Mittwoch, Mai 11, 2016

Alpari Ltd.: Ansprüche abwehren. Keine Zahlungen leisten!

Der britische Broker Alpari Ltd. hatte seinen Kunden bis 2015 so genannte Forex-Geschäfte angeboten. Forex (Foreign Exchange oder FX = Devisen oder Währungen) bezeichnet den Handel an den internationalen Devisenmärkten, anhand des Kaufs einer Währung mit dem gleichzeitigen Verkauf einer anderen.


Die Währungen werden immer in Paaren gehandelt. Hierbei werden immer zwei Geschäfte getätigt, beispielsweise mit dem Währungspaar Euro/Schweizer Franken. Mit dem Einsatz so genannter Hebel lassen sich durch minimale Währungsschwankungen hohe Gewinne erzielen, aber auch hohe Verluste.

Als am 15. Januar 2015 die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro überraschend aufhob, gab es offenbar zunächst keine Liquidität für CHF-Devisenpaare am Markt. Der EUR/CHF sank bis auf 0,85 bis 0,90, um sich später bei ca. 1,04 einzupendeln. Devisen-Broker wie die britische Alpari Ltd. erlitten enorme Verluste als Folge der entstandenen Volatilität, die sie an ihre Kunden weiterzugeben versuchten. Als Folge sahen sich Kunden der Alpari Ltd. massiven Nachschussforderungen ausgesetzt, teilweise im sechsstelligen Bereich.

Inzwischen ist Alpari Ltd. insolvent. Der Insolvenzverwalter beauftragte zunächst das englische Inkassounternehmen CCI Legal Services mit der Geltendmachung der angeblichen Ansprüche gegen die Kunden. Mittlerweile ist die britische Kanzlei Beeston Shenton mit der Interessenwahrnehmung des Insolvenzverwalters beauftragt, die nunmehr aggressiv versucht, Gelder einzutreiben und dabei auch Klagen androht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Vielzahl geschädigter Anleger gegenüber Beeston Shenton. Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., ist der Auffassung, dass schon kein englischer Gerichtsstand besteht: „Klagen in England sind aus unserer Sicht unzulässig. Entsprechende Gerichtsstandvereinbarungen in den AGB der Alpari Ltd. sind unwirksam und nicht Vertragsbestandteil geworden. Die Forderungen des Insolvenzverwalters entbehren auch materiell-rechtlich jeder Grundlage. Ich rate dringend davon ab, Zahlungen zu leisten.”

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte versuchen, die Forderungen abzuwehren. Ziel von Verhandlungen ist dabei entweder die vollständige Abwehr der Ansprüche oder ein geringer symbolischer Vergleich.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Alpari Ltd anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Alpari Ltd kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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