Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020
gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd,Hong Kong,
die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.
Über die Internetseiten www.paraiba.world
und www.paraiba-deluxe.com bieten
die beiden Unternehmen so genannte „Cycles“, „Firstline“, „Downline“ unter
anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der
Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, Devisenhandel
und Handel mit Kryptowerten zu beteiligen.
Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger
treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr
Geld investiert werden soll.
Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc
Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1
Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG).
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis
der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten
absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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