise, häufiger werdende Stromausfälle, auftürmende Kunststoffabfälle und ansteigender Meeresspiegel. Alles Umweltkatastrophen pur und wir mittendrin. Oder ist es eher ein Märchen von der Katastrophe, das uns erzählt wird? Wenn die Stickoxidbelastung in den Kirchen und zu Hause beim Kerzenschein dramatisch höher ist als auf den Straßen, aber dort keine Autos mehr fahren sollen, dann wissen wir, es läuft etwas falsch.

Die Angst vor einem Klimawandel und dem Untergang der Erde entwickelte sich für die etablierten Interessensgruppen zu einer Gelddruckmaschine. Viele glauben diese Sätze, weil sie es nicht besser wissen. Sie bekommen die platten Parolen jeden Tag aufs Neue von den Medien eingehämmert: „Das böse CO2 muss weg“! „Klimaziele müssen eingehalten werden“!

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Deutsche Umwelthilfe e.V. auch noch gegen Silvester-Böllern

In 31 Städten hat der Verein ein Verbot beantragt, angeblich um die Innenstadtbereiche vor Luftverschmutzung zu schützen.

Das war ja zu erwarten: Der dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. will die Böllerei zu Silvester verbieten lassen. In 31 Städten hat der Verein ein Verbot beantragt, angeblich um die Innenstadtbereiche vor Luftverschmutzung zu schützen.

Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und viele weitere Städte sollen von dem Böllerverbot betroffen werden. Die Deutsche Umwelthilfe verkündet großspurig wie eine Regierung neben der Regierung: »In einem ersten Schritt sollen die 31 Städte von der Silvester-Böllerei befreit werden, die nachweislich am stärksten unter der Luftbelastung mit Feinstaub leiden. Für die Bürger in den übrigen besonders belasteten Städten führt die DUH am 21. August 2019 ein Fachgespräch mit dem Deutschen Städtetag, um dort über ein möglichst flächendeckendes Ende der privaten Silvester-Böllerei zu verhandeln«, verkündet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

»Fachgespräch« – das Wort hat in diesem Zusammenhang schon seinen eigenen Reiz. Die Belastung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub an Silvester entspreche 16 Prozent der jährlichen Menge aus dem Straßenverkehr«, werfen die »Fachleute« des Vereins in den öffentlichen Raum.

Der Blick in die Statistiken des Umweltbundesamtes straft den Umwelthilfe-Verein Lügen: Der Feinstaubanteil steigt wie zu erwarten durch explodierende Knallkörper an. Doch ähnlich schnell verteilen sich die Partikel wieder. Etwa ein bis drei Stunden nach Ende des Feuerwerks sind die Werte wieder drastisch nach unten gegangen. Nur bei Nebel dauert es etwas länger. Der Feinstaub konzentriert sich auf die Orte, an denen Feuerwerke abgebrannt werden; die Werte sinken außerhalb schnell ab, auf dem Land zeigen die Daten kaum Feinstauberhöhungen aus Silvesterknallern.

Das Erstaunliche: Trotz Feuerwerk werden die Tagesgrenzwerte an den meisten Orten in Deutschland nicht überschritten. Die Tageswerte liegen stets unter den EU- Richtwerten. Die Messexperten des Umweltbundesamtes haben dies erst beim letzten Silvesterspaß überprüft.

Wiederum die PR-Experten des Umweltbundesamtes hingegen wissen so genau nicht Bescheid: Mal veröffentlichen sie, dass 4.000 Tonnen Feinstaub in die Luft geblasen werden wie zu Silvester 2016, im Jahr darauf sollen es angeblich 5.000 Tonnen gewesen sein; auf diese Zahl hat sich auch der Verein Umwelthilfe eingeschossen. Danach sollen es wieder 4.500 Tonnen gewesen sein. Ziemliche Unterschiede, doch die Feuerwerkshersteller betonen, dass sie keine Schwankungen im Absatz der Feuerwerkskörper bemerken, im Gegenteil: der Verkauf auf dem deutschen Markt sei eher rückläufig.

Die Mengen, die das Umweltbundesamt angibt, sind offenbar nur mit viel Fantasie zustande gekommen. Selbst diese augenscheinlich windigen Werte betragen nur zwei Prozent des gesamten Feinstaubes von rund 220.000 Tonnen, die pro Jahr in Deutschland freigesetzt werden.

Erst im Frühjahr steigen die Werte richtig an, wenn Milliarden von Blüten ihre Feinstäube verteilen. Die Natur hat schuld. Hat eigentlich ein Epidemiologe schon errechnet, um wieviel Sekunden länger die Bürger leben, wenn Feuerwerke verboten werden? Sie kennen auch keine Antwort darauf, warum seinerzeit die Leute in der von Braunkohlesmog belasteten DDR unter deutlich weniger Asthma gelitten haben.

Also Drama pur des umstrittenen Abmahnvereins, um die eigenen Kassen zu füllen. Eine Antwort, warum der Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk eine angeblich zu hohe Feinstaubbelastung senken würde, bleibt er schuldig.

Die Rückstände von Feuerwerkskörpern sind übrigens anders zusammengesetzt als von Verbrennungsprozessen. Hier sind es Rußteilchen mit Kondensaten, bei Feuerwerkskörpern bleiben lösliche Salze übrig. Es werden keine schwermetallhaltigen Salze bei der Zusammenstellung der Feuerwerkskörper verwendet, die übrigens in ihrer genauen Zusammensetzung zugelassen werden müssen.

Ginge es dem Abmahnverein tatsächlich um die Gesundheit, müssten Kerzen am Adventskranz verboten werden. Eine Kerze überschreitet bereits den von der EU festgelegten Feinstaubgrenzwert um das Zweifache. Und hier ist die Exposition um ein Vielfaches länger in einem geschlossenen Raum als bei einem Feuerwerk.

Und der Verein müsste Anträge stellen, den U-Bahn-Verkehr schnellstens zu verbieten. In den U-Bahnhöfen hatte die DEKRA einst Messwerte um die 100 bis 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub nachgewiesen – das ist mehr als das Doppelte des Tagesgrenzwertes. Da hilft nur schnell nach oben zu Deutschlands »dreckigster Kreuzung«, dem Stuttgarter Neckartor. Das ist mit 25 Mikrogramm pro Kubikmeter ein Luftkurort.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Donnerstag, August 01, 2019

LIB Group Asset Management : Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

LIB Group Asset Management
35 Boulevard Royal
2449 Luxemburg
0035 227872533
info@libsa.eu
https://libsa.eu

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen können Schadensersatz auf Erfolgsbasis geltend machen.

Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Wie zum Beispiel der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche Anleger  kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.

Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

  • Grundsätzlich richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

  • Grundsätzlich falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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