Mittwoch, Mai 11, 2016

Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.!

Anleger haben hohe Verluste zu erleiden. BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche. Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt.

Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des Anbieters, denn nach eigenen Angaben hatte es sich die Lignum-Gruppe zum Ziel gesetzt, „das Wertschöpfungspotenzial des einzigartigen Edelholzes Robinie sowie der herausragenden europäischen Edelhölzer- Maulbeere, Kirsche und Schwarznuss- in einer neuen Dimension zu erschließen, Edelholz im 21. Jahrhundert.“

Worte, die angesichts der Insolvenz nun wie blanker Hohn für die Anleger klingen müssen.

Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden, was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.

Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:

„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht  nach komplett unbegründet. Diese Schuldzuweisungen sind oftmals nach Insolvenzen zu beobachten, um die Verantwortung anderen zuzuweisen. Im Fall von Lignum sollte meiner Ansicht nach Lignum die Schuld vor allem bei sich selber suchen“:

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage. Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth 

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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