Freitag, August 02, 2019

Centegic GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. Juni 2019 gegenüber der Centegic GmbH, Berlin, die sofortige Einstellung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet.

Die Centegic GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften, die überwiegend im Ausland ansässig sind, weiter.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.hybridreserve.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar und bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Für Informanten:

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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