Mittwoch, April 08, 2020

Erfolgreiche Aktion gegen den organisierten Online-Anlagebetrug. Verhaftungen und Sicherung von Vermögenswerten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange die Meinung, dass es nicht hingenommen werden darf, dass sich in Deutschland ein System etabliert, welches sich die Taschen vollstopft und dabei das Leben seiner Opfer ruiniert.

Mit fingierten Plattformen für Finanzwetten sind im Internet binnen weniger Jahre zehntausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.

Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten. Mehr dazu: whistleblowertreff.24.eu

Der Handel mit binären Optionen oder Forex wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten.  Binäre Optionen und Forex-Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.

Anbieter, die diese Optionen oder Forex-Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen.

Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in binäre Optionen oder Forex-Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor  mit absoluter Sicherheit sein Geld.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.

Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker – sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben! Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den „erfolgreichen Manager“ oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Menschen ihr mieses Handwerk zu legen.

Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen.

Das sich dies lohnt, zeigt jetzt  eine internationale Aktion gegen den organisierten Online-Anlagebetrug.

Die zentrale Stelle für Cybercrime in Bamberg konnte jetzt neun Festnahmen in Serbien und Bulgarien verzeichnen. In Deutschland konnte ein Teil des erbeuteten Geldes sicher gestellt werden. Immerhin 2,5 Millionen Euro.

Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizeipräsidien Oberfranken, Unterfranken und München soll es sich im aktuellen Fall um zwei Tätergruppen handeln,
die in den vergangenen Jahren tausende Anleger aus ganz Europa um mehr als 100 Millionen Euro betrogen haben,.

Die Täter haben folgende Internet-Plattformen betrieben:

XTraderFX, Cryptopoint, SafeMarkets, OptionStarsGlobal und GoldenMarkets sowie Trade Capital, Fibonetix, Nobel Trade und Forbslab.

Die Rechtsanwälte des ESK vertreten bereits viele Geschädigte dieser Plattformen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.


Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dienstag, April 07, 2020

Offener Brief an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder Betr. Mitteilung zur Coronakrise.

an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 


Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

die HAMBURGER MORGENPOST veröffentlichte am 06.04.2020 einen Artikel über Professor Klaus Püschel, Chef der Hamburger Rechtsmedizin.

Obduktionen von Corona-Verstorbenen veranlassten ihn zu folgender Äußerung:

„Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht. Und der astronomische wirtschaftliche Schaden, der jetzt entsteht, ist der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, nicht angemessen. Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird ...“

Ich weise außerdem auf die Aussagen von folgenden Fachleuten hin:

Professor Bhakdi 

Professor Joannides  

Professor Lohse 
Professor Scheller 
Professor Streeck 
Professor Wendtner 
Professor Willich 
https://www.youtube.com/watch?v=GQ7_5I6-8tw

Am 1. Mai beendet NRW augenscheinlich die Kontaktbeschränkungen. In der Westfalenhalle zu Dortmund soll am 1. Mai eine dreiwöchige Festveranstaltung für etwa 50.000 Muslime in der geschlossenen Halle beginnen.

Ich nehme an, dass es sich hierbei nicht um eine Falschmeldung handelt.

Kopien dieses Schreibens sende ich an den Landtag in der Hoffnung, dass diese Sachverhalte im Interesse der Bevölkerung diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“



Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G., Hamburg: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Februar 2020 gegenüber der Maka Marketing UG(haftungsbeschränkt) i.G., Hamburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform easytrade55.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Beliebt, bekämpft, verboten, aber unvergessen. Jetzt feiert sie in Amerika ein Comeback!

In Zeiten von Corona werden die Ökos von der Wirklichkeit eingeholt. Viele Leute scheuen sich mittlerweile ihre Einkäufe in wieder verwendbaren Taschen zu verstauen. Sie haben Angst, das  Coronavirus könnte auf den wieder verwendbaren Einkaufsbeuteln weiter transportiert werden, bzw. man könnte sich selbst anstecken.

Die Menschen sind vorsichtig geworden, gehen auf Nummer sicher und würden lieber wieder zur Einweg Plastiktüte greifen. Sie haben dabei auch die Warnung der Weltgesundheitsorganisation im Hinterkopf, wie man die Ansteckung mit dem Virus verhindern kann: gute Hygiene und häufiges gründliches Händewaschen.

Da kommen dann berechtigte Zweifel auf, ob es der eigenen Gesundheit dienlich sein kann, seine Einkäufe in einem bereits mehrmals benutzten Einkaufsbeutel zu verstauen. „Die Menschen waschen sich nach jedem Einkauf zwar gründlich die Hände, aber kaum  jemand wird seinen Einkaufsbeutel nach jedem Einkauf waschen wollen, vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

HYGIENE GEHT WIEDER VOR. Plastik sei Dank: Corona offenbart die Vorteile der Einwegtüte

Wie sehr die Corona-Pandemie die Gesellschaft schon jetzt verändert, kann man am Revival der Plastiktüte in den USA erkennen. Hygiene wird angesichts des Virus wieder ein entscheidendes Argument.

Verkehrte Welt: Wiederverwendbare Einkaufstüten sind verboten, Plastiktüten werden wieder »in«. In den Vereinigten Staaten kippten mehrere Städte und Bundesstaaten die Verbote von Plastiktüten schneller als »Umweltschützer« gucken können und verbieten gleichzeitig wiederverwendbare Behältnisse.

Den Anfang machte San Francisco, sonst Vorreiter im radikalen Untersagen von allem, was als »unökologisch« gilt. »Das berühmt-berüchtigte linksradikale Gesundheitsministerium der Stadt kündigte am Dienstag die vorübergehende Aufhebung des Verbots von Plastiktüten aus dem Jahr 2007 an, als Teil einer Aktualisierung der Coronavirus-«Bleib-zu-Hause«-Verordnung.« Das berichtet Dailywire.

Die US-amerikanische Zeitung Politico sieht darin Anzeichen, »wie dramatisch die Coronavirus-Pandemie die soziale Landschaft verändert.« Hat doch selbst die liberale San Francisco Bay Area in dieser Woche wiederverwendbare Einkaufstaschen verboten – als Hygienemaßnahme. »Die Stadt, die einst die Nation bei der Durchsetzung von Mehrwegtüten anführte, ist nun eine der ersten, die diese offiziell verbietet«, resümiert Dailywire. Zum Entsetzen der Recycling-Befürworter übrigens, die weiterhin Recycling-Verpackungen in den Geschäften erlauben wollen. Ebenso haben Maine, New York und Massachusetts ihr Verbot von Plastiktüten aufgehoben.

Nur wenige Länder haben so aggressiv wie Kalifornien agiert, sämtliches Plastikmaterial verboten und nur noch wiederverwendbare Behälter erlaubt. Zuletzt hatte Gouverneur Gavin Newsom im vergangenen Jahr das erste bundesstaatliche Gesetz unterzeichnet, das Hotels sogar verbietet, kleine Einweg-Plastikbehälter für Shampoo und andere Toilettenartikel zu verwenden. Kalifornien arbeitet auch an Gesetzentwürfen, um Einwegplastik bis 2030 vollends zu verbieten. »Aber«, so Politico, »das Coronavirus hat den Umweltfeldzug des Staates verändert.«

Doch selbst ernannte Umweltschützer fordern, dass die Kunden ihre Tüten weiterhin in die Geschäfte bringen sollen, aber die Angestellten im Lebensmittelgeschäft sie nicht füllen müssen.

Mark Murray, Geschäftsführer der NGO »Californians Against Waste« schimpft zwar noch: »Diese Angst davor, wiederverwendbare Tüten in die Läden zu bringen, ist falsch, aber ich verstehe sicherlich, warum die Angestellten der Läden nicht die Dinge anderer Leute in die Hand nehmen wollen.« Doch gegenüber einer veritablen Virenangst dürfte er wenig Chancen haben.

Starbucks und Peet’s Coffee füllen in ihren Coffeeshops in ganz Nordkalifornien mitgebrachte Tassen der Kunden schon nicht mehr nach, sondern geben ihren Kaffee nur noch in neuen Pappbechern aus. Wie früher.

Gedanken der Hygiene und der entsprechenden Verpackung werden angesichts einer Virenepidemie wieder entscheidend. Denn vergessen wird heute gern, wieviel Lebensmittel früher weggeworfen werden mussten, weil die Verpackungen miserabel waren. In den meisten Ländern der Dritten Welt ist das heute noch so. Schädlinge fühlen sich in frei gelagerten Vorräten wohl, verunreinigen die Lebensmittel durch Kot, Spinnfäden oder Häutungsreste, verursachen Hautreizungen, Entzündungen, Allergien.

Vergessen wurde, dass die Erfindung des Kühlschrankes wohl wesentlich mehr zum Wohle der Menschheit beigetragen hat als Mülltrennung und Wiederverwertbarkeit um jeden Preis. Seitdem werden weniger angeschimmelte Lebensmittel gegessen mit positiven Folgen für die Gesundheit.

Wie in der schönen alten Zeit Milch wieder in mitgebrachten Gefäße abfüllen? Das ist gut, wenn man eine ordentliche Packung Bakterien mit abbekommen möchte. Moderne Tetrapacks schützen den Inhalt vor Keimen, verlängern die Haltbarkeit der Milch, sind also die wahren umweltfreundlichen Verpackungen bei sehr wenig Materialeinsatz. Sie bieten ein Optimum an Lagerqualität und Schutz des Gutes.

Was ist mit der Menge an Verpackung? Es lohnt der Blick auf den Unterschied zwischen Volumen und Masse. Verpackungen wirken deswegen so üppig, weil das Volumen so groß ist. Reduziert auf den reinen Materialanteil bleibt verblüffend wenig übrig. Der Eindruck überbordender Mengen an Verpackungsmüll täuscht.

Eine gute Verpackung soll wenig wiegen, aber viel Raum bieten. Die Kunststoffverpackung tut das vorbildlich. Sie bietet ein hohes Volumen an. Die Masse jedoch ist extrem gering.

Verpackungsingenieuren gebührt das Verdienst, mit ihrem eindrucksvoll breit entwickelten Sortiment an Frischhaltefolien, Tüten und Hüllen mit dazu beizutragen, dass weniger Lebensmittel verschimmeln und weggeworfen werden müssen. Sie erzeugen mit außerordentlich geringem Materialeinsatz große Volumina. Das liegt daran, dass Kunststofffolien so hauchdünn sind; die durchschnittliche Dicke liegt unter 0,1 Millimeter. Folien sind damit dünner als ein Haar, dennoch extrem reißfest, weichen bei Regen nicht auf wie eine zerfleddernde Papiertüte, wiegen fast nichts. Die Masse einer hauchdünnen Folie, die eine Gurke umhüllt, ist extrem gering. Sie schützt jedoch die Gurke ebenso wie in extrem dünne Folien verpacktes Obst und Gemüse vor Viren und Bakterien, verlänger die Haltbarkeit.

Danach: Ab in die Müllverbrennungsanlage. Moderne Verpackungen sind Hightech aus Kunststoff, also im wesentlichen Erdöl, das gut brennt.

So schnell machte eine Ideologie wohl noch nie eine Rolle rückwärts. Scheinbar eherne grüne Grundsätze werden schneller über Bord geworfen, als man sich das je vorstellen konnte. Die Bedrohung durch ein Virus schlägt die scheinbare Bedrohung durch moderne Errungenschaften moderner Wissenschaft und Technik.

Das Virus bringt es an den Tag: Ein Lob der modernen Verpackung ist also durchaus angebracht.

***
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

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Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
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Montag, April 06, 2020

Corona-Pandemie: Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung.

Die Influenza-Epidemie 2018  in Deutschland war wesentlich gefährlicher als die COVID-18-Epidemie 2020. In 2018 wurden von der Regierung keine Maßnahmen getroffen, um die Infektionsgefahr einzuschränken.

Offensichtlich gibt es keine statistisch zuverlässigen Daten über die tatsächlichen Erkrankungen durch COVID-19. Gemeldet werden Infektionen. Aus den nicht durch Stichproben erhobenen Daten kann man kaum zuverlässig auf die Entwicklung der Krankheit schließen. Offensichtlich unterscheiden die veröffentlichten Daten nicht zwischen Todesfällen durch COVID-19 und Verstorbenen, die lediglich durch SARS-CoV-2 infiziert waren.

Das Robert-Koch-Institut rät von Autopsien testpositiver Verstorbener ab, da das Risiko einer Tröpfcheninfektion durch Aerosole angeblich zu hoch sei. Dadurch kann jedoch die wirkliche Todesursache in vielen Fällen nicht mehr bestimmt werden. Quelle: https://swprs.org  

Wie der Deutschland Kurier  berichtet, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) von einer »Expertengruppe« eine geheime Anleitung zur Corona-Massenhysterie ausarbeiten lassen. Als Kommunikationsstrategie wird vorgeschlagen, unter der Bevölkerung möglichst große Angst vor der Pandemie zu verbreiten: »Das Ersticken ist für jeden Menschen eine Urangst.« Unumwunden geben Seehofers Zauberlehrlinge zu: Die Bevölkerung soll gefügig gemacht, die Bereitschaft zum Ertragen der Ausgangsbeschränkungen gesteigert werden. https://www.deutschland-kurier.org/wie-die-regierung-die-corona-angst-schuert-seehofers-geheime-anleitung-zur-massenhysterie

Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung, findet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. www.dokudrom.de  

Was Angst bei Menschen auslösen kann ist hier nach zu lesen:  https://www.angst-panik-hilfe.de/angst-koerper.html

Jetzt hat eine Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in einer Pressemitteilung gefordert: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, aus Heidelberg, schreibt in einer Pressemitteilung vom 03. April 2020:  „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.  Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“


Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft  – abseits der Mainstream-Medien – auf der UTR e.V. Internetseite www.dokudrom.de und  https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
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ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited, Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Termingeschäfte,Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder Kombinationen dieser Produkte laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Mit ihrer Firmierung täuscht die ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited zudem einen Zusammenhang mit der in Deutschland nach § 53b KWG notifizierten ICC Intercertus Capital Ltd., Zypern, vor.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Internetseite www.fourpoints-invest.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  06.April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.fourpoints-invest.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.fourpoints-invest.com. Diese Seite wird von Personen mit unlauteren Absichten betrieben, um unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Gesellschaft FOURPOINTS INVEST S.A. Wertpapier-/ und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als FOURPOINTS INVEST ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft FOURPOINTS INVEST S.A. in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Neue Websites auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 06.03.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vor den Aktivitäten dieser Websites:


BTC-Trading24 (www.btc-trading24.com)
Elite Trading (www.elitetrading.co)
FX prime (www.fxprime.io)
Grand Capital (www.grandcapital.net)
Kingston Trading (www.kingstontrading.com)
Titan Pro 500 (www.titanpro500.com)
Universal Markets (www.umarkets.com und www.umarketspro.com)

In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind. er Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien wie Facebook schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird.

Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).

Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.

Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:

sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen, oder
einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der vorstehend genannten neuen Handelsplattformen zu reagieren.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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