Samstag, Juli 07, 2012

BKN Biostrom insolvent! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


BKN Biostrom AG insolvent! Anlegern droht Totalverlust! BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft! Die Pleiteserie bei Mittelstandsanleihen aus dem Bereich regenerativer Energien reist nicht ab: Das Unternehmen BKN biostrom AG aus Vechta hat am 13.06.2012 beim Amtsgericht Vechta Insolvenzantrag gestellt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, bestellt.


Ausschlag gebend für die Insolvenz soll nach Angaben von BKN biostrom unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein, die nicht zum Konsolidierungskreis der BKN biostrom AG gehören, jedoch von der biostrom Service GmbH betreut wurden. Auch sei es, bedingt durch politische Unsicherheiten, dem Unternehmen nicht gelungen, neue Investoren für die weiterhin große Produktpipeline des Unternehmens zu gewinnen.

Um ihr Geld fürchten müssen nun unter anderem auch die Anleger der erst im Juni 2011 emittierten Anleihe der BKN biostrom AG mit einem Zinssatz von 7,5 %, die im Juni 2016 zum Kurs von 100 % zurück gezahlt werden sollte. Die Anleihe wurde noch im Mai 2011 von der Creditreform Rating AG mit dem Investment Grade BBB bewertet.

Anleger sollten unbedingt ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, da nicht ausgeschlossen ist, dass noch Gelder im Insolvenzverfahren zurück geführt werden können. Auch sollten Anleger unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, BZS e.V:-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen.“ Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft „BKN biostrom AG“ mit der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich WBG Leipzig-West AG, First Real Estate sowie GlobalSwissCapital AG mit mehr als 40.000 Geschädigten auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mehrere hundert Anleger vertreten) und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte als erste Kanzlei in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den Hintermann Böhle und die „Geschäftsführerin“ bzw. „Strohfrau“ Cmok vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten.

Solar Millenium AG:
In diesem Insolvenzfall mit Inhaberschuldverschreibungen (die Solar Millenium AG musste Ende Dezember 2011 Insolvenz anmelden) werden gegenwärtig von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mehrere hundert Anleger gegen die Prospektverantwortlichen vertreten, erste Klagen wurden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eingereicht.

Anleger im Fall BKN biostrom AG sollten unbedingt ihre Interessen bündeln, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, außerdem prüft die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung.

Für die Prüfung von Ansprüchen betroffene Anleger der BKN biostrom AG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "BKN Biostrom“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Nach gerichtlichem Vergleich. Société Générale S. A. insolvent?


Zwangsvollstreckung des Gerichtskostenanteils bei der französischen Großbank „erscheint aussichtslos“


Nach Angaben der Zentralen Vollstreckungsstelle bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen „erscheint die Zwangsvollstreckung der anteiligen Gerichtskosten in das bewegliche Vermögen der Société Générale S. A. aussichtslos“. Immerhin muss die französische Großbank für den gerichtlichen Vergleich mit dem Kläger Kosten in Höhe von 185,75 Euro zahlen. Wegen der erfolglosen Zwangsvollstreckung wird jetzt der Vergleichsgegner, ein Anleger und ehemaliger Kunde der Société Générale S. A.,als sogenannter Zweitschuldner zur Kasse gebeten.

Vor dem Landgericht (LG) Hildesheim hatten sich der Kläger, vertreten durch die auf Investorenschutz spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen, sowie die Société Générale S. A. auf einen Vergleich geeinigt (Beschluss vom 28. 11. 2011, Geschäftsnummer 6 O 200/09). Der Kläger und Anleger hatte sich seinerzeit auf Anrate eines Vermittler mit 50.000 D-Mark am Geschlossenen Immobilienfonds HAT 43 Büro- und Geschäftshaus „Elbkontor“ Dresden GbR beteiligt.

„Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds war für die Investoren eine einzige Enttäuschung“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Wirtschafts- und Anlagerecht sowie KWAG-Partner. Der Anleger verklagte die Société Générale S. A., um die Unwirksamkeit des mit der Investition verbundenen Darlehensvertrags feststellen zu lassen. Der Vergleich vor dem Landgericht Hildesheim sah die Übertragung der Fondsanteile an den Treuhänder der Société Générale S. A. vor. Zudem musste die beklagte Bank den Kläger von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den übertragenen Geschäftsanteilen freistellen. Die Kosten des Verfahrens wurden laut Beschluss des LG Hildesheim gegeneinander aufgehoben.

„Somit musste die Société Générale S. A. als eine der beiden Vergleichsparteien, genau wie unser Mandant, Gerichtskosten in Höhe von 185,75 Euro tragen“, sagt Jens-Peter Gieschen. Das aber sei nicht geschehen. Auch die Zwangsvollstreckung durch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Zentrale Vollstreckungsstelle, war erfolglos. Diese Kosten muss jetzt der Kläger und frühere Kunde der SocGen als so genannter Zweitschuldner zahlen. „Da wir nicht vermuten, dass die französische Großbank wegen der Staatsschulden- und Finanzkrise unbemerkt Insolvenz angemeldet hat, gehen wir derzeit der Sache auf den Grund“, sagt Jens-Peter Gieschen. Und fügt hinzu: „Vielleicht war ja alles nur ein Missverständnis. Wie übrigens zehntausende Beratungsgespräche in Banken und Sparkassen während der vergangenen Jahre.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bank und Kapitalanlage" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Fehlerhafte Anlageberatung


Sensationelles Urteil: Bundesgerichtshof erstmals mit „echter Beweislastumkehr“. Ab sofort geht jede Unklarheit in der Beweisführung zulasten der beklagten Finanzinstitute.


Unter dem Aktenzeichen XI ZR 262/10 und mit Datum vom 8. Mai 2012 kommt vom Bundesgerichtshof (BGH) ein überaus anlegerfreundliches Urteil. Der BGH entschied sich erstmals für eine „echte Beweislastumkehr“. Deshalb dürfte es für Investoren künftig viel einfacher sein als bislang, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung insbesondere gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.

„Für Anleger ist dieses BGH-Urteil ein Meilenstein“, kommentiert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Jens-Peter Gieschen,Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Im Kern seiner Entscheidung akzeptiert das höchste deutsche Zivilgericht nunmehr eine „echte Beweislastumkehr“ und nimmt somit deutlich Abstand von seiner früheren Rechtsprechung. „Auf Grundlage dieses Urteils werden Investoren ab sofort Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Finanzinstitute viel einfacher durchsetzen können als bislang“, ist Gieschen überzeugt.

Hintergrund:

Bis dato und auf Grundlage der früheren BGH-Rechtsprechung waren klagende Investoren in der Beweispflicht. „Jede Unklarheit in der Beweisführung ging also zulasten der Kläger“, erläutert Jens-Peter Gieschen. Selbst sobald feststand, dass die beratende Bank oder Sparkasse ihre Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Investment verletzt hatte. Grundlage für diese Rechtsauffassung war das BGH-Urteil vom 16. November 1993 unter dem Aktenzeichen XI ZR 214/92. Nunmehr entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Beweislastumkehr bereits greift bei erwiesener Aufklärungspflichtverletzung, und distanzierte sich somit von seine fast zwanzig Jahre alten Entscheidung.

Beispiel:

Vor der aktuellen BGH-Entscheidung war das Prozedere wie folgt: Gab es mehr als eine Handlungsmöglichkeit für den falsch beratenen Anleger, musste dieser nachweisen, dass er von der Zeichnung eines Produktes Abstand genommen hätte, falls ihn sein Berater z.B. über die Rückvergütung, die die Bank vom Produktgeber für die Vermittlung des besagten Investments erhält, aufgeklärt hätte. „Das aber war und ist in der Regel nicht ganz einfach. Deshalb zielten die beklagten Finanzinstitute und ihre rechtlichen Vertreter bei der Prozessführung genau darauf ab und versuchten die so genannte Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zu erschüttern“, erklärt Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen.  „Echte Beweislastumkehr“ bedeutet, dass nunmehr die beklagte Bank beweisen muss, dass ihr Kunde sich trotzdem für das Investment entschieden hätte, selbst wenn er über die „Kick-backs“ informiert worden wäre.

Mit dem zu Grunde liegenden Fall muss sich nunmehr erneut das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main beschäftigen (Aktenzeichen: 19 U 2/10). Dort ging es im Berufungsverfahren (vorher erstinstanzlich Urteil vom LG Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2/26 O 100/09) um die Schadenersatzforderung eines Klägers. Dieser verlangte von der Commerzbank AG die Rückabwicklung seiner Beteiligung an der „Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG“. Investiert hatte der Kläger 35.000 Euro plus Ausgabeaufschlag in Höhe von 1.750 Euro. „Grund für die Schadenersatzklage war die Tatsache, dass die Commerzbank ihrem Kunden die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Beteiligung erhaltenen Rückvergütungen verschwiegen hatte“, erläutert KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen, dessen Team den Kläger vor dem OLG Frankfurt vertritt.

Nach der BGH-Entscheidung muss sich das Oberlandesgericht der Hessen-Metropole erneut mit dem Fall beschäftigen, und zwar „unter Berücksichtung der nunmehr geltenden Beweislastumkehr“, so Gieschen. Für die Finanzinstitute ist es nun allgemein weit schwieriger als bisher, Schadenersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht abzuwehren. Und umgekehrt „sind die Chancen geschädigter Investoren deutlich gestiegen, sich insbesondere gegen Banken und Sparkassen wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen“, ist Gieschen überzeugt.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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kwag

Freitag, Juli 06, 2012

Die Banken mauern bei der Angabe ihrer Provisionen bei der Vermittlung von Finanzprodukten.


Häufiger holen sich Anleger Auskunft per Gerichtsbeschluss. Handelsblatt online liegt eine Liste vor, die die Provisionen offenlegt. Die Spannen sind groß.  Wie der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens mitteilt, mauern die Banken bei der Angabe ihrer Provisionen bei der Vermittlung von Finanzprodukten.


Häufiger holen sich Anleger Auskunft per Gerichtsbeschluss. Handelsblatt online liegt eine Liste vor, die die Provisionen offenlegt. Die Spannen sind groß. Die Provisionen sind bei Schiffsfonds besonders hoch. Eine dreistellige Zahl an Schiffsfonds werden nach Branchenkennern Pleite gehen. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur den Totalverlust, sondern auch eine Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter und ggf. Steuerprobleme.

Obwohl Schiffsfonds ein spezielles Anlageprodukt mit hohen Risiken sind haben in den vergangenen Jahren ca. 200.000 Anleger Schiffsfonds gezeichnet. Ein Grund für das starke Interesse lag in den hohen Provisionen für freie Vermittler und Bankberater. Diese Vermutung legt auch eine Liste der Provisionen von Banken nahe, die Handelsblatt online vorliegt. Viele Banken mauern auf Anfrage ihrer Kunden nach wie vor bei der Veröffentlichung der Vermittlungsprovisionen. In den Prospekten stehen die Provisionen häufig versteckt oder geschickt aufgeteilt auf unterschiedliche Vertriebsleistungen. Nun haben Rechtsanwälte erstmals veröffentlicht, welche Vergütungen an die Banken fließen.

Die Liste zeigt beispielhaft: für die Vermittlung eines Schiffsfonds gab es in einem Fall bis zu 14 Prozent Provision ,Andere Fonds zahlen jedoch auch mehr als 15 % Provision. Für Zertifikate gab es Provisionen von 3 % pro Jahr. Für den Kauf eines Vermögens verwaltenden Fonds flossen 6.8 % an das Geldhaus.

Die Provisionen der Banken sind bei Handelsblatt online veröffentlicht.

Aber bei den Abschlussprovisionen hört es nicht auf. Die Banken erhalten Bestandprovisionen, Folgeprovisionen, Zufürprovisionen, Honorar, Ausgabeaufschlag (Agio), Erfolgsgebühr. Diese Provisionen belasten der Erfolg der Anlage über die gesamte Laufzeit.

Fragen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht nach den Erfahrungen mit Provisionen bei Kapitalanlageprodukten. Erfahrene Anwalte wissen aus der Praxis der Klagen und Verhandlungen häufig einiges zu den Provisionen.

 Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bank und Kapitalanlage" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Quelle: Handelsblatt online vom 6.7.2012

MPC Indien 1 – Fachanwalt kann Anlegern helfen


Der MPC Indien 1 ist der erste Immobilienfonds des Emissionshauses MPC, welcher in Objekte auf dem indischen Subkontinent investiert. Es gibt bei dem 2007 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds 2 Anteilsklassen, die sich hinsichtlich ihrer Beteiligung an Gewinnen und Verlusten unterschieden. Der Fonds beteiligt sich an einem Projekt, welche 3 Appartementhäuser in Ludhaina, Mohali und Bangalore entwickelt. Die Häuser sollen gebaut und anschließend gewinnbringend veräußert werden.


Immobilienfonds MPC Indien 1 war von Anfang an mit Problemen belastet

Daher hat der MPC Indien 1 auch eine ungewöhnlich kurze Laufzeit: 4 Jahre waren bei der Auflage im Jahr 2007 veranschlagt. Ob diese Prognose angesichts der mannigfaltigen Schwierigkeiten ausreicht, wird sich zeigen müssen. Denn gleich zu Beginn musste der MPC Indien 1 einen Rückschlag hinnehmen, da ein der Projektentwickler nicht seinen Verpflichtungen nachkam und ein langwieriger Prozess angestrengt werden musste. Und auch die Finanzen bereiten Sorgen. Die Einnahmen entsprachen von Anfang an nicht den Kalkulationen, während die Ausgaben höher als geplant waren.

Anleger, die sich angesichts dieser Schwierigkeiten von ihrer Beteiligung am MPC Indien 1 jetzt trennen möchten, stehen vor einem Problem. Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt ist mit erheblichen Verlusten verbunden. Aktuell werden Anteile des MPC Indien 1 zu etwa 1/5 ihres Werts gehandelt. Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro kann dies empfindliche Einbußen für verkaufswillige Anleger bedeuten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eröffnen.

Alternative zu einem verlustreichen Verkauf am Zweitmarkt

Bei einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Indien 1 Schadensersatz beanspruchen können. Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung des Anlageberatung, da bei den Beratungsgesprächen oft Fehler passieren. So musste Anleger des MPC Indien 1 genau erklärt werden, was ein geschlossener Immobilienfonds ist und welche Risiken einem solchen Fonds innewohnen. Denn ein Immobilienfonds ist ein Unternehmen und daher bestehen große Chancen, aber auch große Risiken. Auch musste den Anlegern des MPC Indien 1 gegenüber offengelegt werden, ob die Berater Provisionen (kick backs) erhielten.

Anleger des MPC Indien 1, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des MPC Indien 1, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

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HCI Shipping Select 26 – Schifffahrtskrise schlägt erneut zu: Der Charterer The Sanko Steamship ist pleite


Die Krise der Schifffahrt schlug bei dem Schiffsfonds  HCI Shipping Select 26 gleich mehrfach zu. Anfang des Jahres mussten 4 Tanker des Fonds Insolvenz anmelden. Und auch um die Zukunft der restlichen 4 Schiffe des Fonds müssen die Anleger jetzt mehr denn je bangen. Bereits im Frühjahr 2012 wurden finanzielle Schwierigkeiten des Charterers The Sanko Steamship bekannt.


Die Charterraten wurden gekürzt, was geminderte Einnahmen für den HCI Shipping Select 26 bedeutete. Im Juli 2012 folgt die nächste Hiobsbotschaft: The Sanko Steamship ist zahlungsunfähig. Wie es mit den 4 übrigen Schiffen des HCI Shipping Select 26 weiter gehen wird, wird sich zeigen. Auf ein günstiges Marktumfeld treffen sie auf jeden Fall nicht – wegen der Krise der Schifffahrt sind die Charterraten gering und die Konkurrenz durch andere Schiffe ist groß.

Insolvenzen, Einnahmeausfälle - 2012 ist ein schlechtes Jahr für den HCI Shipping Select 26

Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 investierte nicht direkt in konkrete Schiffe, sondern in andere Zielschiffsfonds. Die 65 Mio. Euro, die die Anleger in den HCI Shipping Select 26 investierten, wurden auf 8 Schiffsfonds verteilt. Die Hälfte der Schiffe sind Produkten- und Chemikalientanker namens Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Diese Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden. Daneben gibt es noch 4 Plattformversorger namens Hellespont Daring, Hellespont Dawn, Hellespont Defiance und Hellespont Drive, welche jetzt ebenfalls einer ungewissen Zukunft entgegensehen.

Fachanwalt kann prüfen, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist

Die weiteren Aussichten sind für die Anleger des HCI Shipping Select 26 alles andere als rosig. Doch auch die Vergangenheit des Dachschiffsfonds war wenig erquicklich für die Anleger, da die Ausschüttungen bislang ausblieben. Ob der HCI Shipping Select 26 jemals erwartungsgemäß ausschütten wird, ist momentan fraglicher als je zuvor. Anleger des HCI Shipping Select 26, die sich angesichts der geballten Schreckensnachrichten von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen.

Ein Ansatzpunkt kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein. Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken eines Dachschiffsfonds aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Zielschiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.

Sollten Banken oder Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select 26 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Da die weitere Entwicklung des HCI Shipping Select 26 offen ist, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 überprüfen zu lassen. Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.

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MPC Indien 2 - Viele Probleme bei Baustellen und beim Fonds selbst - Schadensersatz für Anleger


Der indische Subkontinent lockt Investoren mit großen Entwicklungspotentialen. Dass jedoch nicht jede Investition in Indien ein Garant für gute Renditen und Ausschüttungen ist, zeichnet sich bei dem Fonds MPC Indien 2 ab. Der 2008 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds hat mit großen Problemen bei der Umsetzung der Bauprojekte zu kämpfen: es kam zu erheblichen Bauverzögerungen und ein Projektentwickler zog sich bereits zurück. Die Entwicklung der Immobilien des MPC Indien 2 lässt zu wünschen übrig. Insbesondere die Zukunft der Fondsimmobilie Hotel Pune ist fraglich, da offen ist, ob das seinerzeit entwickelte Konzept überhaupt umgesetzt werden kann. Dies berichtet die Fondszeitung.


Projekte entwickeln sich nicht plangemäß - Problem auch beim Fonds selbst

Aber nicht nur auf den Baustellen in Indien spitzt sich die Lage zu. Auch der Fonds MPC Indien 2 selbst steuert auf erhebliche Probleme zu. Der Immobilienfonds hat drückende Schulden von rund 40 Mio. Euro, die spätestens im September 2013 zurückgezahlt werden müssen. Da der MPC Indien 2 aber noch weit entfernt von der geplanten Umsetzung der Projekte ist, stellt sich die Frage, ob die anvisierte kurze Laufzeit des Fonds bis ins Jahr 2014 noch eingehalten werden kann. Auch rücken die erwarteten Ausschüttungen und Renditen für die Anleger des MPC Indien 2 in vermutlich weite Ferne.

Die Situation des Immobilienfonds MPC Indien 2 ist alles andere als rosig. Im allerschlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar ein vollständiger Verlust ihres investierten Kapitals drohen. Was können Anleger des MPC Indien 2, die nicht an eine positive Entwicklung des Immobilienfonds glauben, jetzt unternehmen? Sie können sich zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Chancen eines verlustfreien Ausstiegs beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Indien 2 Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Anlageberatungsgespräche weisen oft Fehler auf

Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Denn oft passierten bei der Anlageberatung Fehler. Anlegern des MPC Indien 2 musste erklärt werden, was ein geschlossener Immobilienfonds ist und welche Risiken damit verbunden sind. Denn ein Immobilienfonds ist ein Unternehmen und wie bei jedem Unternehmen bestehen große Chancen, aber auch große Risiken. Auch musste den Anlegern des MPC Indien 2 gegenüber offengelegt werden, ob die Berater Provisionen (kick backs) erhielten.

Haben Anleger des MPC Indien 2 das Gefühl, dass ihr Anlageberatungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sie angesichts der ungewissen Zukunft der indischen Projekte nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des MPC Indien 2, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "MPC Indien" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, Juli 05, 2012

Schwierigkeiten bei den Containerfonds ConRendit 2, 5, 6,7 und 8. Was können Anleger tun?


Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen. Schwierigkeiten bei den Containerfonds ConRendit 2, 5, 6,7 und 8. Was können Anleger tun? Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.

Für Anleger, die in ConRendit Containerfonds investierten, brachte das Jahr 2012 bislang keine besonders erfreulichen Neuigkeiten mit sich. Die Fondszeitung 09/2012 berichtete im Mai, dass zahlreiche ConRendit-Fonds den „Planzahlen hinterher hinkten“ und teilweise mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Ein Teil der Gesellschaft sei gar in Existenznöte geraten. Die Zukunftsaussichten für die Anleger sind angesichts solcher Nachrichten eher düster.

Schwierigkeiten bei etlichen ConRendit-Containerfonds

Zu den problembehafteten Fonds gehören die 2005 bzw. 2007 aufgelegten Containerfonds ConRendit 6 und ConRendit  8. Bei diesen beiden Fonds stellten die finanzierenden Banken Kredite fällig, weswegen Notverkäufe von Containern durchgeführt werden sollen. Für die Anleger des ConRendit 6 und 8 könnte das auf erhebliche Kapitalverluste hinauslaufen. In den ConRendit 6 investierten 882 Anleger 18 Mio. Euro. Am ConRendit 8 beteiligten sich 473 Anleger, die insgesamt 11 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten.

Auch die Containerfonds ConRendit 5 und 7 haben nach Recherchen der Fondszeitung „erhebliche Probleme“. Der Fonds ConRendit 5 wurde im Jahr 2005 aufgelegt und verfügt über 438 Anleger, die 20 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten. In den 2007 aufgelegten ConRendit 7 wurden von den 789 Anlegern des Fonds rund 11,2 Mio. Euro investiert. Und als ob das noch nicht genug wäre, kämpfte noch ein weiterer Fonds des Emissionshauses mit finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger des ConRendit 2 wurden bereits im Herbst letzten Jahres mit Nachschussforderungen konfrontiert. Auch beim 2002 aufgelegten ConRendit 2 hatten Banken die Kredite des Containerfonds fällig gestellt.

Schadensersatz bei Falschberatung

Anleger der Fonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8, die sich angesichts solcher Hiobsbotschaften von ihren Beteiligungen an den Containerfonds trennen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. So kann das Anlageberatungsgespräch auf Fehler wie die unzureichende Risikoaufklärung überprüft werden. Anleger mussten beispielsweise darauf hingewiesen, dass einem Containerfonds ein Totalverlustrisiko – wie es sich jetzt möglicherweise realisiert – innewohnt. Im Fall einer Falschberatung stehen Anlegern der Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 (und auch anderer Fonds des Emissionshauses) Schadensersatzansprüche zu. Anleger der ConRendit Containerfonds sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Mittwoch, Juli 04, 2012

Falschberatung und Interessenkonflikte beim Erwerb von Staatsanleihen der Eurozone


Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung und Interessenkonflikte beteiligter Kreditinstitute beim Erwerb von Staatsanleihen der Eurozone. Zahlreiche Privatanleger haben in den vergangenen Jahren griechische Staatsanleihen (beziehungsweise Staatsanleihen anderer europäischer Staaten mit hohem Schuldenstand) erworben und stehen mittlerweile mit ganz erheblichen Verlusten da.


Hintergrund dieser Investments ist zum einen die auch in der seriösen Tagespresse und selbst von Regierungsmitarbeitern öffentlich in den Jahren 2010 und 2011 ausgesprochene Empfehlung, Griechenlandanleihen zu kaufen.

Insbesondere Banken haben in Deutschland auch an sicherheitsorientierte Anleger  griechische Staatsanleihen empfohlen und verkauft. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fachanwälte Seelig und Widmaier aus Heidelberg wurden Privatanleger häufig nicht auf die diesen Anleihen innewohnenden Risiken hingewiesen. Ganz im Gegenteil wurde regelmäßig versichert, es handele sich um eine besonders sichere, zur Altersvorsorge geeignete Anlageformen, "da ja schließlich der griechische Staat hafte und ein Staat könne niemals insolvent werden".

Zum einen können damit in sehr zahlreichen Fällen Schadenersatzansprüche wegen nicht anlegergerechter Beratung bestehen. Immerhin existieren schon seit dem Frühjahr 2010 Gerüchte, dass Griechenland pleite gehen könnte. Insbesondere erklärte selbst die Bundesregierung im Frühjahr 2010 zunächst ausdrücklich, dass es aufgrund der klaren europäischen Rechtslage "kein Geld für Griechenland" geben könne. Erst im Mai 2010 erfolgte wohl aus rein politischen Erwägungen  eine "180° Wende" und es wurden großzügige Hilfen für Griechenland beschlossen. Hiermit konnte jedoch niemand ernsthaft rechnen, da diese Hilfen eindeutig gegen europäisches Recht (no-bailout Klausel) verstoßen. Deshalb können entsprechende Empfehlungen zum Erwerb von griechischen Staatsanleihen ohne Hinweis auf die erheblichen Verlustrisiken Auslöser von Schadenersatzansprüchen sein. Berater durften sich auf die rechtswidrigen finanziellen Hilfen für Griechenland keinesfalls verlassen. Zum einen wurde das finanzielle Einstehen von Mitgliedstaaten der Eurozone von deren Gründungsvätern vertraglich ausgeschlossen. Zum anderen zeigen historische Erfahrungen mit Staatspleiten, dass diese vielmehr jederzeit sehr überraschend eintreten können, vergleiche u.a. Argentinien.

Noch schwerer würde jedoch wiegen, dass - abhängig vom Zeitpunkt der Empfehlung durch die Bank - ein schwerwiegender Interessenkonflikt der Bank zulasten des beratenden Kunden möglicherweise bestand. Dieser Umstand könnte deshalb gegeben sein, als beispielsweise die Commerzbank ihre eigenen Bestände an griechischen Staatsanleihen bereits reduziert hatte, während sie im gleichen Zeitraum an Privatanleger Staatsanleihen vermittelte und es dabei versäumte darauf hinzuweisen, dass die Bank selbst ihre Bestände reduziert, mithin also ein Interessenkonflikt bestehen kann. So hat etwa die Commerzbank nach Presseberichten im Jahr 2011 ihren eigenen Bestand an griechischen Anleihen um über 2.000.000.000 Euro reduziert. Nach der seit langem gefestigten, ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank immer dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn zu Ungunsten des Kunden ein Interessenkonflikt besteht, ohne dass die Bank über diesen Konflikt aufklärt. Dieses Argument wird nach Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vor Gericht häufig übersehen, obwohl es hohe Erfolgsaussichten haben kann.

Daher haben Anleger, welche nicht risikobereit waren und von vermittelnden Banken nicht über die erheblichen Risiken der Griechenland Anleihen hingewiesen wurden, einen Schadenersatzanspruch gegen die beratende Bank. Dieser ist auf eine vollständige Rückabwicklung gerichtet.

Die noch eindeutigere Fallgruppe, in welchem Schadenersatzansprüche gegen Banken bestehen können, liegt wie gesagt dann vor, wenn eine Bank ihre eigenen Griechenlandanleihen abstößt und zu diesem Zeitpunkt Staatsanleihen an Kunden empfiehlt. In solchen Fällen eines erheblichen Interessenkonflikts wäre jede Bank unmittelbar zu vollem Schadenersatz verpflichtet.

Obwohl in der Tagespresse fast ausschließlich von Griechenlandanleihen die Rede ist, kann bei jeder anderen Staatsanleihe (zum Beispiel Irland, Portugal, Spanien, Italien und gegebenenfalls auch Frankreich) ein umfassender Schadensersatzanspruch gegen das empfehlende Institut bestehen. Voraussetzung ist immer, dass Bankberater nicht ausreichend auf die bei mittlerweile nahezu allen Staatsanleihen innewohnenden Verlustrisiken hingewiesen haben. Die Verlustrisiken nahezu aller Staatsanleihen aus dem Euroraum sind mittlerweile allgemein bekannt. Nicht zufällig hat sich der weltgrößte Anleiheninvestor Pimco (eine Tochter des deutschen Finanzkonzerns Allianz) aus sämtlichen Staatsanleihen der Eurozone - mittlerweile sogar aus deutschen Staatsanleihen - zurückgezogen.

Eine Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht ist daher in allen Fällen von Staatsanleihenerwerb in den letzten zwei Jahren dringend anzuraten. Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Handelsblatt: Reeder in Not - Schiffsfonds droht Totalverlust - Anleger sollten Schiffsfonds prüfen.


Am 2.7.2012 berichtete das Handelsblatt unter der Überschrift "Reeder in Not" über den Rückzug der Commerzbank aus der Schiffsfinanzierung. Ab 2008 mussten viel Schiffsfonds saniert werden. Wegen Eigenkapitalvorschriften waren Banken weniger bereit sich zu beteiligen. Das Totalverlustrisiko steigt.


Das Handelsblatt berichtete am 2.7.2012 über den Rückzug der Commerzbank aus der Schiffsfinanzierung. Ohne neue Milliardenkredite drohen der Branche viele Pleiten. Die Reeder haben Probleme - sie kämpfen mit Überkapazitäten.

Während das Seefrachtvolumen 2012 nach Prognosen der Investmentbank JP Morgen um fünf Prozent zulegen wird, wächst die globale Frachtschiffflotte um acht bis 10 Prozent. Die Reeder führen bereits 2011 rund 5,2 Milliarden Dollar Verlust ein. Die Banken und Schiffsfonds haben diese Expansion unterstützt, obwohl keine entsprechende Nachfrage vorhanden war. Sie haben den Anlegern in Schiffsfonds geschadet.

Die Commerzbank hat Schiffe im Wert von rund 20 Milliarden Euro finanziert. Sie zieht sich ganz aus dem Geschäft zurück. Der zweite große Schiffsfinanzierer, die HSH Nordbank, muss ihr Finanzierungsvolumen wegen Beihilfe-Auflagen der EU von 29 auf 15 Milliarden Euro verringern. Dieser Umstand wird die Finanzprobleme der Reeder und der Anleger weiter verschärfen. Aber sie sind dringend auf Kredite angewiesen, weil die Erlöse aus dem Containergeschäft zuletzt nicht einmal reichten, um die Betriebskosten der Schiffe zu bezahlen.

Im Handelsblatt berichtet Reiner Reichel über den drohenden Totalverlust vieler Anleger. In den vergangenen zwölf Jahren haben die Anbieter von Schiffsfonds rund 25 Milliarden Euro bei Privatpersonen eingesammelt und mit zusätzlichem Fremdkapital von den Banken Schiffe im Wert von etwa 55 Milliarden Euro gekauft. Seit 2008 sanken die Charterraten. Viele Schiffe brachten nicht mehr genug ein, um Zins und Tilgung zu bedienen. Viele Fonds wurden zu Sanierungsfällen. Die Anleger mussten Ausschüttungen zurückzahlen. Der Schifffahrtsexperte Jürgen Dobert glaubt, dass Hunderte notleidender Schiffsfonds vor dem Aus stehen. Dabei ist die Gefahr für die Fonds unterschiedlich. Die Commerzbank-Tochter Commerzreal hat selbst 20 Schiffsfonds aufgelegt. Sie hat noch keine Auswirkungen des Rückzugs der Konzernmutter erkannt.

Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Hans-Joachim Otto sieht die deutschen Reeder in einer schwierigen Phase.

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khst

König & Cie. Schiffsfonds und die Schifffahrtskrise


Die Schifffahrtskrise hat die Märkte fest im Griff. Von den Auswirkungen sind auch Anleger verschiedener König & Cie. Schiffsfonds betroffen. Ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann betroffenen Anlegern helfen.


Seit geraumer Zeit befindet sich die Transportschifffahrt in einer Krise. Die Treibstoffkosten steigen, während gleichzeitig die Einnahmen stagnieren, da ein Überangebot an Transportkapazität vorhanden ist. Unter diesen schwierigen Marktbedingungen kann nicht jedes Schiff rentabel fahren. Dies bekam auch Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. investierten, zu spüren. Binnen weniger Monate wurden etliche Schiffsfonds von König & Cie.  von dem Sog der Krise erfasst und befinden sich seitdem in schwierigem Fahrwasser. Daher mussten Anleger sich bereits mit Insolvenzen, Sanierungsplänen, Kapitalerhöhungen und ausfallenden Ausschüttungen auseinandersetzen.

Zu den neusten Opfern der Schifffahrtskrise gehört der Schiffsfonds König & Cie. MT King Edwin. Im Mai 2012 musste der Tanker Insolvenz anmelden. Noch zu Anfang des Jahres wurde versucht, den in finanzieller Schieflage befindlichen Tanker MT King Edwin durch eine Kapitalerhöhung zu retten. Letztendlich waren diese Bemühungen vergeblich und die Insolvenzanmeldung unumgänglich. Ähnliches widerfuhr den Anlegern des Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck. Der Schiffsfonds musste im Jahr 2010 erstmals saniert werden. Doch bereits zwei Jahre später war der Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck schon wieder sanierungsbedürftig. Auch hier mussten die Anleger dieses Jahr die Insolvenzanmeldung zur Kenntnis nehmen.

Schifffahrtskrise wütet 2012 unvermindert weiter

Im Frühjahr 2012 wirkten sich die Geldprobleme der japanischen Reederei Sanko Steamships negativ auf den Schiffsfonds König & Cie. MT King Robert aus. Die Charterraten des Tankers MT King Robert wurden gekürzt. Das Emissionshaus musste deswegen sogar die Platzierung des Fonds aussetzen. Auch beim dem Tanker MT Cape Ray  des König & Cie. MT Cape Ray fielen die Chartereinnahmen gering aus.  Probleme auf der Einnahmenseite hatte auch der Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Wismar. Bereits 2009 musste das Schiffe des Fonds durch ein Betriebsfortführungskonzept vor dem Aus gerettet werden.

Die Krise der Schifffahrt ist bei den Anlegern angekommen. Sind Anleger eines krisengeschüttelten König & Cie. Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geprüft werden, welche Möglichkeiten betroffenen Anleger offen stehen. Beispielsweise ließ die Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern. Anleger, die in Schiffsfonds von Dr. König & Cie. investierten und im Angesicht der Krise nicht tatenlos abwarten wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zumal Experten davon ausgehen, dass die Schifffahrtskrise in den nächsten Monaten nicht abflauen wird und weiteren Schiffsfonds schwierige Zeiten bevorstehen könnten.

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Bildquelle: © Harald Wanetschka / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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drst