Dienstag, Juni 23, 2020

Capital-Placement: Auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
Capital-Placement

CAPITAL-PLACEMENT.INFO

Das „Unternehmen“, bietet in Belgiern Investitionen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.

Dieses "Unternehmen" behauptet, die Lösung zu haben, um Ihre Ersparnisse zu sichern. Insbesondere soll eine Neuinvestition in Höhe von 3,99% angeboten werden. Dieses Angebot wird jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts veröffentlicht.

Capital-Placement nutzt die Werbefläche auf bestimmten Nachrichtenseiten für betrügerische Zwecke. Wenn Sie auf die Anzeige klicken, werden Sie zu einer Website weitergeleitet, auf der Sie aufgefordert werden, Ihre Berechtigung zu testen und ein Formular mit Ihren Kontaktdaten auszufüllen. Diese Betrugstechnik ist eine sehr verbreitete Methode zum Sammeln von Verbraucherkontaktinformationen.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot von Investmentinstrumenten von Capital-Placement ein Betrug ist. Das Versprechen einer jährlichen Rendite von mehr als 3,99% durch dieses „Unternehmen“ ist einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.

Die FSMA  rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen  dieses angeblichen Unternehmens zu reagieren und  Geld  auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen. Vorsicht ist mehr denn je geboten.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)


Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

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