Mittwoch, Dezember 26, 2012

WGF: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen. Drei führende Anlegerschutzkanzleien vertreten Anleger!

Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG hat am 11.12.2012 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Der BSZ e.V. bündelt über eine Interessengemeinschaft die Anlegerinteressen. Drei führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Kapitalanleger.

WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG
Die WGF mit Sitz in Düsseldorf ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment. Nach Angaben des 2003 gegründeten Unternehmens sollte diese breite Aufstellung die Wirkung zyklischer Schwankungen von Teilklassen zuverlässig vermindern. Aufsichtsratsvorsitzender der WGF ist seit dem 15.09.2011 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Jahresabschluss 2011
Am 11.12.2012 hat die WGF ihren Jahresabschluss 2011 veröffentlicht. Da die Veröffentlichung mehrfach verschoben worden war, erwartete man eher schlechte Zahlen. Die schlimmsten Befürchtungen der WGF-Kritiker wurden nun sogar noch übertroffen: Die WGF hat im Jahresabschluss für 2011 einen Bilanzverlust von € 71,3 Mio. ausgewiesen. Nach WGF-Angaben erklärt sich der Jahresverlust vor allem durch „strategische Desinvestments und bilanztechnische Maßnahmen“, insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Angeblich mussten jetzt konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundenen Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgenommen werden. Die WGF-Immobilienbestände werden schon seit 2010 in den zur WGF gehörenden Objektgesellschaften gehalten. Daher müssen sich alle WGF-Verantwortlichen die Frage gefallen lassen, warum im Jahresabschluss 2010 die Anteile an verbundenen Unternehmen noch mit rund € 126 Mio. bewertet wurden, wenn sie jetzt nur noch rund € 67 Mio. wert sind.

Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf
Am 11.12.2012 hat die WGF beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde bestellt. Die WGF berichtet, dass der WGF-Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit dem Sachwalter Rattunde die Sanierung unter gerichtlicher Überwachung versuchen will. Dem Sachwalter Rattunde obliegt hierbei die Aufgabe, die Tätigkeit der Eigenverwaltung nach Maßgabe der Insolvenzordnung zu überwachen.

Hypothekenanleihen und Genussrechte
Die WGF hat insbesondere Hypothekenanleihen und Genussrechte emittiert. Das Genussscheinkapital beträgt € 130 Mio., das Anleihekapital beläuft sich sogar auf € 450 Mio. Die Anlageprodukte der WGF sollten das ideale Werkzeug für den Vermögensaufbau sein. Die WGF-Anleger wurden mit der Aussage geworben, dass sie in die Werthaltigkeit des deutschen Immobilienmarktes investieren und das sie statt kurzfristiger Renditechancen mit hohem Risiko auf langfristig stabilen Ertrag und langfristige Sicherheit setzen würden. Wie Hohn klingt heute folgendes WGF-Motto: „Kombinieren Sie sicher und rentabel – Geldanlagen bei der WGF AG“. Sicher ist einstweilen aber nur, dass die Rückzahlung der am 14.12.2012 fälligen Anleihe WGFH06 bis auf weiteres ausgesetzt ist.

Möglichkeiten der Anleger
Die betroffenen WGF-Anleger befürchten jetzt erhebliche Verluste. Viele von Ihnen bezweifeln, dass die WGF in Anbetracht der veröffentlichten Verlustzahlen sanierungsfähig ist. Auch erfahrene Anlegerschützer, wie der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Steinhübel, sind skeptisch. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Dr. Steinhübel: „Unsere Kanzlei hat schon häufiger erfahren müssen, dass prognostizierte Sanierungen letztlich nur unternehmerisches Wunschdenken waren. WGF-Anleger sollten deshalb zeitnah ihre berechtigten Ansprüche von einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei überprüfen lassen. Denn nur so ist eine wirkungsvolle und erfolgreiche Vertretung vor allem im Insolvenzverfahren gewährleistet.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Montag, Dezember 24, 2012

SIC Processing: Bank Sarasin in der Anleger-Kritik


Viele Anleger der SIC-Processing scheinen Empfehlungen der Schweizer Privatbank Sarasin vertraut zu haben und daher Anleihen des inzwischen insolventen Unternehmens gekauft zu haben. So sollen Sarasin-Berater in Deutschland empfohlen haben, Unternehmensanleihen der SIC Processing zu zeichnen.


Dies wirft vor dem Hintergrund der Insolvenz von SIC Processing die Frage auf, ob betroffene Anleger das Schweizer Bankhaus Sarasin wegen Falschberatung haftbar machen können. Wie zudem die Wirtschaftsfachpresse berichtet, ist „die Sarasin sowohl über Kredite wie über Anleihen von Windparkbetreibern und Solarunternehmen, die sie Anlegern empfohlen hat, mit der Branche verknüpft“. Damit scheinen zusätzliche Anknüpfungspunkte möglich, aufgrund deren Anleiheanleger der SIC Processing Ansprüche gegen die Sarasin Bank haben könnten und so ihren erlittenen Schaden von der Bank ersetzt verlangen könnten. Der Druck auf die Bank scheint zwischenzeitlich so groß zu sein, dass laut Handelsblatt der Deutschlandchef Frank Niehage der Schweizer Privatbank vor der Ablösung steht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte fordern daher eine lückenlose Aufklärung der gegen die Bank Sarasin erhobenen Vorwürfe.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir vertreten aktuell bereits mehrere Anleger der SIC Processing. Unsere Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Prüfung des Komplexes haben ergeben, dass Anleger zum einen mit einer Insolvenzquote rechnen können. Darüber hinaus könnte es Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte geben. Geschädigte Anleger der SIC Processing sollten sich daher von einem auf Bank- und  Kapitalmarkrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG sowie gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „SIC“ Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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HCI-Schiffsfonds MS Rike insolvent! Anleger sollten Ansprüche prüfen!


Mio. € Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Verjährung kann drohen!

Der Pleitegeier zieht weitere Kreise in der Schiffsbranche – der HCI-Schiffsfonds MS Rike ist pleite. So hat das Amtsgericht Stade am 14. November 2012 die vorläufige Insolvenzverwaltung durch den Hamburger Rechtsanwalt Achim Ahrendt angeordnet (Az. 73 IN 104/12). Ein Restrukturierungskonzept mit einer Rekapitalisierung von rund 2,4 Millionen Euro im Februar 2011 konnte die Schiffsbeteiligung letztlich nicht retten. Vertragsreeder ist seit März 2011 Intertrade Shipping, die den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers abgelöst hat. Für die Befrachtung ist die Döhle Gruppe verantwortlich.

Das 1993 gebaute Schiff wurde so zu einem weiteren Opfer der Schifffahrtskrise, hervorgerufen durch einen dramatischen Einbruch der Charterraten.  Nach uns vorliegenden Angaben soll sich das Schiff, das Fondsmangement und auch die Bereederung in einem desolatem Zustand befinden.  Bezeichnenderweise war das Schiff daher bereits in der Vergangenheit Gegenstand einschlägiger Medienberichte. So genügte selbst nach der Finanzspritze im Februar 2011 bereits wenige Monate später im September 2011 offensichtlich das Geld nicht, um die anfallenden Kosten und auch die Alt-Lasten des früheren Bereederers Schepers zu begleichen. Ein angedachter Schiffs-Verkauf scheiterte allerdings an der fehlenden Mehrheit auf der zeitgleich stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Zur nochmaligen Abwendung der Insolvenz sagte die Deutsche Bank eine Zwischenfinanzierung zu. Die Rechnung hierfür sollten und mussten einmal mehr die Anleger bezahlen – sie wurden in einem Zeitraum bis Mitte diesen Jahres aufgefordert, früher erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Und wie stellt sich die Situation aktuell dar?

Das Schiff mit 1.660 TEU Stellplatzkapazität blieb auch nach dem ersten Rettungsversuch  bis zuletzt beschäftigungslos. Seit einem Werftaufenthalt im Oktober 2011 liegt das Schiff mit dem früheren Namen MS La Paloma vor der Küste von Hongkong auf.

Einmal mehr tragen die Privatanleger nun den größten Schaden einer Fondspleite davon.  Bezeichnenderweise ist nach uns vorliegenden Angaben der Fonds-Initiator HCI nicht auskunftsbereit – möglicherweise mit gutem Grund, da sich die Vorkommnisse um die MS Rike mittlerweile sogar bereits im Bereich des Strafrechts bewegen:

·         So hat die HCI Treuhand im Januar 2012 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers gestellt. Gegenstand sind die verlautbarten Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit dem vollkommen desolaten Zustand des Schiffs bei seiner Ablösung als Bereederer im Jahr zuvor.

·         Nach jüngsten Angaben des Manager Magazin ist vor wenigen Monaten eine weitere Strafanzeige gegen die Manager des Emissionshauses HCI erhoben worden. Danach wird den Zuständigen vorgeworfen, „die Investoren bei der Platzierung der 2,2 Millionen Euro Anfang 2011 über den Zustand des Schiffes sowie die finanzielle Situation des Fonds bewusst getäuscht zu haben“ – so das Manager Magazin. Der Branchendienst „Maritime Hotline“ legte in diesem Zusammenhang noch nach und ist der Auffassung, dass sich HCI letztlich nur unzureichend über den Schiffswert informiert habe und daher den Anlegern bei der Einwerbung von Kapital Anfang 2011 fälschlicherweise einen deutlich zu hohen Schiffswert mitgeteilt habe.

·         Um das Bild für die Anleger noch abzurunden: Die Reederei Schepers hat sich übrigens im Frühjahr 2011 „enthaften“ lassen, indem sie sich als Komplementär vom Fonds und von der Deutschen Schiffsbank von sämtlichen Inanspruchnahmen aus der Nachhaftung für die Fondsverbindlichkeiten freistellen ließ. Der Fonds verzichtete auf sämtliche Ansprüche aus dem Bereederungsvertrag mit Schepers, der wiederum auf seine Rechte aus diesem Vertrag weitgehend verzichtete und als Reeder ausschied. „Zurück bleiben die Anleger“, so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin hierzu.

Wie sollten sich Anleger nun verhalten? Haben Sie eine Aussicht auf Zahlung von Schadensersatz?

Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt „prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden.“ Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. „Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Die aktuell laufenden Strafverfahren gegen den früheren Reeder Schepers und gegen HCI bieten zudem weitere zusätzliche Anhaltspunkte für geschädigte Anleger, um gezielt Ansprüche geltend machen zu können. Die Verantwortlichen von HCI, aber auch der frühere Bereederer müssen sich ihrer Verantwortung hier stellen.“ Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Rechtlich sehr problematisch ist auch, dass die Anlage in den Schiffsfonds insbesondere auch von Banken, Beratern und anderen Vertrieben oftmals als sehr sichere Anlage bezeichnet worden ist; dies ist eben nicht der Fall, wie leider auch an diesem Fall wieder zu sehen ist. Viele Vertriebe verletzen hier schlicht ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden. Zudem erhalten die Vertriebe sehr häufig auch sog. „Kick-backs“ oder hohe Innenprovisionen, über die der Anleger, zumindestens, sofern ihn eine Bank beraten hat, aufgeklärt werden muss. Dies ist in der Praxis oftmals aber nicht der Fall – eine weitere Möglichkeit von Anlegern, Ansprüche geltend zu machen!“

Auch fordert Rechtsanwalt Kurdum eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der MS Rike. „Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren.  Ganz wichtig ist auch: Anleger sollten unbedingt beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds/ HCI-Schiffsfonds MS Rike "  beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Samstag, Dezember 22, 2012

WGF AG: „Vorsicht vor dubiosen Aufkaufangeboten“! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen


WGF AG: Aufkaufangebote- Anleger sollten vorsichtig sein!  Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet. Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „WGF AG“ angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.


Inzwischen wurden auch Anleger diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen.

Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahme-/bzw. Abfindungsangebot für ihre Anleihen gemacht, in dem Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen bis zum 30.03.2013 zum Abfindungsbetrag von 1 % je Nominalwert zu verkaufen. Dieses Angebot wurde inzwischen von einer Depot-Bank an Anleger versandt.

Der BSZ e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, führt daher aus aktuellem Anlass ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte:

BSZ e.V.: Herr Dr Späth, sollten Anleger dieses Aufkaufangebot der Noah Investment annehmen?

Dr. Walter Späth: Meiner Ansicht kann dieses Übernahmeangebot nur als „dubios“ bezeichnet werden, Anleger sollten es meiner Ansicht nach nicht annehmen. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich deutlich mehr als die angebotenen 1 %, die meiner Ansicht nach nur als „mickrig“ bezeichnet werden können, an die Anleger zurück fließen.
Für jede 100 €, die ein Anleger angelegt hat, würde er nämlich nur 1 € zurück erhalten.
Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über diesen angebotenen 1 % liegen.
Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Insolvenzquote jedoch deutlich höher ausfallen als die angebotenen 1 %, zumindestens dürfte mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab.

BSZ e.V.: Warum macht die „Noah Investment fz llc aus Dubai Anlegern dann ein derartiges Übernahmenangebot?

Dr. Späth: Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. Die „Noah Investment fz llc“ rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will hiermit Gewinn machen.

So wurden z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte. 

BSZ e.V.: Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet, handelt es sich um ein offizielles Angebot der Depotbanken?

Dr. Späth: Nein, keineswegs. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten, das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall.“

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Interview.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und CLLB Rechtsanwälte inzwischen zwei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und CLLB Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine „Strohfrau“ vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.

DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von beiden Kanzleien mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten werden.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Telefon-Hotline am 29.12.2012: In LETZTER MINUTE Verjährungseintritt bei „Schrottanlagen“ aufhalten!

Eine Information des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.:  Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.


In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:

·         bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
·         wenn in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
·         oder wenn noch weitere Informationen eingeholt werden müssen,
·         wenn ein Sachverständigengutachten noch nicht fertiggestellt ist,
·         nicht geklärt werden konnte, ob der Gegner insolvent ist,
·         und/oder eben auch in den Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw. wegen ihrer Komplexität nicht mehr rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.

Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter.

Was sind typische Fälle für das Gütestellenverfahren?

·         Das sind einerseits Zertifikate-Fälle
·         und dann vor allem lang laufende Geldanlagen wie
·         geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art, insbesondere Schiffsfonds
·         Investmentfonds
·         offene Immobilienfonds
·         stille Beteiligungen
·         Investments in Lebensversicherungsmänteln
·         finanzierte Lebensversicherungspolicen
·         Private-Equity-Investments.

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.

Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 29.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.

Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 66 03 70
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de    

Der BSZ e.V. sorgt mit seinen verschiedenen Interessengemeinschaft dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. eine Vielzahl von Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

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Freitag, Dezember 21, 2012

WGF AG: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit.

WGF AG -Insolvenz: BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit. BSZ e.V. fordert Einrichtung eines Gläubigerausschusses!


Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet.

Die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen fürchten nun um ihr Geld und fragen sich, wie es weiter geht. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass eine Insolvenzquote ausbezahlt werden wird, ist immer noch völlig offen, wie hoch diese ausfallen wird.

Inzwischen haben sich ca. 200 Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "WGF AG" angeschlossen, der BSZ e.V. wird daher auch demnächst die Einrichtung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses beantragen, um die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Der Gläubigerausschuss ist ein eigenständiges Organ im Insolvenzverfahren, mit dem die Anlegerinteressen gebündelt werden können. Nur mit einem (vorläufigen) Gläubigerausschuss können nach Ansicht des BSZ e.V. die Rechte der Anleger gebündelt werden, um ein ausreichendes Gegengewicht zu Großgläubigern wie Banken zu bilden. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich auch zu gegebener Zeit darum bemühen, in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden, damit die Anlegerrechte genügend gewahrt werden können.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte,  CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinübel Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Kapitalanlage gescheitert? So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. 


 Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
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Aber was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden?  Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
 
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren.

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantworlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt - mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem  anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder "Soforthilfe Kampagnen" die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu   eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Der BSZ® wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V. Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen keineswegs mit aufklärendem Material versorgt, sondern reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die Streitwerte  oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!  Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Unterlassungserklärungen eingedeckt. Auch wenn die Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung der sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, bleibt der BSZ® e.V. weiterhin am Ball.

Zum Schluß die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Betroffene Anleger können sich gerne einer bestimmten BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Dezember 20, 2012

MPC Capital Versicherungsfonds: Was Anleger bei Verlusten tun sollten

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen (KWAG) beschreibt in diesem Gastbeitrag, welche Ansprüche er bei verlustreichen Versicherungsfonds der MPC Capital für möglich hält. 

Inhaltsübersicht:
1. In was haben Fonds wie MPC Rendite-Fonds Leben plus Anleger-Geld investiert?
2. Was sind die Gründe für die Krise bei den Lebensversicherungsfonds von MPC Capital?
3. Von wem wurden MPC-Capital-Lebensversicherungsfonds vermittelt?
4. Hilft das Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Lebensversicherungsfonds?
5. Wann verjähren mögliche Schadenersatzansprüche bei Lebensversicherungsfonds von MPC Capital ?

Lebensversicherungsfonds von MPC Capital sollten für Anleger gute Rendite mit hoher Sicherheit bringen - ähnlich wie eine Lebensversicherung selbst. Doch nun drohen hohe Millionenverluste. In einem Gastbeitrag beschreibt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen hier, welche Anleger wie Schadenersatz geltend machen können und was bei der Verjährung zu beachten ist:

Rund 350 Anleger haben sich getroffen, und ihnen ist nicht ganz wohl. Sie kommen vor allem aus Deutschland, vereinzelt auch aus Österreich. Und sie alle hatten sich, wie weitere mehr als 20.000 Investoren, in den vergangenen Jahren an insgesamt rund einem Dutzend Lebensversicherungsfonds des Hamburger Anbieters MPC Capital mit nach unseren Schätzungen rund 700 Millionen Euro Eigenkapital beteiligt.

In was haben Fonds wie MPC Rendite-Fonds Leben plus Anleger-Geld investiert?
Die Geschlossenen Fonds, die Bezeichnungen tragen wie "MPC Rendite-Fonds Leben plus" oder "MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus", sollten durch den Ankauf gebrauchter Lebenversicherungen und vereinzelt auch mit deren Weiterverkauf auf Dauer Renditen von spürbar mehr als fünf Prozent im Jahresschnitt für ihre Anleger einfahren.
Tun sie aber nicht und werden es wohl auch in den nächsten Jahren nicht tun, wie ich glaube. Je nach Fondsgesellschaft werden die Investoren nach heutigem Stand höchstens 60 bis 90 Prozent ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten. Da viele Fonds noch einige Jahre laufen werden, könnten sich die Verluste noch ausweiten.

Was sind die Gründe für die Krise bei den Lebensversicherungsfonds von MPC Capital?

Ich sehe die Verantwortung dafür, dass die Lebensversicherungsfonds insbesondere von MPC für Investoren zu einem denkbar schlechten Geschäft werden, weniger bei MPC selbst. Denn dort wird offenbar viel unternommen, um die Verluste einzudämmen - etwa durch die Verringerung der Verwaltungskosten und indem mit den fremdfinanzierenden Banken über die Senkung der Zinsen verhandelt wird.
Die Begründung des Fondsinitiators MPC für die wirtschaftlich schlechte Entwicklung der Beteiligungen ist plausibel. Entscheidend sei die seit Jahren rückläufige laufende Verzinsung bei den Lebensversicherungspolicen. So sei im Jahr 2012 die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebenspolicen von 4,05 im Jahr 2011 auf nur noch 3,91 Prozent gesunken. Von einer schnellen Erholung der Überschussbeteiligung sei derzeit nicht auszugehen. Ich erwarte, dass sich der Abwärtstrend bei der Policen-Verzinsung auch in den nächsten Jahren fortsetzt.

Von wem wurden MPC-Capital-Lebensversicherungsfonds vermittelt?
Aber wer trägt die Verantwortung dafür, dass zehntausende Investoren vielleicht nur die Hälfte ihres Einsatzes zurückbekommen? Von einer - wie prognostiziert - sehr guten Verzinsung ganz zu schweigen. Zumindest für mich ist die Sache klar. Denn verantwortlich sind in der Hauptsache die Banken, die bei der Beratung ihrer Kunden schlechte Arbeit abgeliefert haben, weil sie vor allem die hohen Provisionen im Sinn hatten und nicht die Bedürfnisse ihrer Kunden. Die MPC-Fonds in Deutschland sind vor allem von der Commerzbank und den Sparkassen vertrieben worden. Überdies hatte MPC Capital auch zwei Spezialfonds aufgelegt, die exklusiv über die Hamburger Sparkasse oder. die Stadtsparkasse KölnBonn verkauft wurden.

Hilft das Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Lebensversicherungsfonds?
Fehlerhafte Anlageberatung, die zum Schadenersatz für den Bank- oder Sparkassenkunden führen kann, liegt oft vor, falls der Berater dem Anleger nachweislich verschwieg, dass das Institut für die erfolgreiche Vermittlung der Fondsbeteiligung eine Rückvergütung, auch Kick-back genannt, des Fondsanbieters erhalten hat. Nach dem grundlegenden Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Januar 2009 müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden über den Erhalt solcher Rückvergütungen informieren (Az.: XI ZR 510/07).

Bei der Veranstaltung Ende November im Hamburg, an der ich in Vertretung von rund 260 KWAG-Mandaten teilgenommen habe, wurden die Investoren darüber informiert, dass der Vertrieb eine - je nach Fonds - Rückvergütung zwischen sieben und neun Prozent erhalten hat. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag von fünf Prozent der Investitionssumme.

Wann verjähren mögliche Schadenersatzansprüche bei Lebensversicherungsfonds von MPC Capital ?
Doch selbst wenn Investoren in diesen Lebensversicherungsfonds von ihren Banken oder Sparkassen nachweislich falsch beraten wurden - eine Garantie auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor Gericht gibt es - leider - nicht. Hintergrund: Einige MPC-Lebensversicherungsfonds sind bereits in den Jahren 2002 und 2003 vertrieben worden. Folge: Spätestens im Jahr 2013 verjähren die Schadenersatzansprüche. Bei solchen Sachverhalten gilt nämlich die taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Sobald diese abgelaufen ist, haben Investoren keine Chance mehr, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft MPC Capital anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen                        

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Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG - Schadensersatz für Anleger!

Für die Anleger der verlustreichen Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG bestehen nach Auskunft des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Herrn Rechtsanwalt Steffen Hielscher, gute Aussichten, ihren Schadensersatz erfolgreich gerichtlich geltend machen zu können.


So hat das Landgericht Gera in einem aktuellen Urteil vom 06.12.2012  (noch nicht rechtskräftig) die Treuhänderin der Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Das Urteil wurde von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  aus Jena erstritten.

Hintergrund ist eine Haftung von Treuhändern, die Kapitalbeteiligungen für Anleger treuhänderisch verwalten. So hat der Bundesgerichtshof mehrfach geurteilt, dass diese Treuhänder bei Kenntnis von besonderen Umständen, die für die Anlagebeteiligung wesentlich sind, die Anleger vor Beitritt der Fondsgesellschaft von diesen Umständen informieren müssen.

Das Landgericht Gera sah im vorliegenden Fall der Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG eine solche Aufklärungspflichtverletzung der Treuhänderin und verurteilte diese deshalb zum Schadensersatz.

Damit bestehen nach Ansicht des BSZ Vertrauensanwalt Herrn RA Steffen Hielscher für die Anleger Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG begründete Hoffnungen auf Schadensersatz, um die erlittenen Verluste wieder ausgleichen zu können.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Anlegerschutzgemeinschaft "Aktiva Verwaltungs GmbH  & Co. Dritte Vermögensanlage KG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Mitgeteilt durch:
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Mittwoch, Dezember 19, 2012

SIC-Processing insolvent - Nordic Capital Fund VII Mehrheitseigner!

SIC Processing GmbH insolvent! Anleger sollten Ansprüche prüfen! SIC Processing GmbH  stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren. Dutzende Mio. Euro Anlegergelder stehen auf dem Spiel!


Die SIC Processing GmbH hat heute beim Amtsgericht Amberg einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt und Herrn Dr. Hubert Ampferl als vorläufigen Sachwalter vorgeschlagen. Mit diesem Schritt plant die Gesellschaft, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Sie hätte dann anschließend drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Amberg über den Antrag steht noch aus. Das "Schutzschirmverfahren" erlaubt eine Sanierung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Gesellschaft hat sich deshalb bereits jetzt zu dieser Maßnahme entschlossen.

Würde dem Antrag stattgegeben, bestünde Gläubigerschutz. Die zum 1. März 2013 fälligen Zinsen aus der 2011 begebenen Anleihe müssten dann nicht bedient werden.
Die Unternehmensanleihe der SIC Processing GmbH (ISIN DE000A1H3HQ1, WKN A1H3HQ) notierte heute in Bondm bei nur noch 15,00%.

Die Creditreform Rating AG hat die Ratingnote der SIC Processing GmbH heute mittlerweile von C auf die schlechteste Stufe D ("Insolvenz") heruntergestuft.

Nachdem dem Unternehmen früher noch Ambitionen auf einen Börsengang nachgesagt worden waren, ist die aktuelle Entwicklung nur als "katastrophal" zu bezeichnen, so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin.

Nachdem erst in der letzten Woche die WGF Insolvenz angemeldet hatte, hat mit der heutigen Meldung die Krise am Solarmarkt und auch der Markt für Mittelstandsanleihen nun ein weiteres Opfer gefunden, dessen Rechnung nun wohl viele Anleger zahlen werden müssen. Mehrheitseigner an der Gesellschafter ist dabei der Nordic Capital Fund VII, dessen Anleger durch die Insolvenz auch mittelbar betroffen sein dürften.

Das Emissionsvolumen der 2011er-Anleihe der SIC Processing GmbH weist einen Kupon von 7,125% und ein Zielvolumen von 80 Mio. EUR auf. Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt "prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden." Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Auch fordern Dr. Späth Rechtsanwälte eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der SIC Processing GmbH. "Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren.

Bekanntermaßen nutzen viele in Insolvenz gegangene Unternehmen die jüngst vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, die Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie durchzuführen. Mit anderen Worten: Dieselben Verantwortlichen, die für das Unternehmen in die Pleite geführt haben, sollen es dann wieder fit machen. Wir haben große Bedenken, ob dies hier zielführend ist." Hier sollten Anleger aber beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Die BSZ e.V.-Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereit seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig uns insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF), vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SIC-Processing" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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