Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.06.2020
über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde,
warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority
(FSMA) (https://www.fsma.be ) die
Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
Capital-Placement
CAPITAL-PLACEMENT.INFO
Das „Unternehmen“, bietet in Belgiern Investitionen an, ohne
die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.
Dieses "Unternehmen" behauptet, die Lösung zu
haben, um Ihre Ersparnisse zu sichern. Insbesondere soll eine Neuinvestition in
Höhe von 3,99% angeboten werden. Dieses Angebot wird jedoch ohne
Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts veröffentlicht.
Capital-Placement nutzt die Werbefläche auf bestimmten
Nachrichtenseiten für betrügerische Zwecke. Wenn Sie auf die Anzeige klicken,
werden Sie zu einer Website weitergeleitet, auf der Sie aufgefordert werden,
Ihre Berechtigung zu testen und ein Formular mit Ihren Kontaktdaten
auszufüllen. Diese Betrugstechnik ist eine sehr verbreitete Methode zum Sammeln
von Verbraucherkontaktinformationen.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot
von Investmentinstrumenten von Capital-Placement ein Betrug ist. Das
Versprechen einer jährlichen Rendite von mehr als 3,99% durch dieses
„Unternehmen“ ist einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.
Die FSMA rät daher dringend
davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen dieses angeblichen Unternehmens zu reagieren
und Geld
auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen. Vorsicht ist mehr
denn je geboten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte
oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige
Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten
auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige
physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege
des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten
also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in
Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein
oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen