Mit Urteil vom 7.5.2008 verpflichtet das Landgericht Leipzig einen Wirtschaftsprüfer zur Zahlung von 5.273,89 € an den klagenden Anleger.
Im Fall der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für ihren Mandanten Schadenersatz aufgrund von Prospekthaftung erstritten. Die Richterin zog den Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung, der den Jahresabschluss 2004 der Wohnungsbaugesellschaft in seinem Testat uneingeschränkt bestätigte. Dieses uneingeschränkte Testat war in dem Prospekt abgedruckt, der für den Kläger im März 2006 die Grundlage für den Kauf von Inhaberschuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 5.000 € bildete.
Das Landgericht Leipzig begründet seine noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Aktenzeichen 08 O 2934/07) damit, dass Wirtschaftsprüfer als sogenannte Garanten ebenso wie die Initiatoren der Prospekthaftung unterliegen. Im aktuellen Fall habe der Beklagte mit Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks und der Zustimmung zum Abdruck seines Testats im Prospekt den unzutreffenden Eindruck vermittelt, den Jahresabschluss 2004 aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft abschließend geprüft zu haben. Für das Gericht steht fest, dass dieser Sachverhalt nicht zutrifft und dass der beklagte Wirtschaftsprüfer die Prüfungshandlungen noch nicht beendet hatte, als er im Juni 2005 das Testat erteilte.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar kommentiert die Entscheidung des Landgerichts Leipzig: „Soweit wir wissen, ist dies das erste Haftungsurteil gegen einen Wirtschaftsprüfer in dem Anlageskandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West. Es ist nur konsequent und richtig, dass der beklagte Wirtschaftsprüfer zu Schadenersatz verurteilt wird. Wir begrüßen sehr, dass unser Mandant seine Einlagen plus Zinsen zurückerstattet bekommt.“
Circa 28.000 Anleger haben insgesamt ca. 552 Millionen € in Schuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG investiert. Im Juni 2006 meldete das Unternehmen Insolvenz an; der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden mit ungefähr 250 Millionen €. Die Anleger kämpfen nun um ihre Investitionen, da bislang nur eine Insolvenzquote von weniger als 10% in Aussicht gestellt wurde.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Im Fall der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für ihren Mandanten Schadenersatz aufgrund von Prospekthaftung erstritten. Die Richterin zog den Wirtschaftsprüfer zur Verantwortung, der den Jahresabschluss 2004 der Wohnungsbaugesellschaft in seinem Testat uneingeschränkt bestätigte. Dieses uneingeschränkte Testat war in dem Prospekt abgedruckt, der für den Kläger im März 2006 die Grundlage für den Kauf von Inhaberschuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft in Höhe von 5.000 € bildete.
Das Landgericht Leipzig begründet seine noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Aktenzeichen 08 O 2934/07) damit, dass Wirtschaftsprüfer als sogenannte Garanten ebenso wie die Initiatoren der Prospekthaftung unterliegen. Im aktuellen Fall habe der Beklagte mit Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks und der Zustimmung zum Abdruck seines Testats im Prospekt den unzutreffenden Eindruck vermittelt, den Jahresabschluss 2004 aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft abschließend geprüft zu haben. Für das Gericht steht fest, dass dieser Sachverhalt nicht zutrifft und dass der beklagte Wirtschaftsprüfer die Prüfungshandlungen noch nicht beendet hatte, als er im Juni 2005 das Testat erteilte.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar kommentiert die Entscheidung des Landgerichts Leipzig: „Soweit wir wissen, ist dies das erste Haftungsurteil gegen einen Wirtschaftsprüfer in dem Anlageskandal der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West. Es ist nur konsequent und richtig, dass der beklagte Wirtschaftsprüfer zu Schadenersatz verurteilt wird. Wir begrüßen sehr, dass unser Mandant seine Einlagen plus Zinsen zurückerstattet bekommt.“
Circa 28.000 Anleger haben insgesamt ca. 552 Millionen € in Schuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG investiert. Im Juni 2006 meldete das Unternehmen Insolvenz an; der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden mit ungefähr 250 Millionen €. Die Anleger kämpfen nun um ihre Investitionen, da bislang nur eine Insolvenzquote von weniger als 10% in Aussicht gestellt wurde.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.