Freitag, Januar 30, 2015

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann Kreditvertrag widerrufen werden

Damit eine Widerrufsfrist ablaufen kann, muss sie auch in Gang gesetzt worden sein. Das ist bei vielen Darlehen jedoch nicht geschehen, da die Widerrufsbelehrung falsch war. Daher können auch heute noch ältere Kreditverträge widerrufen werden und der Verbraucher von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren.


Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann Kreditvertrag widerrufen werden

Damit eine Widerrufsfrist ablaufen kann, muss sie auch in Gang gesetzt worden sein. Das ist bei vielen Darlehen jedoch nicht geschehen, da die Widerrufsbelehrung falsch war. Daher können auch heute noch ältere Kreditverträge widerrufen werden und der Verbraucher von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren.

Die Sparer ärgert es, die Kreditnehmer freut es: Die Zinsen werden wohl noch längere Zeit auf niedrigem Niveau verharren. Davon können alle profitieren, die jetzt ein Darlehen, z.B. für den Hausbau, aufnehmen wollen. Allerdings ärgern sich auch viele Verbraucher, die schon vor einigen Jahren ein Darlehen aufgenommen haben - und zwar zu deutlich schlechteren Konditionen als heute üblich. In diesen Fällen kann der Widerruf des Kreditvertrags eine erfolgversprechende Option sein.

 ,,Ein Widerruf ist dann möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Und das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Ohne korrekte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt mit der Folge, dass auch ältere Darlehen heute noch widerrufen werden können", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Allerdings ist es für den Laien kaum erkennbar, ob er ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung schon bei kleinen Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung. Dahingehend sollte der Kreditvertrag überprüft werden. Dies muss immer im Einzelfall geschehen.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt auch Verbrauchern, die ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben, den Kreditvertrag prüfen zu lassen. ,,Angesichts der Aufwertung des Schweizer Franken kann der Widerruf ggfs. der geeignete Weg sein, sich vor Verlusten zu schützen", so der Fachanwalt.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © Bernd Kasper/pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig.
cp

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