Wurden überhöhte Gebühren berechnet? Betroffene Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen. Die Firma Nemesis Investments mit Sitz in Zürich in der Schweiz muss sich derzeit den Vorwurf gefallen lassen, Kunden überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt zu haben.
Bereits im Züricher Tagesanzeiger vom 16.09.2010 wurde über die mutmaßlich unseriöse Vorgehensweise berichtet: Wenn ein Kunden den Nemesis-Leuten 10.000 Franken anvertraue, verlangten die Berater dafür 7 Prozent Gebühren und somit 700 Franken. Der Nemesis-Vertreter habe dann den Kunden gefragt, ob er sich vorstellen könne, später einmal mehr Geld bei Nemesis anzulegen. Wenn der Anleger dann mitteilt, sich vorstellen zu können, einmal 100.000 Franken bei Nemesis verwalten zu lassen, habe der Vermögensverwalter dann 100.000 Franken in den Vertrag geschrieben, anstatt 10.000 Franken.
Dabei hat Nemesis laut Züricher Tagesanzeiger 7000 Franken an Gebühren eingestrichen, nämlich 7 % von 100.000 Franken, obwohl der Kunde nur 10.000 Franken einbezahlt hat, so der Züricher Tagesanzeiger.
Inzwischen hat auch das Landgericht Lüneburg in einem Urteil Nemesis Investments zur Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrages verurteilt. Laut Urteil zog das Unternehmen 1050 Schweizer Franken als Agio von der Depoteinlagesumme in Höhe von rund 23 565 Franken ab.
Dies zeigt, dass betroffene Anleger, die sich ebenfalls von Nemesis mit überhöhten Gebühren konfrontiert sehen, durchaus gute Chancen haben dürften, sich zur Wehr zu setzen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Nemesis" anschließen.
Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO http://www.pixelio.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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