Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal können sich von einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ermutigen lassen. Ein Anleger, der in offene Immobilienfonds investierte, erhielt Schadensersatz.
Das Landgericht Frankfurt am Main sprach einem Anleger, der in einen offenen
Immobilienfonds investierte, Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Anleger
des CS Euroreal sollten sich von diesem Beispiel ermutigen lassen und sich der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft CS Euroreal anschließen. Die
Interessengemeinschaft wird von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geführt und betreut.
Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds
CS Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und
aufgelöst werden muss. Die Gesamtsumme der Verkaufsaufträge betrug 3 Mrd. Euro,
während die Liquidität des CS Euroreal sich auf 1,6 Mrd. Euro belief. Während
der hierdurch erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal
veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt.
Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das
Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann.
Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist
trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen
Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine
Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft
für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Anlegerschutzkanzlei
Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit
offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.
Positives Urteil für Anleger
Darüber hinaus erhob die Anlegerschutzkanzlei bereits
Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu
allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch ein neues Urteil des
Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Dort wurde
einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Vertrieben
wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In
vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge
dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem
Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.
Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CS Euroreal" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.