Das Landgericht Berlin (LG) verurteilte nunmehr auch die Treuhandkommanditistin des Juragent Prozesskostenfonds IV (PKF IV) zur Leistung von Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Beitritt eines Anlegers zu dem PKF IV.
Das LG Berlin bestätigte damit in seinem Urteil vom 16.11.210 (Az. 27 O 310/10) die von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Heidelberg – Berlin, vertretene Auffassung, wonach die Treukommerz Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH den Anleger über die Tatsache aufklären musste, dass sich die Vorgängerfonds, insbesondere der PKF I, sich nicht wie beabsichtigt entwickelt hatten.
Darüber hinaus schloss sich die 27. Zivilkammer des LG Berlin der Ansicht der 2., 14. und 18. Zivilkammer des LG Berlin an, wonach der Prospekt fehlerhaft sei, da hierin keine Hinweise zu den Vorstrafen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Juragent AG enthalten seien. Eine Schadensersatzverpflichtung treffe aus diesem Grunde die Juragent AG, die Juragent Verwaltungs GmbH sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Juragent AG, Herrn Mirko Heinen, persönlich.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.
Bildquelle: ©Thorben Wengert/PIXELIO http://www.pixelio.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt