Es ist ein Schock für betroffene Anleger: Nur fünf Monate
nach dem Börsengang musste der Textilproduzent Steilmann AG Insolvenz
beantragen. Es stellt sich die Frage, was die Banken wussten, die die Emission
begleitet haben. Wurde hier wissentlich ein fast insolventes Unternehmen noch
an die Börse gebracht, um Banken vor ausfallenden Forderungen zu bewahren?
Am Ende sind es wieder mal neben den Arbeitnehmern die
Anleger, die die Zeche zahlen müssen. Ihnen droht ein Totalverlust ihres in
Steilmann-Anleihen oder Steilmann-Aktien investierten Kapitals. Für sie stellt
sich die Frage, ob und was sie in dieser Situation tun können.
Auf der einen Seite wird abzuwarten sein, was das Insolvenzverfahren
bringt. Hohe Erwartungen dürfen Anleger hier aber realistischer Weise nicht
haben.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren und bereits heute können
Anleger auf der anderen Seite unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend
machen, sofern Prospektfehler vorliegen oder sie bei einer dem Erwerb der
Kapitalanlage vorangegangenen Beratung falsch aufgeklärt wurden.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt
allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob auch in ihrem
individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in
Betracht kommen.
Derartige Ansprüche können gegen das Kreditinstitut
bestehen, dessen Berater den Erwerb der Beteiligung empfohlen hat, ohne über
die damit einhergehenden Risiken aufzuklären oder aber gegen
Prospektverantwortliche. Sie sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der
Kapitalanlage gerichtet, d. h. der Anleger wird von der Bank bzw. dem
Prospektverantwortlichen so gestellt, als hätte er die Kapitalanlage nie
erworben.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene
Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf.
Durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Steilmann kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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