Donnerstag, Juni 28, 2012

CS Euroreal: Erste Ausschüttung nach Auflösung


Interessengemeinschaft für Anleger statt jahrelanger Abwicklung. Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal erhalten die erste Ausschüttung nach der Auflösung. Nächste Ausschüttung ist im Dezember 2012 vorgesehen. Was können Anleger, die nicht so lange warten wollen, unternehmen?


Interessengemeinschaft bietet Alternative zur Abwicklung. 450 Mio. Euro schüttet der offene Immobilienfonds CS Euroreal im Juni 2012 an seine Anleger aus. Pro Anteil erhalten die Anleger 4,28 Euro. Damit erfolgt die erste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung. Als Termin für die nächste Auszahlung ist der Dezember 2012 anberaumt. Deren Höhe wird sich danach orientieren, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien vom Management des CS Euroreal veräußert werden können. Anleger müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen. Es gibt für die Anleger Alternativen zur Auflösung.

Alternativen zur weiteren Abwicklung

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Gleichzeitig können Anleger des CS Euroreal auch individuell Schadensersatzansprüche geltend machen. Die BSZ e.V. Anlegerkanzleien  reichten auch Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen den Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Diese Auffassung wird auch durch ein weiteres Urteil gestärkt. Das Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) sprach dem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CS Euroreal"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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