Landgericht Düsseldorf verurteilt Caviar Creator zum Schadensersatz, weil nicht ausreichend über Risiken beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien aufgeklärt worden war.
Mit Urteil vom 29. Mai 2008 verurteilte das Landgericht Düsseldorf den Aquakulturbetreiber Caviar Creator Inc. mit Sitz in Düsseldorf dazu, einer Anlegerin Schadensersatz in Höhe von ca. 36.000,- € wegen fehlerhafter Anlageberatung zu bezahlen (Az.: 3 O 198/07, noch nicht rechtskräftig).
Nach Informationen des sehr empfehlenswerten Anlegerportals http://www.graumarktinfo.de/ sei eine Anlegerin 2004 überrascht worden, als ein Telefonverkäufer des Unternehmens bei ihr angerufen habe und die Aktien von Caviar Creator zum Kauf empfahl. Der Anlegerin wurde dabei mitgeteilt, dass die Gewinnaussichten gut seien und Caviar Creator noch in diesem Jahr an die Börse gehen würde, woraufhin die Anlegerin Aktien des Unternehemens erwarb. Bis heute fand ein Börsengang von Caviar Creator jedoch nicht statt.
Der Emissionsprospekt wurde der Anlegerin jedoch erst nach Zeichnung der Aktien übersandt. Bei der Beweisaufnahme hat sich laut http://www.graumarktinfo.de/ heraus gestellt, dass die Risiken vorbörslicher Aktien kein Thema bei der telefonischen Beratung gewesen seien.
Das Urteil wurde zwar nicht von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten erstritten, zeigt jedoch, dass zumindestens in dem konkreten Einzelfall Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden konnten, in dem der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wurde.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Caviar Creator" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Urteil vom 29. Mai 2008 verurteilte das Landgericht Düsseldorf den Aquakulturbetreiber Caviar Creator Inc. mit Sitz in Düsseldorf dazu, einer Anlegerin Schadensersatz in Höhe von ca. 36.000,- € wegen fehlerhafter Anlageberatung zu bezahlen (Az.: 3 O 198/07, noch nicht rechtskräftig).
Nach Informationen des sehr empfehlenswerten Anlegerportals http://www.graumarktinfo.de/ sei eine Anlegerin 2004 überrascht worden, als ein Telefonverkäufer des Unternehmens bei ihr angerufen habe und die Aktien von Caviar Creator zum Kauf empfahl. Der Anlegerin wurde dabei mitgeteilt, dass die Gewinnaussichten gut seien und Caviar Creator noch in diesem Jahr an die Börse gehen würde, woraufhin die Anlegerin Aktien des Unternehemens erwarb. Bis heute fand ein Börsengang von Caviar Creator jedoch nicht statt.
Der Emissionsprospekt wurde der Anlegerin jedoch erst nach Zeichnung der Aktien übersandt. Bei der Beweisaufnahme hat sich laut http://www.graumarktinfo.de/ heraus gestellt, dass die Risiken vorbörslicher Aktien kein Thema bei der telefonischen Beratung gewesen seien.
Das Urteil wurde zwar nicht von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten erstritten, zeigt jedoch, dass zumindestens in dem konkreten Einzelfall Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden konnten, in dem der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung der Anlage übergeben wurde.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Caviar Creator" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.