Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechstanwälte von betroffenen Anlegern erfahren hat, hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - mit Schreiben vom 20.01.2015 unter Fristsetzung bis zum 15.02.2015 zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert. In dem Schreiben vom 15.02.2015 heißt es u.a.: ,,Die Rückführung der geleisteten Ausschüttungen wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 beschlossen und ist bestandskräftig. [...] Was wir als Treuhandgesellschaft unbedingt vermeiden möchten ist, die Ausschüttung gerichtlich zurückfordern zu müssen [...]."
Viele Anleger fragen sich, was jetzt zu tun ist, zumal der Fonds, wie sich auch aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2009 ergeben soll, alles andere als ,,rosig" läuft. Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern ist der aktuelle Schuldenstand der Fondsgesellschaft nicht bekannt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB empfehlen betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz berichtet, ist aus zahlreichen von anderen Fondsgesellschaften gegen Anleger gerichteten Prozessen bekannt, dass Gerichte den Klagen der Fondsgesellschaften nicht ausnahmslos stattgeben, sondern diese aus diversen Gründen abweisen.
Es gilt außerdem zu beachten, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger nicht auf die diversen Risiken einer Kommanditbeteiligung - wie z.B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals - vor dem Abschluss der Anlage hingewiesen haben.
Es kommen weiter Schadensersatzansprüche gegenüber Prospektverantwortlichen in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat den Prospekt bereits einer rechtlichen Prüfung unterzogen und verfolgt die Auffassung, dass der Prospekt einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hält.
Sollten Gerichte Schadensersatzansprüche der Anleger bestätigen, so sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Sports City. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
Viele Anleger fragen sich, was jetzt zu tun ist, zumal der Fonds, wie sich auch aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2009 ergeben soll, alles andere als ,,rosig" läuft. Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern ist der aktuelle Schuldenstand der Fondsgesellschaft nicht bekannt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB empfehlen betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz berichtet, ist aus zahlreichen von anderen Fondsgesellschaften gegen Anleger gerichteten Prozessen bekannt, dass Gerichte den Klagen der Fondsgesellschaften nicht ausnahmslos stattgeben, sondern diese aus diversen Gründen abweisen.
Es gilt außerdem zu beachten, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger nicht auf die diversen Risiken einer Kommanditbeteiligung - wie z.B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals - vor dem Abschluss der Anlage hingewiesen haben.
Es kommen weiter Schadensersatzansprüche gegenüber Prospektverantwortlichen in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat den Prospekt bereits einer rechtlichen Prüfung unterzogen und verfolgt die Auffassung, dass der Prospekt einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hält.
Sollten Gerichte Schadensersatzansprüche der Anleger bestätigen, so sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Sports City. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. 02. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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