Die Influenza-Epidemie 2018
in Deutschland war wesentlich gefährlicher als die COVID-18-Epidemie
2020. In 2018 wurden von der
Regierung keine Maßnahmen getroffen, um die Infektionsgefahr einzuschränken.
Offensichtlich gibt es keine statistisch zuverlässigen Daten
über die tatsächlichen Erkrankungen durch COVID-19. Gemeldet werden
Infektionen. Aus den nicht durch Stichproben erhobenen Daten kann man kaum
zuverlässig auf die Entwicklung der Krankheit schließen. Offensichtlich
unterscheiden die veröffentlichten Daten nicht zwischen Todesfällen durch
COVID-19 und Verstorbenen, die lediglich durch SARS-CoV-2 infiziert waren.
Das Robert-Koch-Institut rät von Autopsien testpositiver
Verstorbener ab, da das Risiko einer Tröpfcheninfektion durch Aerosole angeblich zu hoch sei. Dadurch
kann jedoch die wirkliche Todesursache in vielen Fällen nicht mehr bestimmt
werden. Quelle: https://swprs.org
Wie der Deutschland
Kurier berichtet, hat Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) von einer »Expertengruppe« eine geheime Anleitung zur
Corona-Massenhysterie ausarbeiten lassen. Als Kommunikationsstrategie wird
vorgeschlagen, unter der Bevölkerung möglichst große Angst vor der Pandemie zu
verbreiten: »Das Ersticken ist für jeden Menschen eine Urangst.« Unumwunden
geben Seehofers Zauberlehrlinge zu: Die Bevölkerung soll gefügig gemacht, die
Bereitschaft zum Ertragen der Ausgangsbeschränkungen gesteigert werden. https://www.deutschland-kurier.org/wie-die-regierung-die-corona-angst-schuert-seehofers-geheime-anleitung-zur-massenhysterie
Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein
perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung, findet Horst
Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. www.dokudrom.de
Was Angst bei Menschen auslösen kann ist hier nach zu
lesen: https://www.angst-panik-hilfe.de/angst-koerper.html
Jetzt hat eine Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Medizinrecht in einer Pressemitteilung gefordert: „Dieser Shutdown muss
sofort beendet werden!“
Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate
Bahner, aus Heidelberg, schreibt in einer Pressemitteilung vom 03. April 2020: „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung
sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß
eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies
gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese
Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst
vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken
zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos
verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine
schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“
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