Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020
gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited,
Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden
Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr
betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com
finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD),
Termingeschäfte,Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf
Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder
Kombinationen dieser Produkte laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel
nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG).
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt
es jedoch nicht. Es handelt daher
unerlaubt.
Mit ihrer Firmierung täuscht die ICC Intercertus Capital (Cayman)
Limited zudem einen Zusammenhang mit der in Deutschland nach § 53b KWG notifizierten ICC Intercertus Capital Ltd.,
Zypern, vor.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen
Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht
der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben
bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung
zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser
Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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