„Vor dem Landgericht
XY klagte erneut die Deutsche Umwelthilfe wegen Überschreitung der
Schadstoffgrenzwerte in der Stadt….“ So oder ähnlich lautet in der Regel die
Berichterstattung der Medien und im Fernsehen.
Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei
solchen Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe“ klagt, eigentlich um
Falschmeldungen. Geklagt wird nämlich von dem „Deutsche Umwelthilfe e.V.“
Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die
Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs.
Manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung. Gerade
weil der Verein das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen führt, ist eine solche
falsche Berichterstattung zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der
Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation
aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der
ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.
Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der
Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des
Vereinsnamens ist.
Rechtlich gesehen dürfte das „e.V.“ bei dem Deutsche
Umwelthilfe e.V. mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz sein und er sollte
eigentlich in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, da die von ihm
erzielten Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider laufen. Aber
diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.
Die Medien sollten nicht länger an diesem Täuschungsmanöver
festhalten und sich lieber an dem Grundsatz der Firmennamenswahrheit
orientieren. Verzichten sie weiterhin bei Nennung des Vereinsnamens auf die
Rechtsform des e.V., müssen sie sich vorhalten lassen, mit Vorsatz über Art,
Zweck und Größe des Vereins zu täuschen.
Für die Täuschung der Öffentlichkeit durch weglassen der
Rechtsform, ist der Eindruck maßgebend, der unter Anlegung objektiver Maßstäbe
bei der Allgemeinheit dadurch erweckt wird. Die Namensnennung ohne den klarstellenden
Zusatz e.V. ist somit zu unterlassen.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt sich das Recht, den
Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich
verliehen: Als "qualifizierte
Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das
Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor
Gericht zu zerren.
Allerdings sollte man doch denken, dass der DUH e.V. in
erster Linie daran interessiert sein sollte, dass sein Vereinsname vollständig
in der Öffentlichkeit publiziert wird. „Gerade wer Autohäuser wegen teilweisen
Bagatellverstößen abmahnt, sollte zumindest in eigener Sache Vorbild sein“, rät
Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der UTR e.V. nimmt keine
steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen
Zuwendungen. Wir freuen uns deshalb über
jede Unterstützung.
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und
Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags
Immer weiter. Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) Klagewelle in NRW
Bezahlen müssen die zweifelhaften Geschäfte unter anderem
deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben,
sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.
Unmittelbare Fahrverbote wird es in Aachen nicht geben. Noch
nicht jedenfalls. Doch der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt
Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb
fortschreiben. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind zudem
verbindlich, auch wenn sie fachlich nicht unumstritten sind. Das hat das
Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch in einem Urteil verkündet. Damit
bestätigte der achte Senat das Urteil, dass der ominöse Verein »Deutsche
Umwelthilfe e.V.« vor dem Verwaltungsgericht Aachen in erster Instanz
erstritten hatte.
Allerdings müsse die zuständige Behörde Fahrverbote nicht
zwingend anordnen, auch dann nicht, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen
zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte sind, sagte der Richter
zusätzlich. Fahrverbote müssten unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls verhältnismäßig sein. »Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im
Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend
einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab.«
Die Stadt Aachen müsse sich mehr anstrengen, um die Luft
sauber zu machen. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hält das Gericht nicht für
zwingend notwendig. Geprüft werden müsse es aber in jedem Fall. Auf das erste
Urteil ließ die Stadt Aachen neben verschiedenen Maßnahmen bei Bussen
Rußpartikelfilter einbauen. Der Richter in Münster meinte jetzt dennoch: Diese
Maßnahmen würden nicht ausreichen. Der Ausstoß von Stickstoffdioxid sei nach
wie vor zu hoch. Aachen müsse jetzt nachbessern – gegebenenfalls unter
Umständen auch mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
So komme eine Staffelung nach Abgasnormgruppen, etwa nach
Euro 4 oder 5 in Frage. Übergangszeiträume seien möglich, damit Betroffene sich
auf eine neue Situation einstellen könnten. Zu berücksichtigen seien auch „gravierende
Belange der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft“. Bestimmte Gruppen
wie Handwerker oder Anwohner könnten von Verboten sogar ausgenommen werden.
„Wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen Stickstoffdioxidimmissionen stetig
abnehmen, darf auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wenn mit ihm – etwa wegen
einer notwendigen Vorlaufzeit bei dessen Einführung – die Grenzwerte nur
unwesentlich schneller eingehalten werden könnten.“
Richter Max-Jürgen Seibert hatte bei einer Anhörung von
Gutachtern im Mai die drohenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit einer
Notoperation für einen Patienten verglichen, der sich mehr als ein Jahrzehnt
lang jeder Vorsorgeuntersuchung verweigert habe. Er wies übrigens Kritik an den
Gerichten und an der Deutschen Umwelthilfe e.V. zurück.
Das ist mehr als merkwürdig, gibt es doch für den derzeit
geltenden Grenzwert von 40 µg pro Kubikmeter Stickstoffdioxid keinerlei
wissenschaftliche Grundlage; es ist vielmehr ein politisch ausgehandelter
Zufallswert, der zum Beispiel in den USA völlig anders ist.
In Deutschland gelten 40 µg/Kubikmeter NO2 als Wert, der im
Jahresmittel nicht überschritten werden darf. In Amerika gelten übrigens 103
µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz 950 µg/Kubikmeter und in der Schweiz und an
schweizerischen Arbeitsplätzen sogar 6000 µg/Kubikmeter Luft, ohne dass von
einem Massensterben eidgenössische Arbeitnehmer die Rede ist. Plötzlich sind
solch wesentlich höhere Werte unbedenklich, ohne dass eine Begründung vorliegt.
Ein kurzer Blick darauf, worum es eigentlich geht, ist
erschütternd: Der NO2-Jahresmittelwert an der Aachener Wilhelmstraße beträgt 43
µg/m³ (2018) und am Adalbertsteinweg 46 µg/m³ (2018). Das bedeutet: Einmal wird
der Grenzwert um 3 µg/Kubikmeter, das andere Mal um 6 µg/Kubikmeter überschritten.
Das sind Werte, die mit den verwendeten Messverfahren überhaupt nicht mehr so
genau gemessen werden können. Kein Mensch weiß, welches der wirkliche Wert ist.
Die tatsächliche Messgenauigkeit und damit die Aussagekraft der Werte hätte vor
Gericht eigentlich ein Thema sein müssen.
Sofort hat also der Abmahnverein seine gewünschten
Fahrverbote zwar nicht bekommen. Geschäftsführer und Vielflieger Jürgen Resch
gibt sich als Ersatzkaiser: »Wir laden die Landesregierung ein, sich in
Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.« Doch sein
Geschäft mit den Klagen läuft munter weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen
klagt die DUH in 13 weiteren Städten, in denen Grenzwerte zumeist sehr
geringfügig überschritten werden.
Hinter jener DUH steckt auch die merkwürdige NGO Client
Earth, die aus Amerika herübergeschwappt ist, weil sich hier im Umweltsektor
ein wunderbares Geschäftsfeld für gerissene Anwälte auftut. Nicht umsonst
beteiligt sich ClientEarth mit dem windigen Gründer James Thornton an der
Finanzierung der Prozesse. Thornton träumt schon mal davon, eine europäische
Regierung über das Umweltrecht aus den Angeln zu heben.
Selbstredend gibt es keinerlei demokratische Legitimation
dieser windigen NGOs, die sich selbst nicht in die Karten schauen lassen und
als streng abgegrenzte Zirkel operieren. Schöner hätte es sich der
amerikanische Autor Michael Crichton (u.a. Jurassic Park ) nicht ausdenken
können.
Dafür gehen sie mit dem Märchen „Die Luft, die wir atmen
macht krank“ hausieren, reden der Öffentlichkeit 200, 300 000 oder nach
Belieben mehr „vorzeitige Tote“ ein, obwohl die Daten des Umweltbundesamtes
zeigen, dass die Luft noch sie so sauber wie jetzt war. Bezahlen müssen diese
zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige
Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die
gezielt zerstört wird.
***
Der Verein ist zur Finanzierung
seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische
Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme
und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
…gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben…
Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt
schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der
folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er
produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus
Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren
Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was
alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und
berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der
Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu
lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der
ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der
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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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