Der britische Broker Alpari Ltd. hatte seinen Kunden bis 2015 so genannte Forex-Geschäfte angeboten. Forex (Foreign Exchange oder FX = Devisen oder Währungen) bezeichnet den Handel an den internationalen Devisenmärkten, anhand des Kaufs einer Währung mit dem gleichzeitigen Verkauf einer anderen.
Die Währungen werden immer in Paaren gehandelt. Hierbei
werden immer zwei Geschäfte getätigt, beispielsweise mit dem Währungspaar
Euro/Schweizer Franken. Mit dem Einsatz so genannter Hebel lassen sich durch minimale
Währungsschwankungen hohe Gewinne erzielen, aber auch hohe Verluste.
Als am 15. Januar 2015 die Schweizerische Nationalbank den
Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro überraschend aufhob, gab es offenbar
zunächst keine Liquidität für CHF-Devisenpaare am Markt. Der EUR/CHF sank bis
auf 0,85 bis 0,90, um sich später bei ca. 1,04 einzupendeln. Devisen-Broker wie
die britische Alpari Ltd. erlitten enorme Verluste als Folge der entstandenen
Volatilität, die sie an ihre Kunden weiterzugeben versuchten. Als Folge sahen
sich Kunden der Alpari Ltd. massiven Nachschussforderungen ausgesetzt,
teilweise im sechsstelligen Bereich.
Inzwischen ist Alpari Ltd. insolvent. Der Insolvenzverwalter
beauftragte zunächst das englische Inkassounternehmen CCI Legal Services mit
der Geltendmachung der angeblichen Ansprüche gegen die Kunden. Mittlerweile ist
die britische Kanzlei Beeston Shenton mit der Interessenwahrnehmung des
Insolvenzverwalters beauftragt, die nunmehr aggressiv versucht, Gelder
einzutreiben und dabei auch Klagen androht.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Vielzahl
geschädigter Anleger gegenüber Beeston Shenton. Rechtsanwalt Oliver Behrendt,
LL.M., ist der Auffassung, dass schon kein englischer Gerichtsstand besteht:
„Klagen in England sind aus unserer Sicht unzulässig. Entsprechende
Gerichtsstandvereinbarungen in den AGB der Alpari Ltd. sind unwirksam und nicht
Vertragsbestandteil geworden. Die Forderungen des Insolvenzverwalters entbehren
auch materiell-rechtlich jeder Grundlage. Ich rate dringend davon ab, Zahlungen
zu leisten.”
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte versuchen, die Forderungen
abzuwehren. Ziel von Verhandlungen ist dabei entweder die vollständige Abwehr
der Ansprüche oder ein geringer symbolischer Vergleich.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die
sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen
im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer
auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Alpari Ltd anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Alpari Ltd kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Bildquelle: © Jan von Bröckel / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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