Der BSZ e. V. hatte in der Vergangenheit bereits über die NEWOG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft) aus Chemnitz berichtet. Nunmehr hat sich um die „Machenschaften“ der Neue Wohnungsbaugenossenschaft auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ermittelt wegen Betrugsverdachtes.
Ab dem Jahre 2002 hatten sich ca. 6000
Anleger an der Neue Wohnungsbaugenossenschaft (NEWOG) beteiligt. Es sollten zum
damaligen Zeitpunkt ca. € 52.000.000 als Genossenschaftsanteile an die Anleger
herausgegeben werden, um den Kauf und die Sanierung zweier in Chemnitz
befindlicher Plattenbauten zu gewährleisten. So zumindest die Angaben im damals
herausgegebenen Hochglanzprospekt. Seitens der damaligen Vermittler wurde
vorgerechnet, dass z. B. eine Familie mit zwei Kindern über die Eigenheimzulage
vom Staat ihr Geld in ca. acht Jahren erstattet bekommen würde, wenn diese sich
mit mindestens € 5.100 am Erwerb von Genossenschaftsanteilen beteiligen würde.
Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die NEWOG
dann nach Ablauf der Laufzeit im Jahre 2023 die Genossenschaftsanteile
auszahlen würde und die Anleger hierbei nicht nur ihr eingesetztes Kapital
zurück erhalten würde, sondern zusätzlich weitere € 3.000 aus Zinsen und
weiteren Gewinnmargen. Auf Grund dieser Argumentation der zahlreichen
Vermittler und Untervermittler beteiligten sich ca. 6.000 Anleger und erwarben
Genossenschaftsanteile an der NEWOG.
Nunmehr besteht nach Pressemitteilungen
jedoch die Vermutung, dass das gesamte Geschäftsmodell mit der Genossenschaft
der NEWOG zumindest nicht primär mit dem Ziel initiiert wurde, die eingezahlten
Genossenschaftsanteile in Höhe von rund € 26.000.000 zurück zu zahlen. Dies ist
nunmehr aufgrund aktueller Pressemitteilungen auch aus eigenen Kreisen der
NEWOG zu vernehmen.
Was war im Einzelnen geschehen:
Die NEWOG hatte die Plattenbauten Ende 1997
von einer Chemnitzer Wohnungsbaugesellschaft erworben und hierzu hohe Kredite
aufgenommen. Die Wohnungen in den unsanierten Gebäuden standen zum damaligen
Zeitpunkt zur Hälfte leer. Die versprochenen Sanierungen wurden zunächst nicht
erbracht, weshalb es zu weiteren Leerständen kam. Schlussendlich ließ die NEWOG
im Jahre 2002 bis 2003 die Plattenbauten dann dennoch modernisieren und
teilweise zurückbauen.
Als Vertriebsgesellschaft der NEWOG wurde
damals die Deinböck Kapital-Management AG (DCM) eingesetzt und beauftragt. Für
ihre Vertriebstätigkeit erhielt die DCM nach Prospektangaben zum damaligen
Zeitpunkt € 2.100.000. Weitere € 150.000 waren für die Baubetreuung vorgesehen
und weitere € 460.000 für die Werbeprospekterstellung, sowie € 50.000 für die
Verwaltung der Genossenschaft. Diese horrenden sogenannten weichen Kosten
zahlte die NEWOG nach Angaben einer regionalen Tageszeitung aus Geldern der neu
eingeworbenen Genossenschafter.
Wie sich nunmehr anhand der Recherchen
herausgestellt hat, waren zahlreiche Anleger nicht dazu in der Lage, überhaupt
die Zeichnungssumme aus Eigenkapital zu zahlen. Sie nahmen deshalb Kredite auf,
was das Risiko erhöhte. Zu keinem Zeitpunkt wurden die Anleger darauf
hingewiesen, dass die Finanzämter hierin - d. h. in der Kreditaufnahme - aber
einen Verstoß gegen das Eigenheimzulagegesetz gesehen haben. Tatsächlich wurden
daher staatliche Fördergelder zurückgefordert, was zu erheblichen Schäden bei
den Anlegern führte. Eine Kündigungswelle der Genossenschaftsmitglieder war
mithin die Folge.
Trotz der ausgesprochenen Kündigungen warten
zahlreiche Anleger bis heute auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen.
Hintergrund ist, dass die NEWOG und ihre Vorstände selbst dafür gesorgt hatten,
dass die Genossenschaft mit einem Mindestkapital von € 25.000.000 ausgestattet
sein muss. Hiernach war die NEWOG selbst überhaupt nicht mehr dazu berechtigt,
durchaus Zahlungen an die ausgeschiedenen Genossen zu leisten, da diese dann
das Mindestkapital unterschreiten würden, was gleichfalls unzulässig sein
würde.
Wie aus Kreisen der Staatsanwaltschaft
Chemnitz zu vernehmen ist, laufen zahlreiche Anzeigen wegen des Verdachtes des
Betruges. Im Rahmen der Ermittlungen hat sich nunmehr herausgestellt, dass die
NEWOG schon bereits vor Vertrieb der Genossenschaftsanteile Zahlungsprobleme
hatte. Dies könnte zu weitreichenden strafrechtlichen Folgen führen.
Letztendlich führten Liquiditätsprobleme
dazu, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Im Rahmen der
Versteigerung kam es dann zu zahlreichen – nicht ganz nachvollziehbaren –
Erwerbsvorgängen. So wurde z. B. die Zwangsversteigerung dadurch verhindert, dass
ein völlig unbekannter Investor für die Wohnungen der NEWOG € 18.700.000
zahlte. Hiernach kam es zu weiteren Kauf- und Verkaufsvorgängen, welche
letztendlich dazu führten, dass die NEWOG nicht Zwangsliquidiert werden musste.
Dennoch ist völlig ungewiss, was mit den Genossenschaftsgeldern und den Erlösen
aus den Verkäufen geschehen wird.
Da die Genossenschaftsanteile teils schon im
Jahr 2002 erworben wurden, droht nun auch die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen! Auf Grund
dieser unklaren Sach- und Rechtslage, rät der BSZ e. V. daher an, dass
betroffene Anleger ihre Ansprüche in jedem Fall von einem Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht prüfen lassen sollten.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „NEWOG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG)" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Sachstand vom 06.10.2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung des Sachverhaltes
führen.