Sonntag, Mai 18, 2014

Postbank (Finanzberatung) AG: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 1,5 Mio,- €  ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte.


Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. Anlergerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.  Walter Späth kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat daher in den letzten beiden Jahren bereits zahlreiche Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 1,5 Mio. € eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu weiter:
„Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht „Postbank Finanzbaratung AG“, sondern im Gegenteil „Postbank Vermögensberatung“, so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden,“ so Dr. Späth. 

Rechtsanwalt Dr. Späth: „In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.“

Doch sollten sich geschädigte Postbank-Anleger nicht mehr zu lange Zeit lassen: „In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2014 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. „grob fahrlässige“ Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.“

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG betreut.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Postbank Finanzberatung AG"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

Freitag, Mai 16, 2014

Eine Viertel Million Euro weg in 16 Tagen

Wenn selbst der Berater das Produkt nicht versteht ... - Kammergericht Berlin spricht Optionsschein-Anleger vollen Schadensersatz zu.


Ein Kapitalanleger verlor binnen 16 Tagen fast eine viertel Million Euro mit einer Anlage in Optionsscheinen - und damit nahezu seinen gesamten Kapitaleinsatz. Nun hat das Kammergericht Berlin ihm vollen Schadensersatz zugesprochen - zahlen muss der Finanzdienstleister, der ihn damals bei seiner Anlage beraten hatte (Urteil vom 24.04.2014, Az. 4 U 128/12). Die FINUM Private Finance AG, ein Vermögens- und Finanzberatungsinstitut mit Sitz in Berlin und ehemalige Tochter der DAB-Bank, war bereits 2012 in erster Instanz vom Landgericht Berlin zu Schadensersatz an den Anleger in Höhe von 245.779,58 Euro zzgl. Zinsen verurteilt worden. Sie ging daraufhin in Berufung.

Das Kammergericht als nächsthöhere Instanz bestätigte nun aber das Urteil. Begründung: Der FINUM-Berater habe den Anleger unzureichend über die Funktionsweise des Optionsscheins informiert. Revision wurde nicht zugelassen. "Hier zeigt sich deutlich, welch teilweise hochkomplexen Finanzprodukte an Privatanleger verkauft werden, deren Kniffe und Feinheiten offenbar selbst der Berater wie in diesem Beispielfall nicht richtig durchschaut", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel. Er hat den Kläger vor Gericht vertreten. "Solch intransparente Produkte braucht kein Privatanleger!"

267.650 Euro investiert - Spekulation auf den DAX

Der Kläger bzw. seine Familie hatte nach Beratung durch den FINUM-Anlageberater am 5. Januar 2010 insgesamt 267.650 Euro in hochriskante Optionsscheine (von der Deutschen Bank emittierte WAVE Unlimited Call-Optionsscheine) investiert und die Wertpapiere am 21. Januar 2010 wieder verkauft - für nur noch knapp 22.000 Euro. Dabei handelte es sich um eine Spekulation auf einen Anstieg des Deutschen Aktienindex (DAX), die sehr hohe Chancen, aber auch extrem hohe Risiken barg.

Der Optionsschein mit unbegrenzter Laufzeit hatte zwei Besonderheiten, die zu dem extremen Risiko beitrugen und über die der Kläger unzureichend aufgeklärt wurde. Zum einen lag die so genannte Knock-out-Schwelle zum Kaufzeitpunkt nur um 4% unter dem damals aktuellen DAX-Stand. Wurde diese Knock-out-Schwelle "gerissen", d.h. sank der DAX in der Folgezeit um mehr als 4%, so wurde der Optionsschein wertlos. Zum anderen - und dies war ein ganz entscheidender Punkt, der im vierseitigen "Term Sheet" der Deutschen Bank noch nicht einmal enthalten war - konnte die Option nicht börsentäglich, sondern nur einmal jährlich ausgeübt werden. Dies war am auf den 7. Januar 2010 folgenden Geschäftstag - und dann erst wieder ein Jahr später im Januar 2011 - möglich. Der Termin am 8. Januar 2010 wurde nicht genutzt. "Offenbar war sich nicht einmal der Anlageberater über diesen brisanten Punkt und seine Konsequenzen bewusst", sagt Anwalt Kälberer.

Stark begrenzte Ausübbarkeit des O-Scheins

Die Tatsache, dass nun erst ein Jahr später die Option ausgeübt werden konnte, erhöhte das Risiko, dass während dieser Zeit die Knock-out-Schwelle gerissen und das Wertpapier dadurch wertlos werden könnte - zumal der Abstand zu dieser Schwelle im Januar 2010 nur wenige Prozent betrug. Eine solch beschränkte Ausübung der Option wirkt sich naturgemäß negativ auf den Marktpreis der Option aus. Dies und die Kursentwicklung des DAX im Laufe des Januars 2010 führten binnen kürzester Zeit zu einem rapiden Kursverfall des Optionsscheins auf weniger als ein Zehntel des Kaufpreises.

Das Kammergericht Berlin bestätigte das Landgericht im Wesentlichen in seiner Urteilsbegründung zulasten der FINUM Private Finance AG, bei der der Kläger damals sein Depot hatte und von der er sich beraten ließ. Der Kunde sei nicht über die speziellen Risiken dieses Optionsscheins aufgeklärt worden, insbesondere nicht über den negativen Einfluss der zeitlich beschränkten Ausübbarkeit  des Optionsscheins auf seinen Preis.

"Auch wenn ein Kunde hochspekulativ orientiert ist, entbindet dies den Anlageberater nicht von der Pflicht zur Aufklärung über die Risiken der Anlage. Inhalt und Umfang dieser Pflicht hängen von den Umständen des Einzelfalles ab", hatte die Begründung des Landgerichts gelautet. Die Beklagte habe diese Pflicht verletzt, da sie nicht über die speziellen Ausgestaltungen des Wertpapiers informiert habe.

"Keine verständliche Information"

"Der Basisprospekt und die Bedingungen dieses speziellen Finanzprodukts sollten eigentlich die Anleger und die Anlageberater über alle Chancen und Risiken informieren. Auf 88 Seiten breitet die Emittentin Deutsche Bank zwar sehr viele Informationen zu sich selbst und zu den emittierten Optionsscheinen aus - aber in diesem ganzen Konvolut gehen die für die Einschätzung des Risikos und des Chance/Risiko-Verhältnisses entscheidenden Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine unter, da sie nicht ausreichend hervorgehoben bzw. nicht ausreichend verständlich dargestellt werden", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer. "Hier muss ein Anlageberater den Kunden verständlich informieren. Allerdings hatte die Deutsche Bank als Emittentin ebenfalls in ihrem Term Sheet - in dem die wichtigsten Informationen über die Funktionsweise kurz dargestellt werden sollen - ein entscheidendes Merkmal der Optionsscheine überhaupt nicht erwähnt", so Kälberer. "Dies ist aus unserer Sicht auch ein Paradebeispiel dafür, wie Banken und andere Finanzdienstleister extrem komplizierte und hoch risikoreiche Finanzprodukte anbieten, die für den privaten, nicht-professionellen Anleger gar nicht geeignet sind. Da dies kein Einzelfall ist, hätte an dieser Stelle längst einmal die Finanzaufsicht BaFin ansetzen und für strengere Kriterien hinsichtlich der genannten Mängel sorgen müssen - im Sinne von mehr Transparenz und besserem Anlegerschutz."
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft"  gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Insolvenz König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds

Der BSZ e. V. hatte im Zusammenhang mit Schifffondsbeteiligungen bereits ausführlich darüber berichtet, dass die Schifffahrtkrise noch lange nicht ihr Ende gefunden hat. In zahlreichen Berichten des BSZ e. V. wurde sowohl über die Vertriebspraktiken als auch über etwaige Prospektfehler nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beratungsgespräche berichtet.


Zahlreiche Meldungen über die Anmeldungen von Insolvenzen einzelner Schifffonds sind mehrfach veröffentlich worden. Mit Datum vom 12.05.2014 wurden nun die Anleger des Fonds König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I darüber informiert, dass die Fondsgesellschaft für das Schiff MS ,,King Adrian" mit Datum vom 05.05.2014 beim Amtsgericht Niebüll den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen musste.

Hintergrund war, dass der Chartervertrag mit Datum vom 10.04.2014 ausgelaufen ist und eine Neubeschäftigung nicht gefunden werden konnte. Die MS King Adrian Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befand sich aber schon bereits seit vielen Monaten in einer erheblichen Krise und konnte überhaupt nur fortgeführt werden, da die Banken einige Eingeständnisse gemacht hatten. Mangels Beschäftigung steht der Fonds der MS King Adrian nunmehr ohne jegliche Liquidität dar. Die Darlehensraten der finanzierenden Bank können nicht finanziert werden.

Trotz dieser negativen Mitteilung sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche bezüglich einer Falschberatung durch Vertriebsgesellschaften sowie Banken und Sparkassen erfolgt ist. Nicht selten haben Vermittler und Berater nur unzureichend auf die bestehenden Risiken einer Schifffondsbeteiligung hingewiesen. Teilweise sind Vertriebsgesellschaften dazu übergegangen, hier nur die positiven Aspekte im Rahmen einer Beratung darzustellen.

Auf Themen wie Totalverlustrisiko, ausbleiben von Ausschüttungen, Wiederaufleben der Haftung, Rückforderung der Ausschüttung durch Insolvenzverwalter und auch die Fondsgesellschaft etc. wurde in der Regel nicht hingewiesen. Auch haben die Vermittler in zahlreichen Fällen nicht darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds nicht jederzeit veräußerbar ist, sodass das eingesetzte Kapital in der Regel in der Fondsgesellschaft gebunden ist.

Auch entsprach es der gängigen Beratungspraxis, dass geschlossene Fondsbeteiligungen, insbesondere an Schifffonds, als für die Altersvorsorge geeignet veräußert wurden. Dies mag möglicherweise für einen geschlossenen Immobilienfonds gelten, keinesfalls jedoch für eine Beteiligung an einem Schifffonds. Nicht selten wurden auch die zu erzielenden Chaterraten als sicher dargestellt. Bei dem Überangebot auf dem Schiffsmarkt war jedoch absehbar, dass derart hohe Einnahmen nicht gegeben sein würden.


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Donnerstag, Mai 15, 2014

Mittelstandsanleihen: Hohe Zinsen bedeuten hohe Risiken

Unter dem vielversprechenden Börsensegment ,,Mittelstandsanleihen" werden Anleihen mit verlockend hohen Zinsen gehandelt, z.T. auch von namhaften Unternehmen. Trotzdem warnt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller, die Risiken aus den Augen zu verlieren.


Als Anleger muss man sich stets fragen, warum bietet mir ein Unternehmen 7 % - 8 % Zinsen, wenn der allgemeine Marktzins kaum 3 % erreicht. Allein die Differenz muss stutzig machen, meint der Experte Cäsar-Preller.

Mittlerweile sind mehr als ein Dutzend der emittierten Anleihen im Nennwert von mehr als 900 Mio. EUR notleidend geworden und es scheint nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Pleite eintritt.  Trotz der Risiken hat das Segment der Mittelstandsanleihen seit der Finanzkrise erheblich an Bedeutung gewonnen. In Zeiten wo das Sparbuch kaum Zinsen abwirft und Aktien als zu Risikobehaftet gelten, schien es für die Anleger attraktiv ihr Geld in namenhafte Unternehmen zu stecken, welche auch noch hohe Zinsen versprachen, weiß der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Doch für einige Privatanleger war die Investition ein erhebliches Verlustgeschäft, da so Unternehmen wie Windreich, Centrosolar oder Strenesse mittlerweile Insolvenz angemeldet haben und die ausgegebenen Anleihen nicht mehr bedienen.

Für den Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller ist klar, dass das Segment ,,Mittelstandsanleihe" zu sehr mit dem in Deutschland starken Mittelstand assoziiert wird. Dies ist jedoch kaum der Fall, vielmehr handelt es sich oftmals um kleine Unternehmen mit schwacher Bonität, welche von Banken keine Fremdmittel bekommen. Dort wo die Banken das Risiko scheuen, übernehmen dann oft unbedarfte Privatanleger dieses, ohne das Risiko genau einschätzen zu können.

Aber auch wenn der Fall eingetreten ist, dass die gezeichnete Anlage notleidend geworden ist, sollte man die Flinte nicht direkt ins Korn werfen, meint der Rechtsanwalt. Vielmehr besteht oftmals die Möglichkeit beteiligte Banken oder den Vorstand direkt in die Haftung zu nehmen, nämlich dann wenn die Angaben im Prospekt oder in einer Beratung, gegen besseres Wissen, zu optimistisch angegeben wurden.  Hier lohnt es sich durchaus den Sachverhalt von einem Experten eingehend prüfen zu lassen, macht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Mut.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. 05.  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Anleger sind sauer: Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) endet mit Debakel.

Das Amtsgericht Dresden hatte für Dienstag den 13 Mai 2014  zur Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus)  in die Messehalle 1 geladen. Die Veranstaltung war schlecht vorbereitet und endete mit einem Debakel. Die Versammlung musste wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner Amtsgerichts vertagt werden. Die angereisten Anleger bekamen auf ihre zahlreichen Fragen keine Antwort.


Eigentlich sollten sich die Anleger, die bei der Konzernmutter Future Business KG aA Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten, auf einen gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren einigen. Die Frage nach der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wurde nicht beantwortet. Die Frage ist jedoch berechtigt, wenn man bedenkt, dass ein gemeinsamer Vertreter Millionen Euro kostet und damit die Insolvenzmasse erheblich mindert.

Etwa 2.000 Fubus-Anleger waren zur Gläubigerversammlung der FuBus nach Dresden gekommen. Bei den Geschädigten handelt es sich um Anleger, die bei der Infinus-Konzernmutter sogenannte Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten. Ein Großteil der Anleger musste über eine Stunde bei strömenden Regen ausharren, bis sie endlich in die Messehalle 1 konnten. Die Veranstaltung begann deshalb mit einer über zweieinhalbstündigen Verspätung und endete am frühen Abend mit dem Eklat der Befangenheitsanträge gegenüber der Rechtspflegerin.

Der Insolvenzverwalter hat darauf hingewiesen, dass es zur nächsten Gläubigerversammlung keine persönliche Einladung geben wird.  Sollen damit Anleger weiter im Unklaren gelassen werden? Infinus ist einer der größten Anlegerskandale in Deutschland. Etwa 40.000 Anleger mit einer Anlagesumme von über einer Milliarde Euro sind betroffen. "Infinus/FuBus-Anleger, die nach dieser Gläubigerversammlung jetzt nicht handeln und weiterhin gutgläubig abwarten was passieren wird, haben anscheinend noch nicht registriert, dass sie vom Insolvenzverwalter kaum Hilfe erwarten können.

Die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft ,,FUBUS/Infinus" wir über die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte alle anstehenden fragen der Anleger beantworten und aufzeigen, welche rechtliche Möglichkeiten im Fall "Infinus/Fubus" überhaupt bestehen. Besonders werden die Anwälte auch über die Problematik eines gemeinsamen Vertreters informieren.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen

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Infinus FDI: Insolvenzverfahren über ,,blaue Infinus" eröffnet

Das Insolvenzverfahren über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) wurde am Amtsgericht Dresden eröffnet. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor gegen Manager der Future Business-Gruppe, zu der auch die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gehört, wegen des Verdachts auf Betrug. Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung.


Die FDI (,,blaue Infinus") vertrieb die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG, die allesamt zum FuBus-Konzern gehören. Der Insolvenzverwalter der FDI, Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, teilte mit, dass er davon ausgehe, dass die ,,blaue Infinus" als Vertriebsgesellschaft auf Schadensersatz hafte, wenn sich die Betrugsvorwürfe bestätigen sollten. Die weiteren Ermittlungen müssten aber abgewartet werden.

Für die betroffenen Anleger gehe es nun darum, tätig zu werden, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In den kommenden Wochen erhalten sie die Unterlagen, um ihre Forderungen anzumelden. ,,Die Forderungen müssen dann form- und fristgerecht angemeldet werden", sagt der Anwalt. Der Jurist weist gleichzeitig darauf hin, dass nicht alles auf die Karte Insolvenzverfahren gesetzt werden sollte: ,,Es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Daher sollten parallel auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden."

Schadensersatzansprüche können beispielsweise entstanden sein, wenn im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen wurde oder der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
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cp

Mittwoch, Mai 14, 2014

MPC Flottenfonds 1 und 2 droht die Insolvenz.

Über die MPC Flottenfonds 1 und 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 5 IN 62/14 bzw. 5 IN 63/14). Anleger in die Dachfonds müssen Verluste befürchten.


Die MPC Flottenfonds 1 und 2 investierten als Dachfonds ursprünglich in die Containerschiffe MS Auriga J, MS Antares J, MS Corona J, MS Crux J, Rio Valiente und Rio Verde sowie in die Kühlcontainerschiffe Rio Alexander und Rio Yarkon, die aber bereits wieder verkauft wurden. Auch die Rio Valiente und Rio Verde wechselten bereits den Besitzer. Anleger sind also Kummer gewöhnt, zudem sie auch schon seit Jahren keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Die drohende Insolvenz der Flottenfonds könnte allerdings für einen noch größeren finanziellen Schaden sorgen.

,,Um das zu vermeiden, sollten schnellstmöglich Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden", empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schiffsbeteiligungen seien immer schon Kapitalanlagen mit hohem Risiko gewesen, so der Jurist: ,,Das Problem ist nur, dass das Risiko von den Anlageberatern gerne verschwiegen wurde." Allerdings gehört eine umfassende Aufklärung über alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen, zwingend zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung. ,,Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, kann es sich um keine sichere Investition oder Altersvorsorge handeln. Wurden sie aber mit diesen Argumenten an die Anleger verkauft, liegt eine klassische Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslöst", erklärt der Anlegerschutzanwalt.

Gleiches gilt, wenn die Banken nicht auf die Provisionen hingewiesen haben, die sie für die Vermittlung erhalten haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den BGH machen sich die Banken in diesen Fällen schadensersatzpflichtig. ,,Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt. Wer seine Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da bereits Verjährung drohen könnte", so der Anwalt.
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cp

SEB Immoinvest: Anleger haben gute Chancen auf Schadensersatz

,,Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH sind die Chancen für Anleger des SEB Immoinvest auf Schadensersatz deutlich gestiegen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Der SEB Immoinvest gehört zu den offenen Immobilienfonds die im Zuge der Finanzkrise schließen mussten und derzeit abgewickelt werden. Etliche Anleger sind davon betroffen und müssen mit großen finanziellen Verlusten rechnen. ,,Das könnte sich durch das BGH-Urteil aber ändern", so der Anlegerschutzanwalt.

Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass Banken bei der Anlagevermittlung auch auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen müssen. Unabhängig davon, ob mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme zu rechnen war oder nicht.

Cäsar-Preller: ,,Ein wesentliches Merkmal offener Immobilienfonds ist, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können. Dadurch wurden sie für viele Anleger so attraktiv, da sie in dem Glauben waren, zu jedem Zeitpunkt über ihr Geld zu verfügen zu können. Das funktioniert aber nur, wenn der Fonds nicht geschlossen wird. Daher ist es nur nachvollziehbar, dass der BGH zu der Auffassung gekommen ist, dass die Anleger über dieses Schließungsrisiko auch ungefragt informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, hat sich die Bank laut BGH schadensersatzpflichtig gemacht."

Ob solch eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Banken vorlag, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dabei können auch noch Schadensersatzansprüche für Verträge, die bereits vor 2008 geschlossen wurden, geltend gemacht werden.
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cp

Dienstag, Mai 13, 2014

Bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft ist zeitnaher anwaltlicher Rat sehr hilfreich!

Nürnberger Versicherungsgruppe gibt Anerkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab.


Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat gegenüber einem von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer außergerichtlich ein Anerkenntnis über ihre Versicherungspflicht abgegeben. Zuvor hatte die Versicherung bereits eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe gezahlt, ohne hierbei aber eine  Rechtspflicht anzuerkennen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine lebensgefährliche Erkrankung des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2013, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Von der Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung und bat um Zahlung der im Jahr 2000 vereinbarten Versicherungsleistung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte. Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung.

Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer  hilfesuchend an die Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei holte daraufhin zum einen die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein und richtete zugleich ein Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe. Hierin legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe reagierte prompt und sagte die Versicherungsleistung, wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu. Zugleich erklärte sie, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis mindestens  März 2014 zu bezahlen, sofern der Versicherungsnehmer nicht eine längere Berufsunfähigkeit nachweise.  Nachdem die Rechtsanwälte in der Folgezeit nochmals die Begründetheit der Ansprüche dargelegt hatte und der Versicherung eine Frist bis Ende des Monats April gesetzt hatte, lenkte die Nürnberger Versicherungsgruppe nun ein und erklärte rechtsverbindlich, auch zukünftig die Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes  regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

cllblub

Innova² Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. (Innova): Letztmalige Zahlungsaufforderung durch den Abwickler.

Aber es gilt: Wer einfach zahlt ist selber Schuld.


Ende März 2014 versandte Abwickler RA Robert Kramer eine letztmalige Zahlungsaufforderung an die Kommanditisten der  Innova² zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L., der  MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. und der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG i.L.. Hierin mahnte er die Zahlung von ausstehenden Kommanditeinlagen an und verwies parallel auf eine bereits erfolgte gerichtliche Geltendmachung durch die Fondsgesellschaften gegenüber den Kommanditisten. Hintergrund ist, dass die Fondsgesellschaften es ihren Kommanditisten gestattet hatten, ihre Kommanditeinlagen in Raten zu bezahlen. Nachdem den Gesellschaften die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Betreibung ihrer Fondskonzepte durch die BaFin entzogen wurden, werden die Fondsgesellschaften nun abgewickelt. Dies nahmen wohl viele der Ratenzahler zum Anlass, ihre Ratenzahlungen einzustellen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern rät daher allen betroffenen Kommanditisten dringend an, die Berechtigung dieser Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Aus der bisherigen Vertretung von Fondsanlegern der  Innova² zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. ist ihm eine solche Zahlungsverpflichtung seiner Mandanten nicht erklärlich geworden. Eine Aufforderung zur Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, auf denen die Fondsgesellschaft ihre Ansprüche gegen die Kommanditisten stützen will, ließ die Fondsgesellschaft trotz entsprechender Aufforderung durch Dr. Morgenstern bis zum heutigen Tage unbeantwortet.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 13.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
mhgdrmorg

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben.

Kurs fällt, Verluste steigen, Anleger in Sorge! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben. Anleiheanleger der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG sind in Sorge:


Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. AnleihenFinder vom 20.03.2014) führt ein großer, buchhalterischer Fehler zu einem Anstieg des Jahresfehlbetrages um das Fünfzehnfache und schließlich eventuell zum Bruch mit den Schutzklauseln für die Anleihegläubiger der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG.

Als Gründe für den starken Anstieg des Jahresfehlbetrages wurden unter anderem ,,im Wesentlichen nicht eingetroffene Umsatzerwartungen im Geschäftsjahr 2013" genannt. Außerdem sei es im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Buchungssystems im zweiten Quartal 2013 das Vorratsvermögen ,,buchhalterisch falsch erfasst worden".

Der Kurs der Anleihe hat schon deutlich nachgegeben und notierte kürzlich (Stand 08.05.2014) nur noch bei ca. 55 EUR.

Diese Vorkommnisse haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei MIFA, vertreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen
drwspä

Samstag, Mai 10, 2014

König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I: MS King Adrian vor der Insolvenz.

Das Vermögen der MS King Adrian Schiffahrtsgesellschaft steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung (Az. 5 IN 61/14).


Das Sub-Panamax-Vollcontainerschiff bildet gemeinsam mit dem MS Stadt Rostock den König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I. Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen.

Nicht zum ersten Mal stehen für Anleger in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. eine Insolvenz und damit auch erhebliche finanzielle Verluste vor der Tür. Nach Angaben von zweitmarkt.de erhielten die Anleger des König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I letztmals im Jahr 2008 Ausschüttungen aus ihrer Kapitalanlage. Auch ein Sanierungskonzept für den Fonds wurde bereits einmal beschlossen und umgesetzt.

Nun steht zumindest das Vollcontainerschiff MS King Adrian dennoch vor dem Aus. ,,Die Anleger sollten sich Gedanken machen, ob sie nicht Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, bevor sie noch mehr Geld verlieren", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Schadenersatzansprüche können sich zum Beispiel gegen die vermittelnden Banken richten. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds informieren müssen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile und auch der Totalverlust des investierten Geldes. ,,Eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko kann natürlich nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden unserer Erfahrung nach gerade Schiffsfonds immer wieder mit Argumenten wie ,sehr sicher' und ,renditestark' beworben. Das sind klassische Fälle einer fehlerhaften Anlageberatung", so Cäsar-Preller.

Zudem haben Banken auch oft die Provisionen verschwiegen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. Aber auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen müssen die Anleger nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgeklärt werden. Sowohl das Verschweigen der Provisionen als auch eine fehlerhafte Anlageberatung können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I / MS King Adrian" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

cp

IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK: Zahlreiche Klagen auf Schadensersatz!

Anleger müssen erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger!


Viele Anleger des IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden, so notiert der Fonds z.B. aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de  mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (Stand Anfang Mai 2014).
Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.

Der Fonds investierte in drei institutionelle britische Immobilien-Zielfonds mit einem angestrebten Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu GBP 2,3 Mrd.

In vielen Fällen sehen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von Banken vermittelt wurde..

In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken, etc.

,,Viele Anleger der IVG Fonds berichten uns, dass ihnen die Anlage von ihrem Berater als sichere Anlage verkauft wurde, für solche Anleger waren die IVG-Fonds nicht geeignet," meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth & Partner. ,,Viele Anleger wollten die Anlage sogar ausdrücklich als Altersvorsorge erwerben."

Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs", hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

,,In vielen Fällen des IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK konnten wir inzwischen heraus finden, dass ,,hinter dem Rücken" des Anlegers Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs" an die vermittelten Banken zurück geflossen sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden, oftmals sogar Beträge von ca. 8 % oder sogar noch mehr, auf die der Anleger nicht hingewiesen wurde. In vielen  Fällen war somit ein erhebliches Provisionsinteresse der vermittelnden Banken ausschlaggebend für die Vermittlung der Anlage," so Dr. Späth.

Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, zahlreiche Klagen für IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK-Anleger haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von einer Bank vermittelt wurde. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten dabei inzwischen bereits diverse Vergleiche mit Banken schließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Drwspä

Getgoods: Weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder vom 29.04.2014.

BSZ e.V.-Anwälte fordern zum Schadensersatz auf! Weitere Gläubigerversammlung fand am 29.04.2014 statt! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.


In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand am 29. April 2014 eine weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen wurden. BSZ e.V.-Mitglieder wurden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die Insolvenz berichtet.

Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, der Insolvenzverwalter hat angegeben, dass gegenwärtig noch nicht angegeben werden könne, ob in dem Verfahren eine Insolvenzquote gezahlt werden könne, dies hänge unter anderem von der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte ab.

Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass er diverse Auszahlungen gefunden hat, die der Anfechtung unterliegen dürften, unter anderem eine Überweisung der Schuldnerin in Höhe von 750.000,- € an die TMI Invest GmbH. Auch bestünde der Verdacht der Manipulation der Buchführung.

Der vollständige Bericht des Insolvenzverwalters zur Gläubigerversammlung vom 29.04.2014 kann im geschlossenen Mitgliedsbereich eingesehen werden.

Aus diesem Grunde ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert. Insbesondere die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.

Aufgrund dieser Ansatzpunkte ist der ehemalige Vorstand der getgoods AG bereits von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth in den letzten Wochen außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen.

Tätig werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden.

Die ersten Klagen dürften in einigen Wochen von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth eingereicht werden, geltend gemacht wird der vollständige Schaden der Anleger. Ob auch andere Verantwortliche wie z.B. die Wirtschaftsprüfer in Anspruch genommen werden können, wird von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gegenwärtig geprüft. Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:

Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Auch einige weitere Punkte könnten für deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V. berichtet werden.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.

Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen.
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Fazit des BSZ eV:                                        
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Text gibt den Beitrag vom 10. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, Mai 09, 2014

CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS ,,CONTI DAPHNE"

Schadensersatzforderungen gegen Commerzbank.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat die Vertretung von Anlegern des Schiffsfonds CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS ,,CONTI DAPHNE" übernommen. In Betracht kommen rechtliche Schritte gegen die Commerzbank AG, wenn sie den Fondsbeitritt empfohlen hat.

Denn zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der oft als ,,sicher" angepriesenen Investition erweist sich tatsächlich als problematisch. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Beteiligungen an Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt nur die Anlegerseite. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS ,,CONTI DAPHNE " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Mail 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
jg

Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen

Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich


Der Bundesgerichtshof hat die Allianz AG zur Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung verurteilt. Geklagt hatte ein Kunde der Allianz AG, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Nachdem er den Vertag mehrere Jahre lang bespart hatte, kündigte er schließlich im Jahr 2008 seine Lebensversicherung. Anstatt aber den gesamten einbezahlten Betrag zurückzuerhalten, kam nur der Rückkaufswert, der deutlich unter der Summe der geleisteten Beiträge war, zur Auszahlung. Hiergegen klagte der Versicherungsnehmer und machte geltend, bei Vertragsschluss weder auf diesen Umstand noch wirksam über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden zu sein.

Der Bundesgerichtshof gab dem Versicherungsnehmer der Allianz AG nun dem Grunde nach Recht. Danach besteht ein prinzipiell unbegrenztes Widerrufsrecht des Kunden, solange dieser nicht über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. ,,Dieses Urteil ist eine überaus positive Nachricht für viele Kunden von Lebensversicherungen, die ihre Verträge gekündigt haben und sich bisher mit dem oftmals deutlich niedrigeren Rückkaufswert zufrieden geben mussten", so Rechtsanwalt  und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. ,,Dies gilt zumindest für bereits gekündigte Altverträge zwischen 1994 und 2007. Kunden mit solchen Versicherungsverträgen können nun grundsätzlich den Rest ihrer einbezahlten Beiträge zurückfordern. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer entsprechender Altverträge auch jetzt noch ihren Vertrag widerrufen und sämtliche Einzahlungen zurückerhalten."

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer jeweils nicht oder nicht ausreichend über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.   Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Das Spezialgebiet dieser Kanzlei ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen ihrer Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Lebensversicherung  gegründet. Es bestehen gute Gründe, seine individuellen Ansprüche prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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cllblub

Immobilienfonds >> Sicherheit PLUS << Schadensersatzforderungen gegen BHW Bausparkasse AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat die Vertretung von Anlegern des Geschlossenen Immobilienfonds >>Sicherheit PLUS<< Fünfte SAB Treuhand und Verwaltung GmbH & Co. ,,Bürohaus Duisburg" KG, ,,Büroensemble Gießen" KG und Siebente SAB Treuhand und Verwaltung GmbH & Co. ,,Office-Center Frankfurt" KG, übernommen und bereitet rechtliche Schritte gegen die BHW Bausparkasse AG, Hameln, vor, die den Beitritt zu diesem Fonds empfohlen hat.


Zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der in der Fondsbezeichnung vollmundig als ,,sicher" angepriesenen Investition erweist sich tatsächlich als problematisch. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Beteiligungen an Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger  gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Sicherheit PLUS" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

jg