Wie die Schnee-Gruppe tausende von Anlegern in hoch spekulative Geschäfte verstrickte.
Die Sicherheit stand bei der als zusätzliche Altersvorsorge angebotenen Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe im Vordergrund.
Mit der Unterschrift erhalte der Anleger eine „mündelsichere, unkündbare, lebenslange Rente“, die Rückzahlung des aufzunehmenden Darlehens sei auf Basis der heute prognostizierten Ablaufleistungen bereits gesichert, hieß es in Werbeunterlagen. Doch was als steuerlich anerkanntes, sicheres Produkt zur Altersvorsorge verkauft wurde, entpuppt sich für den Heidelberger BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel bei genauem Hinsehen als riskantes Spekulationsgeschäft.
Anwalt Nittel, dessen Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte zahlreiche geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe vertritt, musste bei der Prüfung der Unterlagen seiner Mandanten feststellen, dass von einem Spekulationsgeschäft in den Informationen der Schnee-Gruppe ebenso wenig die Rede war wie von den erheblichen Risiken, die mit dem Modell verbunden waren. Für Fachleute wenig überraschend habe das OLG Hamm daher Anfang 2007 in einem Fall festgestellt, dass es sich bei der Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe nicht, wie die Produktinformationen Glauben machen wollten, um eine Sicherheitsrente handele, sondern in Wirklichkeit um eine Risikorente. „Das Gelingen des Rentenmodells hing vor allem von einer fortbestehenden günstigen Lage auf dem Aktienmarkt ab“, meint nicht nur Anwalt Nittel. Auch das OLG Hamm betont, dass den Anlegern klar und deutlich hätte gesagt werden müssen, wie und unter welchen Voraussetzungen das beworbene Rentenpaket funktionieren sollte und auch nur konnte. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hinweise fänden sich auch nicht in den Informationsunterlagen der Schnee-Gruppe. Vor diesem Hintergrund lag für das OLG Hamm eine Verletzung von Beratungspflichten klar auf der Hand, so dass es den geschädigten Anlegern Schadenersatzansprüche zusprach.
Da sich die Renditen der Lebensversicherungen, die zur Tilgung der im Rahmen der Schnee-Rente aufgenommenen Kredite und zur Zinszahlung abgeschlossen wurden, nicht entsprechend der höchst optimistischen Prognosen entwickelt haben, sehen sich die Anleger heute mit erheblichen und zum Teil die Existenz gefährdenden Verlusten konfrontiert.
Für geschädigte Anleger der Schneegruppe sieht Anlegeranwalt Nittel sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. „Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Schnee-Gruppe und deren Hintermänner dürften angesichts der offenkundigen Beratungsfehler gute Erfolgsaussichten haben“, so Anwalt Nittel. Ferner bestünden auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die finanzierenden Banken und die Anbieter der Versicherungen wie beispielsweise Clerical Medical geltend zu machen. Dabei wiesen gerade die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken oftmals eklatante Fehler auf, die eine Besserstellung der Anleger oder gar eine Rückabwicklung der Kreditverträge zur Folge haben können.
Vor dem Hintergrund der sehr guten Erfolgsaussichten bei der Inanspruchnahme von Unternehmen der Schnee-Gruppe und sich abzeichnender Möglichkeiten für einen Haftungsdurchgriff auch gegen die Eheleute Schnee sieht Anwalt Nittel denn auch die Versuche der Schnee-Gruppe, ein Vorgehen ausschließlich gegen Clerical Medical zu initiieren. Die Schnee-Gruppe hat hierzu in den letzten Wochen ihre Kunden angeschrieben, zu einem Vorgehen gegen Clerical Medical geraten und dazu zwei Kanzleien empfohlen. „Gerade angesichts der inzwischen auf 3 Jahre begrenzten Verjährung von Schadenersatzansprüchen scheint mir ein Vorgehen nur gegen einen Vertragspartner als äußerst riskant“, kommentiert Anwalt Nittel dieses Vorgehen. „Der Ausgang der Verfahren gegen Clerical Medical ist ungewiss und am Ende sind möglicher Weise Ansprüche verjährt, die mit besseren Erfolgsaussichten hätten verfolgt werden können.“ Anwalt Nittel rät vor diesem Hintergrund, Ansprüche auch und insbesondere gegen die Schnee-Gruppe, deren Hintermänner und die finanzierenden Banken geltend zu machen. Auch im Hinblick auf die ab dem 01.01.2009 bevorstehende Abgeltungssteuer sei es gerade jetzt wichtig, weitere Schritte rechtlich prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schnee Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Sicherheit stand bei der als zusätzliche Altersvorsorge angebotenen Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe im Vordergrund.
Mit der Unterschrift erhalte der Anleger eine „mündelsichere, unkündbare, lebenslange Rente“, die Rückzahlung des aufzunehmenden Darlehens sei auf Basis der heute prognostizierten Ablaufleistungen bereits gesichert, hieß es in Werbeunterlagen. Doch was als steuerlich anerkanntes, sicheres Produkt zur Altersvorsorge verkauft wurde, entpuppt sich für den Heidelberger BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel bei genauem Hinsehen als riskantes Spekulationsgeschäft.
Anwalt Nittel, dessen Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte zahlreiche geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe vertritt, musste bei der Prüfung der Unterlagen seiner Mandanten feststellen, dass von einem Spekulationsgeschäft in den Informationen der Schnee-Gruppe ebenso wenig die Rede war wie von den erheblichen Risiken, die mit dem Modell verbunden waren. Für Fachleute wenig überraschend habe das OLG Hamm daher Anfang 2007 in einem Fall festgestellt, dass es sich bei der Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe nicht, wie die Produktinformationen Glauben machen wollten, um eine Sicherheitsrente handele, sondern in Wirklichkeit um eine Risikorente. „Das Gelingen des Rentenmodells hing vor allem von einer fortbestehenden günstigen Lage auf dem Aktienmarkt ab“, meint nicht nur Anwalt Nittel. Auch das OLG Hamm betont, dass den Anlegern klar und deutlich hätte gesagt werden müssen, wie und unter welchen Voraussetzungen das beworbene Rentenpaket funktionieren sollte und auch nur konnte. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hinweise fänden sich auch nicht in den Informationsunterlagen der Schnee-Gruppe. Vor diesem Hintergrund lag für das OLG Hamm eine Verletzung von Beratungspflichten klar auf der Hand, so dass es den geschädigten Anlegern Schadenersatzansprüche zusprach.
Da sich die Renditen der Lebensversicherungen, die zur Tilgung der im Rahmen der Schnee-Rente aufgenommenen Kredite und zur Zinszahlung abgeschlossen wurden, nicht entsprechend der höchst optimistischen Prognosen entwickelt haben, sehen sich die Anleger heute mit erheblichen und zum Teil die Existenz gefährdenden Verlusten konfrontiert.
Für geschädigte Anleger der Schneegruppe sieht Anlegeranwalt Nittel sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. „Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Schnee-Gruppe und deren Hintermänner dürften angesichts der offenkundigen Beratungsfehler gute Erfolgsaussichten haben“, so Anwalt Nittel. Ferner bestünden auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die finanzierenden Banken und die Anbieter der Versicherungen wie beispielsweise Clerical Medical geltend zu machen. Dabei wiesen gerade die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken oftmals eklatante Fehler auf, die eine Besserstellung der Anleger oder gar eine Rückabwicklung der Kreditverträge zur Folge haben können.
Vor dem Hintergrund der sehr guten Erfolgsaussichten bei der Inanspruchnahme von Unternehmen der Schnee-Gruppe und sich abzeichnender Möglichkeiten für einen Haftungsdurchgriff auch gegen die Eheleute Schnee sieht Anwalt Nittel denn auch die Versuche der Schnee-Gruppe, ein Vorgehen ausschließlich gegen Clerical Medical zu initiieren. Die Schnee-Gruppe hat hierzu in den letzten Wochen ihre Kunden angeschrieben, zu einem Vorgehen gegen Clerical Medical geraten und dazu zwei Kanzleien empfohlen. „Gerade angesichts der inzwischen auf 3 Jahre begrenzten Verjährung von Schadenersatzansprüchen scheint mir ein Vorgehen nur gegen einen Vertragspartner als äußerst riskant“, kommentiert Anwalt Nittel dieses Vorgehen. „Der Ausgang der Verfahren gegen Clerical Medical ist ungewiss und am Ende sind möglicher Weise Ansprüche verjährt, die mit besseren Erfolgsaussichten hätten verfolgt werden können.“ Anwalt Nittel rät vor diesem Hintergrund, Ansprüche auch und insbesondere gegen die Schnee-Gruppe, deren Hintermänner und die finanzierenden Banken geltend zu machen. Auch im Hinblick auf die ab dem 01.01.2009 bevorstehende Abgeltungssteuer sei es gerade jetzt wichtig, weitere Schritte rechtlich prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schnee Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.06.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt