Wie der BSZ e.V. mitteilt, entscheidet der Bundesgerichtshof erneut gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst / Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen.
Erneut hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) getroffen. Am 25. Oktober 2011 haben die Richter eine Revision der EdW gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin verworfen (AZ: XI ZR 67/11). Phoenix-Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen. Bereits am 20. September 2011 waren drei Verfahren vor dem BGH (AZ: XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR 436/10) gegen die EdW erfolgreich.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für die geschädigten Phoenix-Anleger, dass die EdW bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs keine Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf. Die Phoenix-Anleger können nun mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen.
Gleichzeitig hat der BGH am Dienstag in einem Anschlussrevisionsverfahren das Urteil des Kammergerichts Berlin dahingehend abgeändert, dass eine Anlegerin nun eine höhere Entschädigung - als vom Berliner Gericht vorgesehen - erhält.
Bereits im September hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die EdW die rund 20.000 Phoenix-Anleger vollständig entschädigen muss und keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten darf, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu. Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung der Wertpierhandelsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Die EdW habe es sogar "schuldhaft versäumt", strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannten Optionsgeschäften angeboten. Ein Großteil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen.
Es bestehen daher nach wie vor gute Gründe der „BSZ e.V.Interessengemeinschaft Phoenix" beizutreten.
Foto: Logo des BSZ® e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. November 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.