Die Firma wahl + partner sowie deren Geschäftsführer Hartmut Wahl haben in der letzten Zeit alles andere als eine gute Figur abgegeben.
So hat Hartmut Wahl die Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH ihr Geld in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen anvertraut haben, hinsichtlich der auslaufenden Beteiligung immer wieder vertröstet. Keiner werde Geld verlieren, die Auszahlung würde sich lediglich verzögern, so Wahl noch Ende letzten Jahres.
Entweder hat Herr Wahl die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Firma wahl + partner GmbH nicht gekannt, oder völlig unzutreffend eingeschätzt. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart kommt es darauf jedenfalls nicht an. In mehreren von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Prozessen vor dem Landgericht Stuttgart wurde Anlegern nunmehr Schadensersatz sowohl gegenüber der Firma wahl + partner GmbH, als auch gegenüber dem Geschäftsführer, Herrn Hartmut Wahl, zugesprochen; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt, dass die Anleger durch die beschönigenden Aussagen im Prospekt getäuscht worden sind. Die Tatsache allein, dass im Emissionsprospekt das Totalverlustrisiko genannt wird, reicht nicht aus. Schließlich muss dieses Risiko bewertet werden können und das ist nach unserer Auffassung mit dem Prospekt nicht möglich gewesen.“
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wahl und Partner anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
So hat Hartmut Wahl die Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH ihr Geld in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen anvertraut haben, hinsichtlich der auslaufenden Beteiligung immer wieder vertröstet. Keiner werde Geld verlieren, die Auszahlung würde sich lediglich verzögern, so Wahl noch Ende letzten Jahres.
Entweder hat Herr Wahl die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Firma wahl + partner GmbH nicht gekannt, oder völlig unzutreffend eingeschätzt. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart kommt es darauf jedenfalls nicht an. In mehreren von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Prozessen vor dem Landgericht Stuttgart wurde Anlegern nunmehr Schadensersatz sowohl gegenüber der Firma wahl + partner GmbH, als auch gegenüber dem Geschäftsführer, Herrn Hartmut Wahl, zugesprochen; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt, dass die Anleger durch die beschönigenden Aussagen im Prospekt getäuscht worden sind. Die Tatsache allein, dass im Emissionsprospekt das Totalverlustrisiko genannt wird, reicht nicht aus. Schließlich muss dieses Risiko bewertet werden können und das ist nach unserer Auffassung mit dem Prospekt nicht möglich gewesen.“
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wahl und Partner anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.