Nicht zum ersten Mal wurde die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell verurteilt; es war bereits die fünfte Prozessniederlage vor diversen Oberlandesgerichten in Folge gegen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft Heidelberg – Berlin vertretene Mandanten.
Doch diesmal kam es ganz dick für CMI: im Hinblick auf das
Modell EuroPlan, einem von vielen fremdfinanzierten Rentenmodellen, welches in
einem Volumen von schätzungsweise 300.000.000 € vertrieben wurde, stellte das
OLG München in seinem Urteil vom 12.06.2012, Az.: 17 U 535/11 fest, dass CMI
für den EuroPlan Prospekt und dessen zahlreiche unzureichende Darstellungen
haftet. Dabei spielt es nach Ansicht des OLG München keine Rolle, dass es
unterschiedliche EuroPlan-Prospekte gab. CMI habe nämlich gewusst, dass die Lebensversicherungsverträge
Bestandteil des EuroPlan Konzeptes waren.
Aber als wäre das nicht schon verheerend genug für CMI, die
jetzt befürchten müssen, alle Prozesse mindestens einmal für das Modell
EuroPlan zu verlieren, ließ das OLG München die Revision zum BGH ausdrücklich
nicht zu.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt, der
das Urteil erstritten hat: „Das Urteil ist verheerend für CMI, die versucht
hat, im Vorfeld das Urteil durch sehr günstige Vergleichsangebote zu
verhindern. Das ist ein echter Durchbruch mindestens einmal für alle EuroPlan
Anleger. Das OLG München spricht in seinen Urteilsgründen zahlreiche
Pflichtverletzungen bzw. unzureichende Aufklärung im Prospekt selbst an und
folgt umfassend unserem umfangreichen Vortrag. Das Urteil hat aber nicht nur
große Bedeutung für die EuroPlan Anleger, sondern für zahlreiche weitere
Anleger anderer fremdfinanzierter Renten- und Hebelmodelle“.
Das OLG München stellt u.a. fest, dass im Prospekt über
Risiken nicht bzw. nur unzureichend aufgeklärt worden sei. Aus dem Prospekt
gehe nicht einmal hervor, welcher Versicherungsvertrag mit welchen
Versicherungsbedingungen eigentlich abgeschlossen werden soll. Die Angaben zu
der Versicherung erfolgten damit „ins Blaue hinein“.
Ferner seien, so das OLG München, zahlreiche Begriffe nicht
oder irreführend erläutert worden. Besonders drastisch formuliert es das OLG
München über einen Passus aus den Versicherungsbedingungen:
„Der Satz enthält einen Konjunktiv „könnte“, ohne die
Bedingung anzugeben. Er dient darüber hinaus der Verwirrung und nicht der
Information. Die Formulierung „Investmentperformance für den Zeitraum zu
reflektieren“ mag für eine Werbebroschüre passend sein, nicht aber für eine
Verbraucherinformation einer Versicherung. Zur Überzeugung des Senats dienen
derartige Ausführungen nur dazu, den zukünftigen Versicherungsnehmer etwas
vorzuspiegeln, auf das er keinen Anspruch hat….
Aus den – nur auszugsweise genannten – Formulierungen ergibt sich zur Überzeugung des Senats das
Bestreben der Beklagten zu 1 (CMI), einem zukünftigen Kunden keine konkreten
Informationen über die Versicherung zukommen zu lassen und stattdessen ihn
davon abzulenken, dass die Rendite, die er sich erwartet, nicht nachvollziehbar
ist.“
Schon im Vorfeld hatte das OLG München in einem
Hinweisbeschluss von einer möglichen arglistigen Täuschung des Kunden durch CMI
gesprochen, im Urteil selbst spricht der Senat von einem zumindest fahrlässigen
Handeln.
Das OLG München greift ferner weitere zahlreiche Punkte auf:
im Ergebnis habe es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern nur um eine
Fondsverwaltung gehandelt. Die den Kunden von den Beratern vorgelegten
Berechnungen seien „unvollständig, irreführend“ und enthielten „unrichtige
Angaben“.
Nach dem Urteil ist CMI nun dem von Witt Rechtsanwälte
vertretenen Mandanten gegenüber zur vollständigen Rückabwicklung verpflichtet.
Gegen das am 12.06.2012 verkündete Urteil hat CMI
überraschend schon am gleichen Tag eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
eingelegt. Dieser werden seitens der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt
Rechtsanwälte allerdings keine Chancen eingeräumt.
Da täglich eine Verjährung eines EuroPlan Falles, aber auch
anderer ähnlicher Fälle wie SKR Rente, PlusRente etc. für den Anleger drohen
kann, empfehlen Witt Rechtsanwälte, sofort einen auf Clerical Medical Fälle
spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um zu klären, wann eine Verjährung der
Ansprüche eintritt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ansprüche zu
sichern. Dies gilt vor allem für Schadensersatzansprüche gegen Clerical
Medical.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" beizutreten.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28.Juni 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.