Mittwoch, Juni 24, 2020

WIE LIEFERKETTEN NACH COVID-19 AUSSEHEN KÖNNTEN

Die COVID-19-Pandemie und die daraus entstandene globale Krise haben die Notwendigkeit einer Transformation traditioneller Lieferkettenmodelle deutlich gemacht.
Der Druck auf die End-to-End-Lieferketten hat Schwachstellen aufgedeckt und aufgezeigt, wie dringend wir einen Wandel hin zu einem stärker digitalisierten und diversifizierten Ansatz benötigen. 
Auch wenn vielleicht der aktuelle Zeitpunkt, an dem Unsicherheit scheinbar die einzige verlässliche Konstante ist, noch zu früh für eine endgültige Einschätzung ist, besprechend wir im Folgenden, wie der Logistiksektor nach COVID-19 aussehen könnte: 
Dezentralisierte Fertigung 
Die Unfähigkeit, die Anforderungen der Kunden aufgrund nationaler Lockdowns und eingeschränkter oder ganz ausgefallener Fertigungskapazitäten zu erfüllen, wie wir es erst in China und dann im Rest der Welt gesehen haben, wird sich wahrscheinlich auf den Produktionsansatz auswirken. Ein deutliches Beispiel ist die pharmazeutische Industrie, die rund 80% der aktiven Komponenten aus China und Indien importiert und während COVID-19 mit Verknappungen zu kämpfen hatte.
Bei ihrem Versuch, Abhängigkeiten von einer einzigen Bezugsquelle aufzulösen und eine flexible und anpassungsfähige Lieferkette zu gewährleisten, werden sich Unternehmen stärker auf eine lokale Produktion verlassen und von der Globalisierung zur Regionalisierung übergehen.  
Diese Änderung wird sich unmittelbar auf den Transportbedarf und die Planung von Unternehmen auswirken, die mit Herstellern über mehrere Länder und Regionen hinweg zusammenarbeiten. Dies erfordert einen dynamischeren und etablierten Ansatz, um eine einwandfreie Transportlogistik sicherzustellen.  
Agile und flexible Frachtführerpools 
Lagerbestände, Lieferanten und Frachtführer-Netzwerke wurden in den letzten Monaten kontinuierlich getestet. Unterbrechungen erfordern sowohl von den Lieferanten als auch von den Frachtführern Flexibilität, um unerwartete Ausfälle zu bewältigen und Produktion und Lieferung sicherzustellen. Die negativen Auswirkungen auf die Fähigkeit, Produkte pünktlich zu versenden und zu erhalten, waren zum Teil auf logistische Engpässe zurückzuführen und haben Belastungen verursacht, die Unterschiede zwischen den Unternehmen aufgezeigt haben. Laut Deloitte haben diejenigen Unternehmen mit robusteren Lieferanten- und Frachtführerbeziehungen und mit einer besseren Sichtbarkeit ihres Netzwerks am besten auf die Herausforderungen der Pandemie reagiert, indem sie ihre Vertriebsnetze flexibler gestaltet haben, um die Nachfrageverschiebungen abzudecken.  
Die Technologie im Dienst der Entscheidungsträger 
Lieferketten können erwarten, dass sich Technologie in den kommenden Jahren wiederholt wandeln wird, da die Unternehmen, die Technologie als Teil ihrer DNA haben, nachweislich schneller auf die Pandemie reagieren können.
Doch während die Technologie ein gemeinsamer Nenner ist und auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird, hat die COVID-19-Krise auch unterstrichen, wie wichtig der Faktor Mensch für die Aufrechterhaltung der Lieferketten ist. 
Die Digitalisierung wird es uns ermöglichen, bessere Entscheidungen zu treffen. Sie wird aufwändige manuelle Arbeiten abschaffen, für eine bessere End-to-End-Sichtbarkeit sorgen und die Agilität und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten stärken.
Dank der Digitalisierung können Unternehmen spezifische Aufgaben viel schneller planen und ausführen, sei es, dass ein Lkw optimal beladen ist, dass Routen optimiert werden oder dass Angebot und Nachfrage auf die effizienteste Weise zusammengeführt werden.
Ein allgemeinerer Einsatz von Technologie wird auch einen agileren Ansatz fördern, der eine schnellere Umsetzung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Parteien fördert, um unerwartete Anforderungen abzudecken.  

Kontinuierliche Bewertung und Risikomanagement 
Lieferketten müssen auf außergewöhnliche Umstände und Anforderungen und die damit verbundenen Unterbrechungen reagieren können, die durch eine Vielzahl von Situationen ausgelöst werden. Derartige Szenarien reichen von Pandemien bis hin zu Wetterereignissen. Dazu ist eine kontinuierliche Bewertung auf der Grundlage historischer und aktueller Daten unerlässlich.  
Während Unternehmen ihre Entscheidungen traditionell auf der Grundlage historischer Daten und saisonaler Schwankungen treffen, ist die Zeit für einen Wandel zur Bestimmung der Nachfrage in Echtzeit gekommen, der die neuesten verfügbaren Technologien und fortschrittliche Analysetools nutzt, um Prognosen für die Lieferkette um bis zu 60% zu verbessern. 
Cloud-basierte Instrumente und der Informationsaustausch werden unverzichtbar, da sie die neuesten Daten bereitstellen und eine kontinuierliche Überwachung und Risikobewertung ermöglichen.
Der Einsatz von Technologie wird in der Agenda von Organisationen, die ihre Lieferketten nach den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie überdenken, enorm an Bedeutung gewinnen. Ein offenes Zugehen auf Technologien wird unerlässlich sein, um eine verteilte Fertigung und ein wachsendes Netzwerk von Partnern zu verwalten und Daten in den Vordergrund aller Entscheidungen zu stellen. Eine Transport-Management-Lösung wie Alpega TMS kann bei der Realisierung dieser Ansätze helfen, indem sie sich flexible und skalierbar auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens konzentriert. 
Über die Autorin:
Marta Moliz hat einen Master-Abschluss der Universität Göttingen und der Universität Straßburg. Nachdem sie im Bildungs- und IT-Bereich gearbeitet hat, ist sie Content-Marketing-Managerin bei Alpega TMS, einem Unternehmen der Alpega Group.

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

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„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

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Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.

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persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

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sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


ANB Express Bank Limited: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 24. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:


ANB Express Bank Limited
mit angeblichem Sitz
Heuplatz 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Web: https://www.anbexpressonline.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


Dienstag, Juni 23, 2020

Capital-Placement: Auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
Capital-Placement

CAPITAL-PLACEMENT.INFO

Das „Unternehmen“, bietet in Belgiern Investitionen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.

Dieses "Unternehmen" behauptet, die Lösung zu haben, um Ihre Ersparnisse zu sichern. Insbesondere soll eine Neuinvestition in Höhe von 3,99% angeboten werden. Dieses Angebot wird jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts veröffentlicht.

Capital-Placement nutzt die Werbefläche auf bestimmten Nachrichtenseiten für betrügerische Zwecke. Wenn Sie auf die Anzeige klicken, werden Sie zu einer Website weitergeleitet, auf der Sie aufgefordert werden, Ihre Berechtigung zu testen und ein Formular mit Ihren Kontaktdaten auszufüllen. Diese Betrugstechnik ist eine sehr verbreitete Methode zum Sammeln von Verbraucherkontaktinformationen.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot von Investmentinstrumenten von Capital-Placement ein Betrug ist. Das Versprechen einer jährlichen Rendite von mehr als 3,99% durch dieses „Unternehmen“ ist einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.

Die FSMA  rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen  dieses angeblichen Unternehmens zu reagieren und  Geld  auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen. Vorsicht ist mehr denn je geboten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)


Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt vor Online-Anlagebetrug

Auf Grund der COVID-19-Pandemie sind mehr Menschen online, als dies zu normalen Zeiten üblich ist. Damit ist auch die Gefahr Opfer von Online-Anlagebetrug  zu werden erheblich gestiegen.

Mit ihren "schnell reich werden" Programmen, verstärkt auch in sozialen Medien, locken skrupellose Anlagebetrüger die Menschen auf ihre betrügerischen Online-Handelsplattformen. Bei dem ESK verzeichnet man einen steilen Anstieg von Betrugsopfern, die den hohen Renditeversprechen vertraut haben. Um Anleger auf die Gefahren betrügerischer Angebote aufmerksam zu machen, veröffentlicht der ESK auf seinen Webseiten  http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblowertreff.24.eu               regelmäßig  Warnungen nationaler und internationaler Finanz Aufsichtsbehörden.

Die Onlinebetrüger verwenden auf ihren professionell gestalteten Internetseiten hochautomatisierte und ausgefeilte Prozesse, einschließlich automatisierter Software, die mit den Anlegern interagiert und hohe Gewinne vortäuscht. Alles sieht seriös und sehr kundenfreundlich aus, so dass kaum jemand auf den Gedanken kommt, dass hier Betrüger am Werk sein könnten. So kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, dass Anleger welche an die angeblich erzielten Gewinne glauben, in ihrem sozialen Umfeld Empfehlungen aussprechen und damit unbewusst den Betrügern neue Opfer zuführen.

Die Anlagebetrüger beeindrucken ihre potenziellen Opfer mit erfundenen Titeln, frei erfundenen Lebensläufen und angeblich international erworbenem Fachwissen. Alles ist gelogen, auch der Name des persönlichen Beraters ist  nur ein Ganoven-Alias. Selbst die Anschrift des Unternehmens ist meist falsch.

Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche. Millionen von Kapitalanlegern werden um ihr Geld betrogen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken

Die Online-Anlagebetrugs-Branche ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Call-Centern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.

Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.

Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.

Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.

Viele Menschen die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und berichten darüber, dass:

  • sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen
  • ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde
  • extrem überhöhte Gebühren gefordert werden
  • angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen
  • das Konto einfach gesperrt wurde
  • das Konto auf Null gestellt wurde
  • keine Mails mehr beantwortet werden
  • mit einer Strafanzeige bedroht werden

Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug  beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.

Können die Opfer von Anlagebetrug ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Online-Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Juni 22, 2020

Sky Line / Skylinevest.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.06.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


Sky Line / Skylinevest.com
Website:  www.skylinevest.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Schon wieder ist ein Goldanbieter pleite.

Viele Goldverkäufer versprechen günstiges Gold und liefern Gold weit über dem Marktpreis. Mitunter gibt es überhaupt kein Gold oder der „Goldhaufen“ ist viel kleiner als beworben.  „Manche Anbieter nutzen die hohe Nachfrage nach Gold gnadenlos aus und erzählen den Anlegern goldene Märchen“, sagt Horst Roosen, vom ESK.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht, der am  19.06.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Goldbarters ist insolvent

Rückgabeoption sollte risikolose Geschäfte ermöglichen.

Von risikolosen Geschäften träumt Jeder. Aber solche Träume können schnell zum Alptraum werden. Im Fall der Goldbarters dürften die Kunden spätestens jetzt aufwachen und die Realität erkennen. Das Insolvenzgericht Augsburg hat vor kurzem ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Aktenzeichen 2 IN 13/20). Der bestellte Insolvenzverwalter Georg Stemshorn von der Pluta Rechtsanwalts GmbH muss erst noch das vorgefundene Chaos sortieren, bevor er zur Schadenshöhe Aussagen machen kann.

Geschäftsmodell.

Ab 5.000 Euro bot Goldbarters einen Goldkauf mit Rückkaufoption an. Wer beispielsweise für 50 Euro pro Gramm einkaufte, dem wurde ein Rückkauf im 13. Monat für mindestens 55,50 Euro garantiert. Mindestens deshalb, weil bei einem höheren Marktpreis sogar ein höherer Rückkaufspreis bezahlt werden sollte. Damit Goldbarters das finanzieren kann, wurden angebliche Gewinne aus Handelsgeschäften behauptet. Der Vertrieb glaubte an dieses Märchen aus 1001 Nacht. Vielleicht haben die erheblichen Provisionen genügend Sand in die Augen gestreut.

Insolvenz.

Wie viele Investoren betroffen sind und wie hoch ein möglicher Schaden sein könnte, kann Stemshorn noch nicht sagen: „Derzeit prüft der Insolvenzverwalter zusammen mit seinem Team die finanzielle Situation und die Hintergründe des Unternehmens. Zudem werden die Gläubiger – dazu gehören unter anderem auch die Anleger – ermittelt und kontaktiert.“ Das scheint nicht gerade einfach zu sein, weil er ein ziemliches Chaos vorgefunden hat: „Wir haben bislang alle uns bekannten Gläubiger angeschrieben und wir ermitteln weiter die geschädigten Anleger. Dieser Prozess ist aufwendig, da teilweise Unterlagen nicht vollständig vorliegen.“

Hoffnung.

Nur andeutungsweise hat der Insolvenzverwalter eine Behörde gelobt. Vermutlich handelt es sich dabei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): „Bereits in der Vergangenheit prüften die zuständigen Behörden das Produktangebot. Es erfolgten daraufhin unter anderem Rückabwicklungen von Anlagen.“ Solche angeordneten Rückabwicklungen könnten den Schaden zumindest etwas begrenzt haben. Für die noch vorhandenen Gläubiger hatte die Aktion allerdings die umgekehrte Wirkung, da dies die Substanz entsprechend schmälerte.

Loipfinger’s Meinung.

Wieder eine Pleite eines Goldanbieters. In diesem Fall scheint die BaFin sogar aktiv geworden zu sein und hat damit eine weitere Vergrößerung des mehr als fragwürdigen Modells verhindert. Leider passiert das zu selten. Viel zu oft werden gesetzliche Rahmenbedingungen großzügig zu Gunsten der Anbieter ausgelegt. Aber gut, das soll die Taten in diesem Fall nicht schmälern.

Service.
Unter kostenrechner.online gibt es einen einzigartigen Rechner für die Wirkung von Kosten bei Goldinvestments. Gerade Sparpläne verschiedener Anbieter kombinieren verschiedene anfängliche mit laufenden Kosten, wodurch die Gesamtwirkung aller Aufwendungen für einen Anleger schwer nachvollziehbar wird. Selbst wenn ein Anleger eine jährliche Wertsteigerung beim Goldpreis von fünf Prozent annimmt, fressen die Kosten bei zahlreichen Angeboten die Rendite komplett auf. Unter kostenrechner.online kann jeder Interessierte die Bedingungen verschiedener Angebote eintragen und in ihrer Kostenwirkung vergleichen. Dazu wird immer das theoretische Ergebnis vor allen Kosten mit dem tatsächlichen Ergebnis nach Kosten berechnet.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


KLDC Technical Systems („BitcapCM“): Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

KLDC Technical Systems („BitcapCM“)
Trust Company Complex,
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshall Islands MH 96960
support@bitcapcm.com
www.bitcapcm.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass die oben genannte Firma nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Freitag, Juni 19, 2020

Crypto Window Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.06.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen, entgegen der Behauptung auf seiner Webseite,  nicht in Jersey registriert ist.

Crypto Window Ltd
cryptoswindow.com

Die JFSC warnt die Öffentlichkeit vor einer Betrugsfirma namens Crypto Window Ltd. und ihrer Website, von der sie glaubt, dass es für betrügerische Zwecke eingerichtet wurde. Daher erinnert sie daran, im Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern wachsam zu sein.

Crypto Window Ltd. hat keine Genehmigung von JFSC beantragt oder erhalten, um Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen oder Buchhaltungs- oder Kryptowährungsdienste auf der Insel anzubieten.

Crypto Window Ltd behauptet fälschlicherweise, von dieser Adresse in Jersey aus zu handeln:

Channel House, Green Street,
St. Helier
Jersey, JE2 4UH
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

FinanceCash24: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 19.06.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Donnerstag, Juni 18, 2020

Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFinuntersagt Anlageverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd,Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen so genannte „Cycles“, „Firstline“, „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, Devisenhandel und Handel mit Kryptowerten zu beteiligen.

Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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