Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass
Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Wie zum
Beispiel der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche
Anleger kaum geschützt. Wenn Betrüger
über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können,
zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in
Deutschland bestellt ist.
Viele betroffene Anleger geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
- Grundsätzlich
richtig ist: Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent
durchsetzen!
- Grundsätzlich
falsch ist: Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene
Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den
falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld
dem schlechten Geld hinterher wirft.
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine
Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung sogar mit
Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle
strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger
ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes
hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere
Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel
der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes
Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung
zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für viele Anleger die sich bei der ESK
Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt,
da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele
Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für
die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind
den Anlegern keine Kosten entstanden.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen
gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der
Betroffene nämlich wesentlich schneller
über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall
gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell
vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage
erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei
gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine
Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die
tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen
haben. .
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK
Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu
vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen
– sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht
zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis
betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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