Anleger haben hohe Verluste zu erleiden. Anleger sollten sich organisieren! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche.
Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin
hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war, dass
die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis
Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.
Damit drohen tausenden Anlegern hohe
Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten
Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt. Dies sind
schlechte Nachrichten für die Anleger des Anbieters, bei dem die Anleger hohe
Renditen im Investment durch Edelhölzer erzielen können sollten.
Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien
angebaut werden, was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.
Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die
BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
hierzu:
„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer
Ansicht nach vefehlt, vielmehr sollte
gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt wurde.
Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre
Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote
wohl nur relativ gering ausfallen wird,
eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier
sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden,
aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.
Da inzwischen, wie dem BSZ e.V. mitgeteilt
wurde, Vermittler oder Anwälte, die mit Vermittlern zusammen arbeiten, eine
Interessengemeinschaft gegründet haben, der Anleger beitreten können um die
Interessen der Anleger zu schützen, weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin,
dass auch gegen die jeweiligen Vermittler begründete Ansprüche bestehen
könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss. Anleger die
entsprechende Anschreiben erhalten sollten dies mit der entsprechenden Skepsis
zur Kenntnis nehmen.
Insbesondere die Vermittler schulden eine
anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und
objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche
gegen die Vermittler geltend machen.
Anleger sollten sich hier also alle
Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall
eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden
können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert
Edelholz AG“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert
Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt,
dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.05.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.