Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 1,5 Mio,- € ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte.
Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche
Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ
e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V.
Anlergerschutzanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals
älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits
über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten,
teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B.
Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private
Equity-Fonds, vermittelt haben.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth
Rechtsanwälte hat daher in den letzten beiden Jahren bereits zahlreiche Klagen
gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank
Finanzberatung AG, in Höhe von über 1,5 Mio. € eingereicht, weitere Klagen
werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu weiter:
„Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden
zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele
Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern
der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von
deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf uns vorliegenden Visitenkarten von
Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht „Postbank Finanzbaratung AG“, sondern
im Gegenteil „Postbank Vermögensberatung“, so dass man hier davon ausgehen
konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in
einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch
ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu
schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass
sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden,“ so Dr.
Späth.
Rechtsanwalt Dr. Späth: „In den bisher von
uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten
Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.“
Doch sollten sich geschädigte
Postbank-Anleger nicht mehr zu lange Zeit lassen: „In diversen Fällen, was
immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2014
Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter
Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über
die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert
werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. „grob fahrlässige“ Unkenntnis
anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen
gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.“
Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende
2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln. Die BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten
Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG,
seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche
Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG betreut.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft "Postbank Finanzberatung AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Mai 2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch
tatsächlichen Beurteilung führen.