Die letzten Monate waren für die Branche der offenen Immobilienfonds ein Debakel. Regelmäßig wurden Meldungen über Schließungen, Verlängerungen der Schließungen, Auflösungen und Abwicklungen bekannt. Die Krise der offenen Immobilienfonds lässt sich im Jahr 2012 nicht übersehen. Zu den negativen Höhepunkten dieser Entwicklung gehören die spektakulär gescheiterten Testhandelstage der beiden Branchengiganten CS Euroreal und SEB Immoinvest.
Allein durch diese beiden aufgelösten Fonds sind
Anlegergelder im Wert von rund 12 Mrd. Euro in Abwicklungen gefangen. Doch es
gibt noch weitere, ebenfalls geschlossene oder schon aufgelöste offene
Immobilienfonds, in denen noch Anlegergelder in Millionenhöhe schlummern. Zum
Beispiel die Fonds DEGI International, AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, LBB
Stratego Grund oder Morgan Stanley P2 Value. Von der Krise der offenen
Immobilienfonds sind hunderttausende Privatanleger betroffen.
Für Anleger sind die oft jahrelangen Abwicklungen nicht
selten eine große Belastung. Denn einer der Hauptgründe, Geld in einem offenen
Immobilienfonds anzulegen, war häufig die jederzeitige Verfügbarkeit des
angelegten Kapitals. Was nicht jedem Anleger bei der Anlageberatung erzählt
wurde: Seit 2004 wurden immer wieder offene Immobilienfonds geschlossen, weil
sie über zu wenig liquide Mittel verfügten. So mancher überraschte Anleger
musste feststellen, dass eine Schließung bis zu 2 Jahre andauern kann und dass
währenddessen keine Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden
können. Kam es zum Schlimmsten und der Fonds wurde aufgelöst, sind die Gelder
der Anleger oft über Jahre hinweg in dem aufgelösten Fonds „gefangen“. Die
Auflösungen des SEB Immoinvest und CS Euroreal sollen beispielsweise jeweils 5
Jahre dauern. Hält man sich nun das ursprüngliche Anlageziel „jederzeitige
Verfügbarkeit“ vor Augen, ist es verständlich, wenn Anleger Alternativen zu
Auflösungen und Abwicklungen suchen, um wieder an ihr angelegtes Geld zu
kommen.
Es gibt für Anleger eines offenen Immobilienfonds
Alternativen zu Schließung und Auflösung
Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist wegen der damit
verbundenen Unsicherheit und Verkaufsgebühren nicht für jeden Anleger eine
Option. Doch es gibt weitere Möglichkeiten: Wollten Anleger seinerzeit von
ihren Bank- oder Anlageberatern die Empfehlung einer sicheren und jederzeit
verfügbaren Kapitalanlage, steht eine Falschberatung im Raum. Schon wegen der
stets möglichen Schließung entsprach und entspricht ein offener Immobilienfonds
nicht den Anlagezielen. Wurden Anleger falsch beraten, können sie sich von
ihren Anteilen trennen und Schadensersatz von der beratenden Bank oder dem
Anlageberater fordern. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Klage. Bei
großen offenen Immobilienfonds gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dass Anleger
sich einer Interessengemeinschaft anschließen können, zum Beispiel beim CS
Euroreal, LBB Stratego Grund oder SEB Immoinvest. Im Rahmen einer
Interessengemeinschaft können Anleger gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft
vorgehen.
Ein Gang vor das Gericht ist aber nicht immer zwingend
erforderlich. So gibt es noch weitere Optionen für Anleger eines geschlossenen
oder aufgelösten offenen Immobilienfonds. Der BSZ e.V.
Kapitalanlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Ralf Stoll konnte bereits mehrere Vergleiche mit Banken schließen, durch die
Anleger offener Immobilienfonds ihr Geld zurückerhielten. Ansprüche von Anlegern
können auch in außergerichtlichen Schiedsverfahren gegenüber Banken geltend
gemacht werden. Auch bei solchen Schiedsverfahren konnte die Anlegerschutzkanzlei
bereits Erfolge für Anleger offener Immobilienfonds verbuchen. Daher sollten
Anleger, deren offenen Immobilienfonds geschlossen oder aufgelöst ist, sich an
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Chancen
ausloten zu lassen.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „offene Immobilienfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22.06. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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