Nürnberger Versicherungsgruppe gibt Anerkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab.
Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat gegenüber einem von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer außergerichtlich ein Anerkenntnis über ihre Versicherungspflicht abgegeben. Zuvor hatte die Versicherung bereits eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe gezahlt, ohne hierbei aber eine Rechtspflicht anzuerkennen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine lebensgefährliche Erkrankung des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2013, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Von der Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung und bat um Zahlung der im Jahr 2000 vereinbarten Versicherungsleistung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte. Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung.
Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei holte daraufhin zum einen die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein und richtete zugleich ein Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe. Hierin legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe reagierte prompt und sagte die Versicherungsleistung, wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu. Zugleich erklärte sie, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis mindestens März 2014 zu bezahlen, sofern der Versicherungsnehmer nicht eine längere Berufsunfähigkeit nachweise. Nachdem die Rechtsanwälte in der Folgezeit nochmals die Begründetheit der Ansprüche dargelegt hatte und der Versicherung eine Frist bis Ende des Monats April gesetzt hatte, lenkte die Nürnberger Versicherungsgruppe nun ein und erklärte rechtsverbindlich, auch zukünftig die Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
- Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Versicherungen gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllblub
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